11/ABPR XXI.GP

Eingelangt am: 18. 01. 2001

 

Die Abgeordneten Dr. Martin Graf und Kollegen haben am 21. 11. 2001 unter der Nr.

11/JPR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Vorsitzführung

im Menschenrechtsausschuß gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen

ist. Gegen den Vorwurf, die Ausschußvorsitzende würde „nach nahezu jeder

Wortmeldung eines anderen Abgeordneten das Wort an sich“ reißen und „dies zu

stets gleich endlos scheinenden Monologen" nützen, verwehre ich mich energisch.

Die Liste der Ausschußmitglieder, die sich während einer Ausschusssitzung zu Wort

melden, wird von mir als Vorsitzende regelmäßig vorgelesen, wodurch die

Reihenfolge der erfolgten Wortmeldungen und auch der Zeitpunkt meiner

Wortmeldungen den Ausschussmitgliedern bekanntgegeben wird und klar

nachvollziehbar ist.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

ZuFrage 1:

 

Zu dem am 7. Dezember 2000 stattgefundenen „Round Table - Gespräch zu

Menschenrechten und Menschenrechtspolitik in Österreich“ haben Abg. Posch und

ich sowohl als Menschenrechtssprecher unserer Fraktionen aber natürlich auch als

Mitglieder des Mehschenrechtsausschusses eingeladen, da meine gesamte Tätigkeit

als in Menschenrechtsfragen und - politik engagierte Abgeordnete vom Interesse

getragen ist, menschenrechtliche Standards und deren Umsetzung voranzutreiben.

 

ZuFrage 2:

 

Durch die Einladung wurde nicht der Anschein erweckt, „es handle sich um eine

Veranstaltung des Menschenrechtsausschusses“, da in der Einladung die Namen der

beiden Veranstalter, Abg. Terezija Stoisits und Abg. Walter Posch, explizit angeführt

waren und auch nicht von anderen Veranstaltern oder dem

Menschenrechtsausschuß als Einlader die Rede war. Ich kann Ihnen versichern, daß

auch die TeilnehmerInnen der Veranstaltung keineswegs den Eindruck gewonnen

haben, „es handle sich um eine Veranstaltung des Menschenrechtsausschusses“, da

der Grund und die Geschichte des Zustandekommens der Veranstaltung eingangs

ausführlich erläutert wurde (Siehe zu Frage 7).

ZuFrage 3:

 

Nein, ich habe als Menschenrechtssprecherin der Grünen und Mitglied des

Menschenrechtsausschusses eingeladen und sah und sehe auch für die Zukunft

keinen Grund, meine Funktion als einstimmig gewählte Vorsitzende des

Menschenrechtsausschusses zu verschweigen so wie bespielsweise auch die

Regierungsmitglieder ihre Regierungsfunktion immer erwähnen. Die Veranstaltung,

die Gegenstand der Anfrage ist, war zudem nicht als eine des

Menschenrechtsausschusses deklariert (Siehe zu Frage 2).

 

ZuFrage 4:

 

Ja, mehrfach, und zwar sowohl durch die Ankündigung und Bekanntgabe der Namen

der VeranstalterInnen als auch durch die Einleitung des Round tables durch Abg.

Posch und Abg. Stoisits.

 

ZuFrage 5:

 

Nachträglich öffentlich darauf hinzuweisen, daß es sich bei der Veranstaltung am 7.

Dezember 2000 nicht um eine Veranstaltung des Menschenrechtsausschusses

handelte, ist obsolet, da dies nie behauptet wurde.

 

ZuFrage 6:

 

Wie auch in der Einleitung des am 7. Dezember 2000 stattgefundenen ,,Round

Table - Gespräch zu Menschenrechten und Menschenrechtspolitik in Österreich"

erläutert wurde, hat die Vorsitzende des Ausschusses am 14.3.2000 einen

Entschließungsantrag betreffend Einbindung der im Menschenrechtsbereich tätigen

Nicht - Regierungsorganisationen (NGOs) in die Ausarbeitung von Grundlagen der

österreichischen Menschenrechtspolitik (114/A(E)) eingebracht, welcher seit

21.3.2000 dem Ausschuss zugewiesen war und von diesem Tag bis Dezember

2000 wegen der abweisenden Haltung der Regierungsfraktionen nicht auf die

Tagesordnung gesetzt werden konnte. Trotz mehrmaliger Urgenzen seitens der

Grünen Fraktion bei Besprechungen zwischen den Ausschussfraktionen zwecks

Koordination der Termine und Tagesordnungen des Ausschusses setzten die ÖVP

und die FPÖ ihre abweisende Haltung fort und lehnten die Behandlung des

Entschließungsantrags durch den Menschenrechtsausschuss in einer

Ausschusssitzung jedes Mal ab.

Zwecks Einholung von Anregungen der in diesem Bereich tätigen NGOs und

Berücksichtigung dieser in der Ausschussarbeit war es nach Ansicht der beiden

Veranstalter, Abg. Terezija Stoisits und Abg. Walter Posch, notwendig geworden,

eine Veranstaltung zu organisieren.

 

Da sich die beiden Regierungsfraktionen mit ihrer oben geschilderten Vorgangsweise

gegen die Einbindung und vor allem Anhörung von NGO - Menschenrechtsexperten

sperrten, wurde nicht angenommen, daß sie entgegen ihrem bis dahin an den Tag

gelegten Verhalten an einem Gespräch mit diesen interessiert wären.

ZuFrage 7:

 

Ja. Die Bemühungen der Grünen und der SPÖ, den genannten

Entschließungsantrag von Abg. Stoisits auf die Tagesordnung zu setzen, und die

Haltung der Regierungsfraktionen dazu wurden detailreich erläutert. Warum eine

solche Veranstaltung bzw. die Einbindung der menschenrechtsrelevanten NGOs, die

für die Einsetzung eines parlamentarischen Menschenrechtsausschusses jahrelang

Lobbyingarbeit betrieben haben, derzeit außerhalb des Ausschusses erfolgen muß -

nämlich aufgrund des Blockadeverhaltens der Regierungsfraktionen -  wurde an - und

ausgesprochen. Es liegt auf der Hand, daß ÖVP und FPÖ mit ihrer Vorgangsweise

sich immer wieder gegen die Einbindung der NGOs ausgesprochen und daher eine

solche Veranstaltung abgelehnt haben.

 

ZuFrage 8:

 

FPÖ und ÖVP wurden nicht ausgegrenzt, ganz im Gegenteil. Als

Ausschußvorsitzende habe ich mehrfach Gespräche mit den Fraktionssprechern der

Regierungsparteien über die Einbindung der NGOs in die Arbeit des Ausschusses

geführt. Leider vergeblich.

 

ZuFrage 9:

 

Ich habe in der Vergangenheit Vertreter von FPÖ und ÖVP nicht von

Veranstaltungen ausgegrenzt und habe dies auch in Zukunft nicht vor. Ich lade die

FPÖ und die ÖVP weiterhin zu einer konstruktiven Zusammenarbeit ohne Polemik

und im Sinne der Menschenrechte in Österreich ein.