985/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 981/J, vom 30. Juni 2000, der
Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen, betreffend Auslandsüberweisungen
benachteiligen Verbraucherinnen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Bankwesengesetz (BWG) und Überweisungsgesetz normieren als Verwaltungsstraftat -
bestand lediglich die Unterlassung gewisser Informationspflichten. Allfällige
Entschädigungsansprüche aus der Überweisungsdauer oder aus der Verrechnung von
Spesen sind daher auf zivilrechtlichem Weg durchzusetzen. Nach den geltenden Rechts -
bestimmungen hat der Bundesminister für Finanzen bei Bekanntwerden eines Verstoßes
gegen die Bestimmungen des BWG dem Kreditinstitut die Unterlassung aufzutragen. Die
Ergebnisse der cit. Studie der Europäischen Kommission über Bankgebühren in Europa
lassen nicht zweifelsfrei den Schluss zu, dass die österreichische Kreditwirtschaft gegen
europarechtliche Bestimmungen verstößt. Da diese Studie die sehr unterschiedliche
Situation in den EU - Mitgliedstaaten verdeutlicht, ist aber zu erwarten, dass die Europäische
Kommission selbst auf eine Beachtung der RL - Bestimmungen drängen wird
Zu 3. bis 5.:
Die Wertstellungspraxis der Kreditinstitute hat sich, wie mir berichtet wird, mit Schaffung des
Bankwesengesetzes und den darauffolgenden Novellen mehrmals zu Gunsten der
Verbraucher verbessert. Der Wunsch nach einer
kürzeren, möglichst taggleichen Wert -
stellung erscheint verständlich, weil Kreditinstitute Zahlungsvorgänge zunehmend auto -
matisieren und dadurch kürzere Verarbeitungsfristen erzielen.
Die einschlägigen Bestimmungen im Bankwesengesetz entsprechen dem EU - Recht. Das
Bundesministerium für Finanzen würde im Lichte der fortschreitenden technischen
Entwicklung grundsätzlich entsprechende internationale Bestimmungen, mit dem Ziel, die
Wertstellungsfristen zu verkürzen, unterstützen. Eine nationale, über das EU - Recht hinaus -
gehende Regelung erscheint aber im Hinblick auf die europäische Wettbewerbssituation, der
die Kreditinstitute ausgesetzt sind, und die sich durch E - Commerce sowie durch die
bevorstehende physische Einführung des Euro noch weiter verschärfen wird, nicht sinnvoll.
Das Bundesministerium für Finanzen wird die weitere Entwicklung der Überweisungsdauer,
insbesondere auch im Konnex mit dem technischen Fortschritt, aber jedenfalls weiter kritisch
beobachten.
Zu 6. und 7.:
Das Bundesministerium für Finanzen wird die österreichischen Kreditinstitute im Wege ihrer
Interessensvertretung auffordern, die gesetzlich normierten Informationspflichten gegenüber
den Verbrauchern sowie einschlägige europarechtliche Bestimmungen verstärkt zu
beachten.
Zu 8.:
Die Spesen der österreichischen Kreditinstitute für Auslandsüberweisungen sind im euro -
päischen Vergleich günstig. Dies wird auch durch eine Studie der Directorate - General 24 der
Europäischen Kommission bestätigt.