24/ABPR XXI.GP

Eingelangt am: 17.04.2002

Präsident des Nationalrates

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die Abgeordneten Dr. Udo Grollitsch und Kollegen haben am 2. April 2002 an den
Präsidenten des Nationalrates die schriftliche Anfrage 24/JPR betreffend die Weitergabe von
vertraulichen Ausschussinformationen durch den parlamentarischen Mitarbeiter des SPÖ-
Abgeordneten Dr. Kurt Heindl, Herrn Walter Schimitschek gerichtet, die folgenden Wortlaut
hat:


1. Ist es richtig, dass parlamentarische Mitarbeiter üblicherweise von der Teilnahme an
Ausschüssen und Unterausschüssen des Nationalrates ausgeschlossen sind?

2.      Trifft es zu, dass der parlamentarische Mitarbeiter des SPÖ-Abgeordneten Dr. Kurt
Heindl, Mag. Walter Schimitschek, während der Beratungen des Tierschutz-Unter-
ausschusses des Verfassungsausschusses am 14. Dezember 2001 im Ausschuss-
lokal anwesend war?

3.      Von wem und mit welcher Begründung wurde Mag. Schimitschek die Genehmigung
dazu erteilt?

4.       Wie werten Sie den Umstand, dass Mag. Schimitschek offenkundig ohne Genehmi-
gung im Sinne des § 37 Abs. 5 GOG an den Beratungen teilgenommen hat?

5.      Wie werten Sie die Anwesenheit von Mag. Schimitschek - der neben seiner Tätigkeit
als parlamentarischer Mitarbeiter auch Funktionär des ÖTV ist - bei den Unter-
ausschussberatungen am 14. Dezember 2001 angesichts des Verdachtes, dass er
vertrauliche Ausschussinformationen betreffend Abgeordneten Dr. Grollitsch an den
ÖTV weitergegeben haben soll und dies offensichtlich die Grundlage eines gericht-
lichen Verfahrens zwischen Abgeordneten Dr. Grollitsch und dem ÖTV bildet?

6.      Welche Konsequenzen werden Sie aufgrund des dargestellten Vorfalles ziehen?


Ich beehre mich, diese Fragen wie folgt zu beantworten:

ad 1.:

Gemäß § 37 Abs. 5 GOG dürfen Mitarbeiter von Abgeordneten auf Grund einer Genehmi-
gung (Weisung) des Präsidenten des Nationalrates in einer Sitzung eines Ausschusses oder
eines Unterausschusses anwesend sein.

In der Präsidialkonferenz vom 6.12.1994, 23.2.1995 und 11.05.1995, wurden die Voraus-
setzungen für die Anwesenheit von Mitarbeitern von Abgeordneten in Ausschüssen fest-
gelegt. Demnach sind Mitarbeiter von Abgeordneten jeweils nur zu einem für sie konkret
festgelegten Ausschuss zutrittsberechtigt. Sie müssen die gleichen Anforderungen erfüllen
wie Mitarbeiter von Klubs, insbesondere müssen sie die österreichische Staatsbürgerschaft
besitzen und muss ihre Pflicht zur Beachtung der Vertraulichkeit auch im Dienst- oder Werk-
vertrag ausdrücklich festgelegt und somit sanktionierbar sein. Diese Mitarbeiter haben auch
eigene Ansteckkarten erhalten, auf denen der Ausschuss (und damit auch die zugehörigen
Unterausschüsse), für die die Zutrittsberechtigung besteht, ersichtlich sind.

Die vier Parlamentsfraktionen haben am 3.12.2001 ersucht, jedem Klub darüber hinaus zwei
übertragbare Zutrittsberechtigungen auszustellen, die zum Zutritt sowohl zu den Plenar- als
auch zu allen Ausschuss(Unterausschuss)Sitzungen berechtigen.

Ich habe in Entsprechung dieses Ersuchens von der Parlamentsdirektion Poolkarten für
jeden Klub ausstellen lassen, sodass Mitarbeiter von Abgeordneten auch aufgrund einer
Poolkarte anwesend sein dürfen.

Alle Klubdirektoren haben sich anlässlich der Übernahme der Poolkarten schriftlich ver-
pflichtet, die Poolkarte nur an Klubbedienstete oder Mitarbeiter von Abgeordneten nach dem
Parlamentsmitarbeitergesetz auszugeben, die österreichische Staatsbürger sind und die
Pflicht auf Beachtung der Vertraulichkeit im Dienst- oder Werkvertrag ausdrücklich festgelegt
und somit sanktionierbar haben. Die Klubdirektoren haben sich weiters verpflichtet, über die
Ausgabe und Rücknahme schriftliche Aufzeichnungen zu führen und diese auf Anforderung
vorzulegen.


ad 2. - 4.:

Da ich selbst diesem Unterausschuss nicht angehöre und an seinen Beratungen nicht teil-
nehme, habe ich den Obmann des Unterausschusses um eine Information gebeten. In
dieser Information wird ausgeführt, dass der Unterausschuss einstimmig die Ladung
folgender Experten beschlossen hat: Dr. Kailab, Präsident Lucie Loubé, Jürgen Auer (TS-
Experte), Mag. Walter Schimitschek (ÖTV) und Dr. Norbert Schauer. Das Amtliche Protokoll,
in dem diese Ladungen verzeichnet sind, ist auch vom Anfragesteller, Herrn Abgeordneten
Dr. Udo Grollitsch als Schriftführer unterfertigt. Demnach hat Herr Mag. Schimitschek nicht
als „parlamentarischer Mitarbeiter des SPÖ-Abgeordneten Dr. Kurt Heindl", sondern als vom
Unterausschuss einstimmig geladener Experte an den Beratungen des Unterausschusses
teilgenommen.

ad 5:

Zu der Anwesenheit von Mag. Schimitschek in der Sitzung des Unterausschusses habe ich
bereits Stellung genommen. Über ein gerichtliches Verfahren zwischen Abgeordneten Dr.
Grollitsch und dem ÖTV ist mir nichts bekannt.

ad 6:

Ich sehe keinen Anlass für Konsequenzen, weil der Unterausschuss hinsichtlich der Per-
sonen, die er (einvernehmlich) als Experten ladet, freie Hand hat und der Präsident des
Nationalrates auf solche Ladungen keinen Einfluss nimmt.