18/ABPR XXI.GP

Eingelangt am:16.07.2001

Der Präsident des Nationalrates

 

 

A N F R A G E B E A N T W O R T U N G

 

Die Abgeordneten Jung und Genossen haben am 5. Juli 2001 an den Präsidenten des

Nationalrates eine schriftliche Anfrage gerichtet, die eine Teilnahme des Präsidenten des

Nationalrates an einer Veranstaltung des Europarates gegen die Todesstrafe zum

Gegenstand hat.

 

Die Anfrage hat folgenden Wortlaut:

 

1. Entspricht diese Information den Tatsachen?

 

2. Ist es richtig, dass der Flug nach Straßburg mit einer gecharterten Maschine und nicht

     als Linienflug erfolgte?

 

3. Wie viele Personen nahmen an dieser Reise teil, und wie viele davon waren

    Parlamentsbedienstete?

 

4. Was waren die Aufgaben der einzelnen Bediensteten?

 

5. Wie hoch waren die Gesamtkosten der Reise?

 

6. Liegt über den Ablauf der Konferenz ein Bericht der Parlamentsbediensteten vor?

 

 

 

Die einzelnen Anfragen beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

An der Veranstaltung, die auf einer gemeinsamen Initiative des Präsidenten der Parlamen -

tarischen Versammlung des Europarates, der Präsidentin des Europäischen Parlaments und

des Präsidenten der französischen Nationalversammlung im Rahmen des 1. Weltkongresses

„Gemeinsam gegen die Todesstrafe“ am 22. Juni 2001 in Straßburg beruhte, nahmen nicht

nur der Präsident des Nationalrates, sondern auch der der Freiheitlichen Parlamentsfraktion

angehörende Präsident des Bundesrates Ing. Gerd Klamt teil. Der Zweck der Reise nach

Straßburg lag primär in der Teilnahme an der vorstehend genannten Konferenz, darüber

hinaus aber auch in einem knapp einstündigen Arbeitsgespräch mit dem Präsidenten der

französischen Nationalversammlung Raymond Forni und somit in einem der höchstrangigen

offiziellen Gespräche zwischen einem Vertreter Frankreichs und Österreichs seit dem Ende

der Sanktionen. Zusätzlich fanden in Straßburg weitere bilaterale Gesprächskontakte mit an

der Konferenz teilnehmenden Parlamentspräsidenten, u.a. aus Portugal und Spanien, Malta,

der Ukraine und Chile sowie mit der Präsidentin des EP und dem Präsidenten der PV des

ER statt.

 

Zu Frage 2:

Nachdem der Präsident des Nationalrates am Vormittag des Konferenztages in Vertretung

des Herrn Bundespräsidenten (der seine offizielle Reise nach Moskau an diesem Tag an -

getreten hatte) den 48. Österreichischen Gemeindetag in Schladming zu eröffnen hatte, an

dem über 2000 Bürgermeister aus ganz Österreich teilgenommen haben, wäre eine Ab -

solvierung dieses Programms mit Linienmaschinen nicht durchführbar gewesen. Es wurde

unter Bedachtnahme auf größte Sparsamkeit (die sich u.a. darin äußert, dass vom Par -

lament im Bedarfsfall kleinere und daher billigere Bedarfsflugzeuge gechartert werden, als

etwa von Mitgliedern der Bundesregierung) ein Flugzeug gemietet, um nach Eröffnung des

Gemeindetages auch die definitiv zugesagte Teilnahme an der Konferenz in Straßburg zu

ermöglichen und das Arbeitsgespräch mit dem Präsidenten der französischen National -

versammlung führen zu können.

 

Zu den Fragen 3, 4 und 6:

Bei dieser Reise nach Frankreich wurde der Präsident des Nationalrates von seiner Büro -

leiterin, Frau Mag. Gaugl, und der Präsident des Bundesrates von der stellvertretenden

Bundesratsdirektorin, Frau Dr. Alsch - Harant, begleitet. Außerdem nahm an der Reise der

sowohl für den Nationalrat als auch für den Bundesrat zuständige Mitarbeiter des Inter -

nationalen Dienstes, Mag. Koller, teil.

 

Der Präsident des Nationalrates und der Präsident des Bundesrates haben bei der

Konferenz in den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments in Straßburg kurze An -

sprachen gehalten. Über den Ablauf der Konferenz liegt ein Bericht der Parlamentsdirektion

vor, der den außenpolitischen Sprechern der Klubs zur Verfügung gestellt wurde (Beilage).

Zu Frage 5.:

Die Gesamtkosten der Reise nach Straßburg betrugen S 91.802,-- und liegen somit nicht

wesentlich höher als Reise -  und allenfalls Aufenthaltskosten mit einer Linienmaschine.

Es darf vergleichsweise darauf verwiesen werden, dass aus der Anfragebeantwortung

2036/AB vom 30. April 2001 hervorgeht, dass z.B. die Reisekosten eines Mitgliedes der

Bundesregierung nach Brüssel mit S 272.000,-, nach Portugal (Azoren) mit ATS 770.000,-

und nach Straßburg mit S 122.000,- angegeben wurden.

1 Weltkongress zum Thema „Gemeinsam gegen die Todesstrafe“

Sitzung der Parlamentspräsidenten in Straßburg, 22. Juni 2001

 

Abschlussbericht

 

 

Die französische NGO „Ensemble contre la peine de mort“ organisierte in Straßburg in der

Zeit vom 21. bis 23. Juni 2001 den 1. Weltkongress „Gemeinsam gegen die Todesstrafe“.

Dieser Kongress wurde durch den Generalsekretär des Europarates Dr. Walter

SCHWIMMER eröffnet.

 

Am 22. Juni 2001, dem „weltweiten Aktionstag gegen die Todesstrafe“, fand eine Sitzung

von Parlamentspräsidenten von 5 Kontinenten statt, die unter dem Vorsitz der Präsidentin

des Europäischen Parlaments Nicole FONTAINE und dem Präsidenten der

Parlamentarischen Versammlung des Europarates Lord RUSSELL - JOHNSTON stand. (s.

Beilage 1)

 

Das österreichische Parlament war durch den Präsidenten des Nationalrates Dr. Heinz

FISCHER und den Präsidenten des Bundesrates Ing. Gerd KLAMT vertreten.

 

Weiters waren aus dem europäischen Raum die Präsidenten der französischen Assemblée

nationale, des belgischen, griechischen, spanischen, portugiesischen, holländischen,

maltesischen, italienischen und ukrainischen Parlaments angereist (s. Teilnehmerliste,

Beilage 2). Präsident Dr. FISCHER hatte als einer von 8 Parlamentspräsidenten die

Schirmherrschaft über die gesamte Tagung übernommen.

 

Die Wortmeldungen aller Teilnehmer zielten darauf ab, die Todesstrafe weltweit

abzuschaffen und als ersten Schritt ein weltweites Moratorium für Exekutionen einzuführen.

Mehrmals wurde die general -  bzw. spezialpräventive Wirkung der Todesstrafe verneint.

 

Die Rede des Präsidenten des Nationalrates ist Beilage 3 zu entnehmen.

Der Präsident des Bundesrates Ing. Gerd KLAMT betonte in seinen Ausführungen, dass

Österreich laufend die Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe unterstützt. In diesem

Zusammenhang verwies er auf die Leitlinien der EU, die im Juni 1998 als Ausdruck der

gemeinsamen Haltung der Mitgliedstaaten angenommen worden waren. Alle einschlägigen

Resolutionen in den jeweiligen UN - Menschenrechtsgremien seien von Österreich

miteingebracht worden.

 

Am Ende der Sitzung unterzeichneten die anwesenden Parlamentspräsidenten den Appell

von Straßburg. (s. Beilage 4)

 

Im Anschluss an die Sitzung trafen der Präsident des Nationalrates und der Präsident der

französischen Assemblée nationale Raymond FORNI zu einem bilateralen Gespräch

zusammen.