985/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 981/J, vom 30. Juni 2000, der

Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen, betreffend Auslandsüberweisungen

benachteiligen Verbraucherinnen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Bankwesengesetz (BWG) und Überweisungsgesetz normieren als Verwaltungsstraftat -

bestand lediglich die Unterlassung gewisser Informationspflichten. Allfällige

Entschädigungsansprüche aus der Überweisungsdauer oder aus der Verrechnung von

Spesen sind daher auf zivilrechtlichem Weg durchzusetzen. Nach den geltenden Rechts -

bestimmungen hat der Bundesminister für Finanzen bei Bekanntwerden eines Verstoßes

gegen die Bestimmungen des BWG dem Kreditinstitut die Unterlassung aufzutragen. Die

Ergebnisse der cit. Studie der Europäischen Kommission über Bankgebühren in Europa

lassen nicht zweifelsfrei den Schluss zu, dass die österreichische Kreditwirtschaft gegen

europarechtliche Bestimmungen verstößt. Da diese Studie die sehr unterschiedliche

Situation in den EU - Mitgliedstaaten verdeutlicht, ist aber zu erwarten, dass die Europäische

Kommission selbst auf eine Beachtung der RL - Bestimmungen drängen wird

 

Zu 3. bis 5.:

Die Wertstellungspraxis der Kreditinstitute hat sich, wie mir berichtet wird, mit Schaffung des

Bankwesengesetzes und den darauffolgenden Novellen mehrmals zu Gunsten der

Verbraucher verbessert. Der Wunsch nach einer kürzeren, möglichst taggleichen Wert -

stellung erscheint verständlich, weil Kreditinstitute Zahlungsvorgänge zunehmend auto -

matisieren und dadurch kürzere Verarbeitungsfristen erzielen.

 

Die einschlägigen Bestimmungen im Bankwesengesetz entsprechen dem EU - Recht. Das

Bundesministerium für Finanzen würde im Lichte der fortschreitenden technischen

Entwicklung grundsätzlich entsprechende internationale Bestimmungen, mit dem Ziel, die

Wertstellungsfristen zu verkürzen, unterstützen. Eine nationale, über das EU - Recht hinaus -

gehende Regelung erscheint aber im Hinblick auf die europäische Wettbewerbssituation, der

die Kreditinstitute ausgesetzt sind, und die sich durch E - Commerce sowie durch die

bevorstehende physische Einführung des Euro noch weiter verschärfen wird, nicht sinnvoll.

Das Bundesministerium für Finanzen wird die weitere Entwicklung der Überweisungsdauer,

insbesondere auch im Konnex mit dem technischen Fortschritt, aber jedenfalls weiter kritisch

beobachten.

 

Zu 6. und 7.:

Das Bundesministerium für Finanzen wird die österreichischen Kreditinstitute im Wege ihrer

Interessensvertretung auffordern, die gesetzlich normierten Informationspflichten gegenüber

den Verbrauchern sowie einschlägige europarechtliche Bestimmungen verstärkt zu

beachten.

 

Zu 8.:

Die Spesen der österreichischen Kreditinstitute für Auslandsüberweisungen sind im euro -

päischen Vergleich günstig. Dies wird auch durch eine Studie der Directorate - General 24 der

Europäischen Kommission bestätigt.