996/AB XXI.GP

 

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Prammer, Mag. Posch und Genossen haben

unter der Nr. 1012/J am 5. Juli 2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend “Kampf gegen die weibliche Genitalverstümmelung” gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Das Thema “Genitalverstümmelung” stellt einen wichtigen Aspekt der frauenspezifischen

Agenden der Vereinten Nationen (VN) dar. Resolutionen der alljährlich tagenden Men -

schenrechtskommission (MRK) und der Generalversammlung (GV) der VN greifen die

Problematik der Genitalverstümmelung auf und reflektieren aktuelle Menschenrechts -

standards. Österreich nimmt an den Verhandlungen über die Resolutionstexte aktiv teil.

Anläßlich der letzten MRK im März/April 2000 setzte sich die österreichische Delegation

erfolgreich dafür ein, daß die Problematik der Verstümmelung der weiblichen Genitalien in

die Resolution “Elimination of violence against women” eingebunden wurde. Der Text

dieser mit Konsens angenommenen Resolution umfaßt alle traditionellen Riten mit für die

Gesundheit von Frauen schädigenden Auswirkungen, einschließlich der Verstümmelung

der weiblichen Genitalien. Die Staaten werden aufgefordert, jegliche Form der Gewalt -

anwendung gegen Frauen zu verhindern beziehungsweise strafrechtlich zu verfolgen.

 

Das Ziel des Verbots der ,,Genitalverstümmelung” durch nationale Gesetze wurde im

Rahmen der Resolutionen der Vereinten Nationen mit Konsens indorsiert. So werden der

Resolution “Traditional or customary practices affecting the health of women and girls”

zufolge Staaten aufgefordert, eine nationale Gesetzgebung auszuarbeiten, anzunehmen

und zu implementieren, die die Genitalverstümmelung verbietet.

Zu Frage 2

 

Die im Schlußdokument zu Peking + 5 erwähnte “Sonderbotschafterin zur Vermeidung der

Verstümmelung weiblicher Genitalien” (Special Ambassador for the Elimination of Female

Genital Mutilation) des United Nations Population Fund genießt in der gesamten EU

großes Ansehen. ihre Tätigkeit wird als wichtiger und positiver Beitrag zur Stärkung der

öffentlichen Bewußtseinsbildung in der gegenständlichen Problematik gewertet.

 

Die GV - Resolution “Traditional or customary practices affecting the health of women", die

von Österreich mit eingebracht wird, würdigt und unterstützt die Tätigkeiten der Sonder -

botschafterin, einschließlich ihrer Reisen in besonders betroffene Länder.

 

Zu Frage 3

 

Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit hat den Inhalten des Entschließungs -

antrags des Nationalrates vom 24. Februar 1999 insofern Rechnung getragen, als Mög -

lichkeiten für die Unterstützung von entsprechenden Projekten in Westafrika (Burkina

Faso und Senegal) sowie in Äthiopien sondiert und erste Kontakte aufgenommen wurden.

In Äthiopien sind diese Kontakte weiter gediehen als in Westafrika, wo die ÖEZA im Sek -

tor Gesundheit nicht tätig ist. Im Dezember 1999 fand in Senegal eine UNIFEM - Konferenz

zum Thema mit österreichischer Teilnahme statt.

 

In Äthiopien beinhaltet das Landesprogramm eine explizite Fokussierung auf das Thema

,,Genitalverstümmelung”. Im Rahmen der von Österreich in Äthiopien geförderten Ge -

sundheitsprojekte und Programme wurde die Problematik vereinzelt thematisiert.

(Projektbeispiel: Kurs für traditionelle GeburtshelferInnen), wobei große Behutsamkeit und

ein langfristiges Engagement gefordert sind. Traditional Leaders können in der Auseinan -

dersetzung eine unterstützende Rolle spielen, leisten aber auch großen Widerstand.

Opposition gegen Änderungen der Traditionen kommen sowohl aus Teilen der männ -

lichen als auch der weiblichen Bevölkerung. Zusätzlich müssen für die Frauen, die die

Beschneidung/Verstümmelung vornehmen, alternative Einkommensquellen erschlossen

werden. Diesbezüglich soll in der Somali Region gemeinsam mit den lokalen Gesund -

heitsbehörden eine Strategie entwickelt werden.

 

Zu Frage 4

 

Vom Koordinationsbüro in Addis Abeba wurden erste Sondierungen zur Frage der Unter -

stützung einer Öffentlichkeitskampagne (2001) durchgeführt. Betreffend Westafrika wird

die Beteiligung der ÖEZA an bestehenden Programmen erwogen. Diesbezügliche Sondie -

rungen vor Ort sind für Herbst 2000 in Aussicht genommen.

 

Zu Frage 5

 

Die EU widmet sich der Problematik der in weiten Teilen der Welt praktizierten

,,Genitalverstümmelung” und zielt in ihrer Arbeit auf die grundlegende Verbesserung der

Situation betroffener Frauen und Mädchen ab. Im Rahmen der VN wird die Problematik

seitens der EU immer wieder thematisiert.

 

Die EU steht geschlossen hinter dem von den Niederlanden eingebrachten GV - Resoluti -

onsentwurf zu “Traditional or customary practices affecting the health of women and

girls”, worin die für Frauen und Mädchen gesundheitsschädigenden traditionellen Riten

als schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen anerkannt werden. Auch innerhalb der

National Gender Expert Group der EU wurde auf österreichische Initiative hin die ange -

sprochene Problematik aufgenommen und diskutiert.