994/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 967/J - NR/2000, betreffend Planung der
Gürtelstrassen in Graz, die die Abgeordneten Lichtenberger, Kogler, Freundinnen und Freunde
am 29. Juni 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Planungsüberlegungen der Bundesstraßenverwaltung beinhalten, durch die Realisierung
einer Spange von der Murbrücke im Zuge der B 67a zu dem als Landesstraße bereits
existierenden Südgürtel eine Verkehrsverbindung zu schaffen, die das verkehrliche
Anforderungsprofil abdeckt. Aus rechtlicher Sicht wird dazu eine Umlegung der bestehenden
radialen Bundesstraßenzüge auf den Gürtel erforderlich sein. Es sind derzeit keine Planungen für
einen Ostgürtel beabsichtigt.
Zu Frage 3:
Bei einer Realisierung der Spange St. Peter - Puntigam werden sich folgende Änderungen der
Verkehrsbelastungen ergeben:
Liebenerauer Hauptstraße - 7 - 17 %
Puntigamer Straße - 42 %
Karl Huber Straße - 38 %
Perifeld Straße - 21 %
Plöddemanngasse - 5 %
St. Peter Hauptstraße + 5 %
Petersgasse und
Brucknerstraße
keine Änderung
Zu den Fragen 4 und 5:
In dem meinem Ressort vorliegenden Vorprojekt für den Abschnitt St. Peter - Puntigam wurde
eine durchgehend eingehauste und eine teilweise offene Variante gegenüber gestellt. Eine
Entscheidung zwischen diesen wird erst nach Abschluss der derzeit laufenden Begutachtungen
möglich sein. Die Interessen der Stadt Graz sind meinem Ressort bekannt.
Zu Frage 6:
Ein UVP - Verfahren wird durchzuführen sein.
Zu Frage 7:
Derzeit ist ein Vorprojekt in meinem Ressort in Begutachtung. Behördenverfahren wurden noch
nicht eingeleitet.
Zu Frage 8:
Die Baukosten werden auf 490 Mio. S geschätzt.
Zu Frage 9:
Gemäß der Bedarfsfeststellung für den Bundesstraßenausbau 1999 - 2009 ist der Baubeginn im
Jahr 2005 vorgesehen. Dieser Termin wird aber aufgrund der angespannten Budgetsituation
schwer haltbar sein.
Zu Frage 10:
Zur gegenständlichen Frage ist anzumerken, dass ein Ausbau des schienengebundenen
Nahverkehrs im Raum Graz - insbesondere im Bereich der Grazer Ostbahn - unabhängig von der
vorgesehenen Errichtung des Projektes „Südgürtel“ auf Grundlage eines mit den betroffenen
Gebietskörperschaften noch auszuverhandelnden Übereinkommens über den
nahverkehrsgerechten Ausbau der Eisenbahninfrastruktur im Raum Graz geplant und realisiert
werden soll.
Selbstverständlich kann davon ausgegangen werden, dass in diese Planungen auch Überlegungen
einbezogen werden, die in einem direkten Zusammenhang mit der Errichtung des geplanten
Projektes "Südgürtel" stehen.