15/ABPR XXI.GP

Eingelangt am:08.05.2001

 

Dr. Helene Partik - Pablé

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer

im Hause

 

Die unter 15/JPR (XXI.GP) an mich in meiner Funktion als Vorsitzende des

Untersuchungsausschusses gestellte Anfrage des Abgeordneten Karl Öllinger vom 7.

März 2001 betreffend Verletzung der Geschäftsordnung § 24 (3) VO - UO durch die

Weitergabe vertraulicher Akten aus dem Untersuchungsausschuß beantworte ich wie

folgt:

 

 

Zu 1)

 

Gem. § 24 (3) VO - UA dürfen die von den öffentlichen Ämtern vorgelegten Akten nicht

veröffentlicht werden.

 

 

Zu 2)

 

Es liegt nicht in meiner Befugnis als Ausschußvorsitzende einen Sachverhalt zu

beurteilen, der nicht ein Ausschußmitglied betrifft.

Im übrigen verweise ich auf mein in diesem Zusammenhang an den Herrn Präsidenten

des Nationalrates gerichtetes Schreiben vom 8. März 2001.

 

 

Zu 3)

 

Die Feststellung zu Punkt 1 und 2 der Anfrage 15/JPR werde ich im Bedarfsfall auch

öffentlich machen.

 

 

Zu 4)

 

 

Ich habe mit Schreiben vom 8. März 2001 den Präsidenten des Nationalrates von der

Verwendung vertraulicher Unterlagen durch Klubobmann Dr. Andreas Khol in Kenntnis

gesetzt.