15/ABPR XXI.GP
Eingelangt am:08.05.2001
Dr. Helene Partik - Pablé
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer
im Hause
Die unter 15/JPR (XXI.GP) an mich in meiner Funktion als Vorsitzende des
Untersuchungsausschusses gestellte Anfrage des Abgeordneten Karl Öllinger vom 7.
März 2001 betreffend Verletzung der Geschäftsordnung § 24 (3) VO - UO durch die
Weitergabe vertraulicher Akten aus dem Untersuchungsausschuß beantworte ich wie
folgt:
Zu 1)
Gem. § 24 (3) VO - UA dürfen die von den öffentlichen Ämtern vorgelegten Akten nicht
veröffentlicht werden.
Zu 2)
Es liegt nicht in meiner Befugnis als Ausschußvorsitzende einen Sachverhalt zu
beurteilen, der nicht ein Ausschußmitglied betrifft.
Im übrigen verweise ich auf mein in diesem Zusammenhang an den Herrn Präsidenten
des Nationalrates gerichtetes Schreiben vom 8. März 2001.
Zu 3)
Die Feststellung zu Punkt 1 und 2 der Anfrage 15/JPR werde ich im Bedarfsfall auch
öffentlich machen.
Zu 4)
Ich habe mit Schreiben vom 8. März 2001 den Präsidenten des Nationalrates von der
Verwendung vertraulicher Unterlagen durch Klubobmann Dr. Andreas Khol in Kenntnis
gesetzt.