993/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 964/J - NR/2000, betreffend Verkehrs -

infrastruktur, die die Abgeordneten Dietachmayr und Genossen am 28. Juni 2000 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Grundsätzlich erlaube ich mir anzuführen, dass die Angaben der einzelnen Projekte

vorbehaltlich der Bestätigung durch den Bundesverkehrswegeplan gelten.

 

Im Bereich der Bahn wurde den Österreichischen Bundesbahnen mit den

Übertragungsverordnungen 0 bis 7 die in der Beilage aufgelisteten Projekte zur

Planung und zum Bau übertragen.

 

Die kosten dieser Projekte sind ebenfalls in der beigelegten Liste angeführt, wobei

alle diese Projekte durch Mitteln der SCHIG finanziert werden.

 

Auf Grund der angespannten Budgetsituation besteht jedoch die zwingende

Notwendigkeit, sämtliche Projekte - insbesondere hinsichtlich ihrer

Realisierungszeiträume - kritisch zu prüfen und bezüglich der

Investitionserfordernisse und der Nutzwirkungen zu optimieren und darauf aufbauend

entsprechende Entscheidungen zu treffen und erforderlichenfalls Anpassungen

vorzunehmen.

 

Die in den nächsten 5 Jahren im Bundesstraßenbereich (A + S + B) vorgeschla -

genen Ausbauvorhaben und die dafür anfallenden Kosten sind aus der beiliegenden

"Bedarfsfeststellung 1999 für den Bundesstraßen - Ausbau" zu ersehen.

Im Falle einer Reduzierung der aus dem Budget dafür zur Verfügung gestellten

Finanzmittel muss mit einer entsprechenden Verzögerung von 1 - 2 Jahren

gerechnet werden.

Das angesprochene Straßenbedarfsprogramm wird derzeit aufgrund der nunmehri -

gen Gesamtverkehrskompetenz mit den anderen Verkehrsträgern, insbesondere mit

der Bahn abgestimmt.

Die Finanzierung wird in einer Mischkonzeption aus Budgetmitteln, aus Mauten

(Streckenmauten, Vignetten und LKW - Maut) sowie aus EU - Mitteln erfolgen.

 

Für den Bereich Schifffahrt darf ich mitteilen, dass zur Vorbereitung des

flussbaulichen Gesamtkonzepts der Bundeswasserstraßenverwaltung in Kooperation

mit der AHP (Austrian Hydro Power, vormals Donaukraft) die Durchführung eines

wasserwirtschaftlichen Rahmenversuchs (1:1 Modellversuch) auf der Donau

unterhalb der Staustufe Wien - Freudenau vorgesehen ist.

 

Was den Bereich Luftfahrt anlangt, darf ich vorweg festhalten, dass sämtliche von

den Flugplatzhaltern vorgesehenen Infrastrukturprojekte von den Flughäfen selbst

finanziert werden.

 

Flughafen Graz:

Die Flughafen Graz Betriebsgesellschaft m.b.H. beabsichtigt in den Jahren 2000 bis

2004 folgende Verkehrsinfrastrukturprojekte zu verwirklichen:

 

       - Verkehrflächen: Mittelrollweg C, Vergrößerung Abstellflächen, Rollweg Süd;

       - Gebäude: Fluggastgebäude, Bürogebäude, Garagengebäude für

         Vorfeldgeräte, Erweiterung Frachtgebäude, Provisorium Fracht, Erweiterung

         Cateringgebäude, Erweiterung Werkstättengebäude

         Tower;

       - sonstige Investitionen im infrastrukturellen Bereich: Parkplatzerweiterung,

         Einfriedung des Flughafengeländes, Sicherung der Einfahrtstore.

 

Diese Verkehrsinfrastrukturprojekte zu denen eine Fernbahnanbindung geplant wird

in der Höhe von ca. 533 Mio. Schilling werden zur Gänze von der Flughafen Graz

Betriebesgesellschaft m.b.H. finanziert.

 

Flughafen Innsbruck:

Am Flughafen Innsbruck sind folgende Verkehrsinfrastrukturprojekte vorgesehen:

Ausbau des ersten Obergeschoßes der neuen Abflughalle Sanierung/Erweiterung

Vorfeld, Sanierung des alten Terminals, 1. Teil, Sanierung/Erweiterung des

Rollweges A.

 

Für die Verwirklichung dieser Projekte werden 145 Mio. Schilling veranschlagt. Die

Finanzierung erfolgt mit Eigenmitteln der Tiroler Flughafenbetriebsges.m.b.H.

 

Flughafen Klagenfurt:

Die Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft m.b.H. verfolgt in den nächsten fünf

Jahren folgende Verkehrsinfrastrukturprojekte:

 

        - Verbesserung der Autobusanbindung des Flughafens durch die

          Verkehrsbetriebe der Stadt Klagenfurt durch Koordinierung der

          Busverbindungen mit den Landungen und Abflügen der

          Linienflugverbindungen,

        - Bestreben der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft m.b.H., mit den

          Österreichischen Bundesbahnen zu kooperieren, um Flugpassagiere auch mit

          den Zügen der ÖBB zum Flughafen bringen zu können. Für die erste Phase

          wird die Einrichtung eines Shuttledienstes zwischen dem Bahnhof und dem

          Flughafen angestrebt. In weiterer Folge wird darauf Bedacht genommen1 dass

          der Flughafen Klagenfurt bei der Errichtung der Hochleistungsstrecke

          Klagenfurt - Graz - Wien nach Möglichkeit in diese einbezogen wird. Dies könnte

          entweder über die derzeitige Streckenführung Hauptbahnhof - Flughafen oder

          über einen direkten Shuttledienst vom Hauptbahnhof aus geschehen.

 

Flughafen Linz:

Frachtterminals: Bedingt durch die positive Entwicklung des oberösterreichischen

Wirtschaftsraumes ergehen Anfragen an den Flughafen Linz bezüglich Ausbau

bestehender Hallen bzw. Errichtung neuer Hallen am Standort. Es ist daher davon

auszugehen, dass innerhalb der nächsten 5 Jahre weitere Projekte verwirklicht

werden.

 

Flughafen Salzburg:

Am Flughafen Salzburg sind in den nächsten fünf Jahren drei größere

Investitionseinzelmaßnahmen vorzunehmen. Es handelt sich dabei um die

Erweiterung des Ankunftsbereiches im Abfertigungsgebäude, die Schaffung neuer

Büroflächen im Ausmaße von ca. 2200 qm im Ankunftsteil des Abfertigungsge -

bäudes und die Errichtung einer neuen Zufahrt samt Aufstockung des be -

stehenden Parkhauses um ca. 600 Stellplätze.

 

All diese Maßnahmen werden einen Investitionsbedarf von ca. 800 Mio. Schilling

ergeben, welchen die Salzburger Flughafen Betriebsges.m.b.H. aus dem Cash - flow

finanzieren wird.

 

Flughafen Wien:

Aus derzeitiger Sicht beabsichtigt die Flughafen Wien AG in den nächsten fünf

Jahren folgende Verkehrsinfrastrukturprojekte zu realisieren:

 

           - Terminal 2005

           - Vorfeld Nordost 2

           - Rollgassen 50 und 70

           - Internationale Busgates

           - Erweiterung Gepäcksortieranlage

           - Vorfeld West, Phasen 1, 2 und 3

           - Gerätezentrum West und Containerlager

           - Frachterweiterung

           - Vorfeld Nordost 1, Schwelle 16

           - Hinsichtlich der 3. Piste sind seitens der Unternehmensorgane noch keine

             Entscheidungen gefallen, ebenso nicht über eine Fembahnanbindung.

 

Zu Frage 3:

Die den Bereich der Verkehrsinfrastruktur betreffenden Schulden setzen sich aus

den Verbindlichkeiten von SCHIG, ASFINAG und ÖBB zusammen, die

Finanzierungsmittel auf dem Kapitalmarkt aufnehmen.

 

Zu Frage 4:

Der damalige Bundesminister für Finanzen hat die Zweckbindung der

Mineralölsteuer aufgehoben um eine „Fondswirtschaft“ zu vermeiden und um aus

dieser Steuer auch andere Vorhaben finanzieren zu können. Ich halte diese Ansicht

für überholt und werde mich wiederum für eine zumindest teilweise Zweckbindung

einsetzen und hoffe auf die Unterstützung des Parlaments.

 

Die Mineralölsteuereinnahmen seit der Aufhebung der Zweckbindung im Jahre 1987

entsprechen größenordnungsmäßig der vom ÖAMTC gemachten Angabe.

 

Zu Frage 5:

Die Geldmittel, die meinem Ministerium tatsächlich in den nächsten 5 Jahren für

Verkehrsinfrastrukturprojekte zur Verfügung stehen werden, sind jährlich vom

Nationalrat zu beschließen. Da diese Beschlüsse erst in der Zukunft erfolgen

werden, kann ich derzeit keine Angaben über einsetzbare Mittel für

Infrastrukturinvestitionen machen.

Das Budget für die Jahre 2001 und 2002 soll gemeinsam beschlossen werden. Es

erfolgt dies jedoch erst gegen Jahresende 2000.

Zu Frage 6:

Der Schuldner der „Schattenmaut“ ist meistens eine öffentlich - rechtliche Einheit

(Staat, Land oder Gemeinde). Die Mauteinnahmen sind vom Mauttarif und von der

Verkehrsfrequenz abhängig. D.h., das Risiko, dass die Einnahmen ausreichend zur

Bedienung und Rückzahlung der Investitionskosten (und des Betriebes der Straße)

sind, trägt der Konzessionär. Grundsätzlich ist das Prinzip der Schattenmaut überall

dort denkbar, wo sie erstens nicht in Konflikt mit einer anderen Form der Bemautung

steht und zweitens jemand bereit ist, das Auslastungsrisiko eines zu finanzierenden

Straßenzuges zu tragen. Das Auslastungsrisiko und die Höhe der Schattenmaut sind

die eigentlichen Engpässe.

Ob und bei welchen Verkehrsinfrastrukturprojekten eine Finanzierung im Wege der

Schattenmaut möglich wäre, wird bei den einzelnen Vorhaben singulär zu beurteilen

sein.

 

Zu Frage 7:

Die Binnenschiffahrt als umweltfreundlicher und betriebswirtschaftlich kosten -

günstiger Verkehrsträger verfügt noch über großes Entwicklungspotential und sollte

einen entsprechenden Anteil an dem zu erwartenden gesteigerten Transport -

aufkommen übernehmen. Aus verkehrspolitischer Sicht sind daher die nautischen

und logistischen Rahmenbedingungen derart weiter zu verbessern, dass die Binnen -

schiffahrt ein attraktives Angebot für die verladende Wirtschaft bietet und in ihrer

Wettbewerbsposition gestärkt wird.

 

In diesem Sinne zielen die Maßnahmen des Verkehrsressorts etwa darauf ab, durch

die Förderung von Terminals vor allem die Einbindung der Binnenschiffahrt in Trans -

portketten im Kombinierten Verkehr zu forcieren.

 

Einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Konkurrenzfähigkeit der Binnenschiffahrt

leistet darüberhinaus der Einsatz moderner Verkehrs - Telematik. Mein Ressort ist

daher im europäischen Rahmen intensiv an der Entwicklung standardisierter

elektronischer Schiffahrtsinformations - Systeme beteiligt. Eine elektronische Schiff -

fahrtskarte, Fahrwasserinformationen und elektronische Meldesysteme sollen die

Sicherheit im Schiffahrtsbetrieb anheben und aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen

in Zukunft auch für Zwecke der Logistik und des Transportketten - Managements

verwendet werden können.

 

Durch die im Vorjahr erfolgte Gründung der Donau - Transportentwicklungs -

gesellschaft als Tochtergesellschaft des Bundes wurde eine wettbewerbsneutrale

Plattform geschaffen, die zur Umsetzung der dargelegten verkehrspolitischen

Zielsetzungen beitragen, und darüberhinaus die Kontakte zwischen den

Schiffahrttreibenden, der verladenden Wirtschaft und der Bundesverwaltung

erleichtern soll.

 

Die gewünschten Verlagerungseffekte auf die Binnenschiffahrt können letztlich nur

dann in vollem Umfang erreicht werden, wenn es gelingt, die Wasserstraße Donau

zu einem verlässuchen Verkehrsweg auszubauen, der ganzjährig die erforderlichen

Mindestfahrwassertiefen aufweist. Daher ist gegenwärtig ein flussbauliches Gesamt -

konzept für die Donau unterhalb von Wien in Ausarbeitung, mit dem unter Kompati -

bilität mit dem Nationalpark Donau - Auen die Stromsohle stabilisiert und die erforder -

liche Wassertiefe gewährleistet werden soll.

 

Für eine entsprechende Einbindung der Binnenschiffahrt in die laufenden Arbeiten

zur Erstellung eines Bundesverkehrswegeplans ist ebenfalls gesorgt worden.

 

Zu Frage 8:

Das Projekt des Donau - Oder - Elbe - Kanals wurde durch die ECE eingehend geprüft.

In ECE - Studien aus den Jahren 1981 und 1993 wird sowohl die Wirtschaftlichkeit als

auch die technische Machbarkeit dokumentiert; Österreich hat in zwei Ministerrats -

beschlüssen sein grundsätzliches Interesse an dieser Wasserstraßenverbindung

bekundet.

 

Eine vom Bund sowie den Ländern Wien und Niederösterreich beauftragte

Grundlagenstudie des Österreichischen Instituts für Raumplanung diente der

weiteren Abklärung des österreichischen Standpunktes; sie kommt ebenfalls zu einer

positiven wirtschaftlichen Einschätzung des Vorhabens. Die Ausarbeitung einer Ver -

tiefungsstudie zu Fragen der Nebennutzen und zur ökologischen Akzeptanz der

Trassenführung ist auf Wunsch Niederösterreichs bisher nicht erfolgt.

 

Ein Großprojekt wie der Donau - Oder - Elbe Kanal kann insgesamt jedenfalls nicht nur

unter verkehrspolitischen Aspekten beurteilt werden. Die detaillierte Planung des

Bauvorhabens, einschließlich des Zeithorizonts, setzt zunächst eine inneröster -

reichische Interessensabstimmung sowie die Erfassung und Quantifizierung der

außerverkehrlichen Nebennutzen, wie beispielsweise mögliche Effekte im Bereich

der Betriebsansiedlungen und des Fremdenverkehrs, voraus. Darüberhinaus

bedürfen konkrete Verwirklichungsschritte einer Konsensbildung zwischen Ökologie

und Wasserstraßenbau sowie eines langfristigen Finanzierungskonzepts. Das

Verkehrsressort steht für die in diesem Zusammenhang noch erforderlichen Kontakt -

gespräche grundsätzlich zur Verfügung. Es ist allerdings auch anzumerken, dass aus

verkehrspolitischer Sicht die den Donauausbau betreffenden Infrastruktur -

maßnahmen derzeit gegenüber dem Projekt einer "Donau - Oder - Elbe - Verbindung“

als prioritär einzustufen sind.

 

Zu Frage 9:

Aufgrund einer Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit aus dem Jahr 1996

stellen sich die Erfahrungen der Staaten, die bereits ein Punktesystem eingeführt

haben, wie folgt dar:

 

Großbritannien:

Ein Strafpunktesystem wurde bereits in den 30er - Jahren eingeführt und existiert in

mehrfach modifizierter Form heute noch. Aufgrund des langen Bestehens dieses

Systems können differenziert konkrete Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit

nicht ermittelt werden.

 

Deutschland:

Der Punkteführerschein wurde 1974 eingeführt, hat sich bewährt und stellt ein

unverzichtbares Instrument der Verkehrssicherheit dar. Durch den hohen

Bekanntheitsgrad der "Verkehrssünderkartei“ wird bei vielen Verkehrsteilnehmern,

insbesondere bei einer etwaigen Punktevergabe, das Bemühen um ein ordnungsg -

mäßes Verkehrsverhalten gefördert.

 

Frankreich:

Der französische „Permis a Points“ ist 1992 in Kraft getreten Zum Zeitpunkt der

Ausarbeitung der Studie (1996) konnte ein Rückgang der Zahl der Verletzten und

Getöteten um rund 4 - 5% im Vergleich zu Statistiken vor Einführung des Punkte -

führerscheines festgestellt werden. Außerdem sind die Kraftfahrer mit mehr Vorsicht

im Straßenverkehr unterwegs.

 

USA, Australien:

In den einzelnen Staaten existieren ebenfalls Punktesysteme, die gemäß vor -

liegender Evaluationsstudien eine Unfallreduktion belegen.

 

Kanada, Korea, Japan, Israel, Griechenland, Türkei:

In diesen Staaten wurden Punktesysteme eingeführt; Effizienzuntersuchungen liegen

aber nicht vor.

 

Finnland, Portugal:

Es existiert in diesen Ländern kein Punkteführerschein, sondern ein ähnliches

System. Nach wiederholter Begehung gewisser schwerer Delikte wird die Lenk -

berechtigung auf eine gewisse Dauer entzogen. Da diese Systeme sehr jung sind,

liegen Effizienzuntersuchungen noch nicht vor.

 

Zu Frage 10:

In der Vergangenheit wurden bereits zwei verschiedene Modelle eines Punkteführer -

scheines entwickelt und begutachtet. Dennoch konnte bislang kein System erarbeitet

werden, das eine Zustimmung auf breiter Basis seitens der Länder, Behörden,

Kammern und sonstiger beteiligter Organisationen gefunden hat. Mein Ressort ist

auch weiterhin in der Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines durchschaubaren, voll -

ziehbaren und auf breiter Basis anerkannten und akzeptierten Systems vertreten.

Zu Frage 11:

Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Verhinderung von Geisterfahrten mit

höchster Priorität behandelt wird. In erster Linie ist eine Verbesserung der

Verkehrsführung und eine positive Lenkung der Verkehrsteilnehmer notwendig. Ein

diesbezüglicher konkreter Maßnahmenkatalog, der Einfluss auf die Richtlinien für die

Planung und den Bau von Autobahnauf - und abfahrten haben wird, ist derzeit in

Fertigstellung. Nach Untersuchungen der bestehenden Verbindungsstellen zum

Autobahnnetz erfolgen die jeweils geeigneten baulichen oder technischen

Sicherungsmaßnahmen. Ich halte es für richtig, auf besonders gefährdeten

Autobahnabfahrten Geisterfahrerkrallen zu installieren. Dies wird im Einzelfall

zwischen Straßenerhalter und zuständigen Behörden im Rahmen von

Verkehrsverhandlungen entschieden. Nach Auskunft der Straßenverwaltungen

konnten bis dato zehn Geisterfahrten durch den Einsatz von Geisterfahrerkrallen

verhindert werden.

 

Zu Frage 12:

Zur Stillegung von Nebenbahnstrecken sind noch klärende Gespräche mit dem

Vorstand der ÖBB beabsichtigt. Wie ich in der „Aktuellen Stunde des Parlaments“ am

6.6.2000 feststellte, soll es aber zu keinem Kahlschlag bei den Nebenbahnen

kommen.

 

Grundsätzlich sind folgende Szenarien bei der Einstellung von Nebenbahnen

möglich:

 

a. Die ÖBB stellen den Güterverkehr oder den Personenverkehr ein

 

Dadurch würden freie Zugtrassen zur Verfügung stehen. Im Lichte des freien

Netzzuganges für Dritte können diese Zugtrassen von anderen konzessionierten

Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt werden. Das Land aber auch sonstige

Interessierte können außerdem Verkehrsdienstverträge mit diesen neuen

konzessionierten Eisenbahnverkehrsunternehmen abschließen und bestimmte

Leistungen gegen Bezahlung in Auftrag geben.

b. Die ÖBB beabsichtigen den Personen - und Güterverkehr und den Betrieb der

    Infrastruktur einzustellen

 

Diese Einstellung unterliegt den Bestimmungen des § 29 Eisenbahngesetz, d.h. die

ÖBB müssen einen Einstellungsantrag bei der Eisenbahnbehörde stellen. Nach

entsprechender Prüfung kann, um den Betrieb auf einer von den ÖBB eingestellten

Nebenbahn weiterhin aufrecht zu erhalten, eine öffentliche - europaweite -

Ausschreibung durchgeführt und Interessenten für die Aufrechterhaltung des

Betriebes gesucht werden. Die Ausschreibungskriterien könnten dabei nach

folgenden Prioritäten geordnet werden

 

-         Betrieb der Infrastruktur und des Güter - und Personenverkehrs

-         Güter - und Personenverkehr

-         Personen - oder Güterverkehr

-         Anschlußbahnähnlicher Betrieb

-         Betrieb als Museumsbahn.

 

Der Bund würde in den ersten drei Fällen diesen neuen Eisenbahnunternehmen

auch gemeinwirtschaftliche Leistungen analog den Regelungen für Privatbahnen zur

Verfügung stellen. Bei Übernahme des Betriebes der Infrastruktur würden auch für

Dritte die kosten für die Erhaltung der Infrastruktur nach dem

Privatbahnunterstützungsgesetz gefördert werden.

 

Zu Frage 13:

Im Zusammenhang mit dieser Frage möchte ich zunächst auf den dritten Absatz der

Einleitung Ihrer parlamentarischen Anfrage Bezug nehmen, wo Sie bemerken, dass

Österreich verpflichtet ist, wichtige europäische "Verkehrsadern" auszubauen bzw.

zu errichten. Ich darf hierzu feststellen, daß Osterreich nicht schrankenlos zum

Ausbau bzw. zur Errichtung von europäischen Verkehrsadern verpflichtet ist. Denn

aufgrund Artikel 1 Absatz 2 der Entscheidung Nr. 1692/96/EG über den Aufbau eines

transeuropäischen Verkehrsnetzes (ABl. Nr. L 228/1996 vom 9. September 1996)

hängt die Verwirklichung der TEN - Vorhaben davon ab, wie weit sie planerisch

ausgereift sind und inwieweit Finanzmittel verfügbar sind.

 

Zu Ihrer eigentlichen Frage betreffend EU - Geldmittel für österreichische

Verkehrsinfrastrukturprojekte, darf ich Ihnen mitteilen, dass Österreich bereits von

1995 bis 2000 EU - Zuschüsse aus der TEN - Haushaltslinie in Höhe von ca. 1,3

Milliarden Schilling (97,94 Millionen Euro) zugesprochen wurden. Ungefähr 90%

dieser Zuschüsse betrafen Schienenvorhaben. Ein großer Anteil hiervon entfiel auf

die Brenner Achse. Aber auch für weitere im Protokoll Nr.9 zum EU - Beitrittsvertrag

verankerte Schienenachsen, nämlich insbesondere für die Donauachse und die

Pontebbana Achse konnten Zuschüsse erreicht werden.

 

Da die Verordnung (EG) Nr.1655/1999 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.22361

95 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für trans -

europäische Netze vorsieht, dass mindestens 55% der EU - weit für Verkehr vorgese -

henen TEN - Mittel für Schienenvorhaben verwendet werden sollen, werden wir auch

in Zukunft bestrebt sein, in erster Linie für im Protokoll Nr.9 zum EU - Beitrittsvertrag

verankerte Schienenachsen TEN - Zuschüsse zu beantragen.

 

Im heurigen Jahr wurden TEN - Zuschüsse erstmalig auch für den Straßenbereich

verwendet und zwar für die Planungen der 2. Tunnelröhren für Tauern - und

Katschbergtunnel. In Zukunft könnte auch zu überlegen sein, ob im Straßenbereich

für weitere Projekte TEN - Zuschüsse beantragt werden. Allerdings ist in diesem

Zusammenhang zu beachten, dass die Verordnung (EG) Nr. 1655/1999 hierzu

vorsieht, dass höchstens 25% der EU - weit für Verkehr vorgesehenen TEN - Mittel auf

Straßenvorhaben entfallen sollen.

 

Wie hoch die TEN - Zuschüsse im Zeitraum 2001 bis 2006 tatsächlich sein werden,

kann derzeit nicht im Detail angegeben werden. In Anbetracht der bisherigen Bilanz

könnte unter den gegebenen Umständen für 2001 bis 2006 grob mit weiteren Zu -

schüssen für Österreich in Höhe von ca. einer Milliarde Schilling gerechnet werden.

 

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