11/ABPR XXI.GP
Eingelangt am: 18. 01. 2001
Die Abgeordneten Dr. Martin Graf und Kollegen haben am 21. 11. 2001 unter der Nr.
11/JPR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Vorsitzführung
im Menschenrechtsausschuß gerichtet, deren Wortlaut in der Beilage angeschlossen
ist. Gegen den Vorwurf, die Ausschußvorsitzende würde „nach nahezu jeder
Wortmeldung eines anderen Abgeordneten das Wort an sich“ reißen und „dies zu
stets gleich endlos scheinenden Monologen" nützen, verwehre ich mich energisch.
Die Liste der Ausschußmitglieder, die sich während einer Ausschusssitzung zu Wort
melden, wird von mir als Vorsitzende regelmäßig vorgelesen, wodurch die
Reihenfolge der erfolgten Wortmeldungen und auch der Zeitpunkt meiner
Wortmeldungen den Ausschussmitgliedern bekanntgegeben wird und klar
nachvollziehbar ist.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
ZuFrage 1:
Zu dem am 7. Dezember 2000 stattgefundenen „Round Table - Gespräch zu
Menschenrechten und Menschenrechtspolitik in Österreich“ haben Abg. Posch und
ich sowohl als Menschenrechtssprecher unserer Fraktionen aber natürlich auch als
Mitglieder des Mehschenrechtsausschusses eingeladen, da meine gesamte Tätigkeit
als in Menschenrechtsfragen und - politik engagierte Abgeordnete vom Interesse
getragen ist, menschenrechtliche Standards und deren Umsetzung voranzutreiben.
ZuFrage 2:
Durch die Einladung wurde nicht der Anschein erweckt, „es handle sich um eine
Veranstaltung des Menschenrechtsausschusses“, da in der Einladung die Namen der
beiden Veranstalter, Abg. Terezija Stoisits und Abg. Walter Posch, explizit angeführt
waren und auch nicht von anderen Veranstaltern oder dem
Menschenrechtsausschuß als Einlader die Rede war. Ich kann Ihnen versichern, daß
auch die TeilnehmerInnen der Veranstaltung keineswegs den Eindruck gewonnen
haben, „es handle sich um eine Veranstaltung des Menschenrechtsausschusses“, da
der Grund und die Geschichte des Zustandekommens der Veranstaltung eingangs
ausführlich erläutert wurde (Siehe
zu Frage 7).
ZuFrage 3:
Nein, ich habe als Menschenrechtssprecherin der Grünen und Mitglied des
Menschenrechtsausschusses eingeladen und sah und sehe auch für die Zukunft
keinen Grund, meine Funktion als einstimmig gewählte Vorsitzende des
Menschenrechtsausschusses zu verschweigen so wie bespielsweise auch die
Regierungsmitglieder ihre Regierungsfunktion immer erwähnen. Die Veranstaltung,
die Gegenstand der Anfrage ist, war zudem nicht als eine des
Menschenrechtsausschusses deklariert (Siehe zu Frage 2).
ZuFrage 4:
Ja, mehrfach, und zwar sowohl durch die Ankündigung und Bekanntgabe der Namen
der VeranstalterInnen als auch durch die Einleitung des Round tables durch Abg.
Posch und Abg. Stoisits.
ZuFrage 5:
Nachträglich öffentlich darauf hinzuweisen, daß es sich bei der Veranstaltung am 7.
Dezember 2000 nicht um eine Veranstaltung des Menschenrechtsausschusses
handelte, ist obsolet, da dies nie behauptet wurde.
ZuFrage 6:
Wie auch in der Einleitung des am 7. Dezember 2000 stattgefundenen ,,Round
Table - Gespräch zu Menschenrechten und Menschenrechtspolitik in Österreich"
erläutert wurde, hat die Vorsitzende des Ausschusses am 14.3.2000 einen
Entschließungsantrag betreffend Einbindung der im Menschenrechtsbereich tätigen
Nicht - Regierungsorganisationen (NGOs) in die Ausarbeitung von Grundlagen der
österreichischen Menschenrechtspolitik (114/A(E)) eingebracht, welcher seit
21.3.2000 dem Ausschuss zugewiesen war und von diesem Tag bis Dezember
2000 wegen der abweisenden Haltung der Regierungsfraktionen nicht auf die
Tagesordnung gesetzt werden konnte. Trotz mehrmaliger Urgenzen seitens der
Grünen Fraktion bei Besprechungen zwischen den Ausschussfraktionen zwecks
Koordination der Termine und Tagesordnungen des Ausschusses setzten die ÖVP
und die FPÖ ihre abweisende Haltung fort und lehnten die Behandlung des
Entschließungsantrags durch den Menschenrechtsausschuss in einer
Ausschusssitzung jedes Mal ab.
Zwecks Einholung von Anregungen der in diesem Bereich tätigen NGOs und
Berücksichtigung dieser in der Ausschussarbeit war es nach Ansicht der beiden
Veranstalter, Abg. Terezija Stoisits und Abg. Walter Posch, notwendig geworden,
eine Veranstaltung zu organisieren.
Da sich die beiden Regierungsfraktionen mit ihrer oben geschilderten Vorgangsweise
gegen die Einbindung und vor allem Anhörung von NGO - Menschenrechtsexperten
sperrten, wurde nicht angenommen, daß sie entgegen ihrem bis dahin an den Tag
gelegten Verhalten an einem Gespräch mit
diesen interessiert wären.
ZuFrage 7:
Ja. Die Bemühungen der Grünen und der SPÖ, den genannten
Entschließungsantrag von Abg. Stoisits auf die Tagesordnung zu setzen, und die
Haltung der Regierungsfraktionen dazu wurden detailreich erläutert. Warum eine
solche Veranstaltung bzw. die Einbindung der menschenrechtsrelevanten NGOs, die
für die Einsetzung eines parlamentarischen Menschenrechtsausschusses jahrelang
Lobbyingarbeit betrieben haben, derzeit außerhalb des Ausschusses erfolgen muß -
nämlich aufgrund des Blockadeverhaltens der Regierungsfraktionen - wurde an - und
ausgesprochen. Es liegt auf der Hand, daß ÖVP und FPÖ mit ihrer Vorgangsweise
sich immer wieder gegen die Einbindung der NGOs ausgesprochen und daher eine
solche Veranstaltung abgelehnt haben.
ZuFrage 8:
FPÖ und ÖVP wurden nicht ausgegrenzt, ganz im Gegenteil. Als
Ausschußvorsitzende habe ich mehrfach Gespräche mit den Fraktionssprechern der
Regierungsparteien über die Einbindung der NGOs in die Arbeit des Ausschusses
geführt. Leider vergeblich.
ZuFrage 9:
Ich habe in der Vergangenheit Vertreter von FPÖ und ÖVP nicht von
Veranstaltungen ausgegrenzt und habe dies auch in Zukunft nicht vor. Ich lade die
FPÖ und die ÖVP weiterhin zu einer konstruktiven Zusammenarbeit ohne Polemik
und im Sinne der Menschenrechte in Österreich ein.