994/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 967/J - NR/2000, betreffend Planung der

Gürtelstrassen in Graz, die die Abgeordneten Lichtenberger, Kogler, Freundinnen und Freunde

am 29. Juni 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Planungsüberlegungen der Bundesstraßenverwaltung beinhalten, durch die Realisierung

einer Spange von der Murbrücke im Zuge der B 67a zu dem als Landesstraße bereits

existierenden Südgürtel eine Verkehrsverbindung zu schaffen, die das verkehrliche

Anforderungsprofil abdeckt. Aus rechtlicher Sicht wird dazu eine Umlegung der bestehenden

radialen Bundesstraßenzüge auf den Gürtel erforderlich sein. Es sind derzeit keine Planungen für

einen Ostgürtel beabsichtigt.

 

Zu Frage 3:

Bei einer Realisierung der Spange St. Peter - Puntigam werden sich folgende Änderungen der

Verkehrsbelastungen ergeben:

Liebenerauer Hauptstraße - 7 - 17 %

Puntigamer Straße             - 42 %

Karl Huber Straße             - 38 %

Perifeld Straße                   - 21 %

Plöddemanngasse              - 5 %

St. Peter Hauptstraße         + 5 %

Petersgasse und

Brucknerstraße                   keine Änderung

Zu den Fragen 4 und 5:

In dem meinem Ressort vorliegenden Vorprojekt für den Abschnitt St. Peter - Puntigam wurde

eine durchgehend eingehauste und eine teilweise offene Variante gegenüber gestellt. Eine

Entscheidung zwischen diesen wird erst nach Abschluss der derzeit laufenden Begutachtungen

möglich sein. Die Interessen der Stadt Graz sind meinem Ressort bekannt.

 

Zu Frage 6:

Ein UVP - Verfahren wird durchzuführen sein.

 

Zu Frage 7:

Derzeit ist ein Vorprojekt in meinem Ressort in Begutachtung. Behördenverfahren wurden noch

nicht eingeleitet.

 

Zu Frage 8:

Die Baukosten werden auf 490 Mio. S geschätzt.

 

Zu Frage 9:

Gemäß der Bedarfsfeststellung für den Bundesstraßenausbau 1999 - 2009 ist der Baubeginn im

Jahr 2005 vorgesehen. Dieser Termin wird aber aufgrund der angespannten Budgetsituation

schwer haltbar sein.

 

Zu Frage 10:

Zur gegenständlichen Frage ist anzumerken, dass ein Ausbau des schienengebundenen

Nahverkehrs im Raum Graz - insbesondere im Bereich der Grazer Ostbahn - unabhängig von der

vorgesehenen Errichtung des Projektes „Südgürtel“ auf Grundlage eines mit den betroffenen

Gebietskörperschaften noch auszuverhandelnden Übereinkommens über den

nahverkehrsgerechten Ausbau der Eisenbahninfrastruktur im Raum Graz geplant und realisiert

werden soll.

 

Selbstverständlich kann davon ausgegangen werden, dass in diese Planungen auch Überlegungen

einbezogen werden, die in einem direkten Zusammenhang mit der Errichtung des geplanten

Projektes "Südgürtel" stehen.