24/ABPR XXI.GP
Eingelangt am: 17.04.2002
Präsident des Nationalrates
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Die Abgeordneten Dr. Udo
Grollitsch und Kollegen haben am 2. April 2002 an den
Präsidenten des Nationalrates die schriftliche Anfrage 24/JPR betreffend
die Weitergabe von
vertraulichen Ausschussinformationen durch den parlamentarischen Mitarbeiter
des SPÖ-
Abgeordneten Dr. Kurt Heindl, Herrn Walter
Schimitschek gerichtet, die folgenden Wortlaut
hat:
1. Ist
es richtig, dass parlamentarische Mitarbeiter üblicherweise von der
Teilnahme an
Ausschüssen und Unterausschüssen des Nationalrates ausgeschlossen
sind?
2.
Trifft es zu, dass der parlamentarische Mitarbeiter des SPÖ-Abgeordneten
Dr. Kurt
Heindl, Mag. Walter Schimitschek, während der Beratungen des
Tierschutz-Unter-
ausschusses des Verfassungsausschusses am 14. Dezember 2001 im Ausschuss-
lokal anwesend war?
3.
Von wem und mit welcher Begründung wurde Mag. Schimitschek die Genehmigung
dazu erteilt?
4.
Wie werten Sie den Umstand, dass Mag. Schimitschek offenkundig ohne Genehmi-
gung im Sinne des § 37 Abs. 5 GOG an den Beratungen teilgenommen hat?
5.
Wie werten Sie die Anwesenheit von Mag. Schimitschek - der neben seiner
Tätigkeit
als parlamentarischer Mitarbeiter auch Funktionär des ÖTV ist - bei
den Unter-
ausschussberatungen am 14. Dezember 2001 angesichts des Verdachtes, dass er
vertrauliche Ausschussinformationen betreffend Abgeordneten Dr. Grollitsch an
den
ÖTV weitergegeben haben soll und dies offensichtlich die Grundlage eines
gericht-
lichen Verfahrens zwischen Abgeordneten Dr.
Grollitsch und dem ÖTV bildet?
6. Welche Konsequenzen werden Sie aufgrund des dargestellten Vorfalles ziehen?
Ich beehre mich, diese Fragen wie folgt zu beantworten:
ad 1.:
Gemäß § 37 Abs. 5
GOG dürfen Mitarbeiter von Abgeordneten auf Grund einer Genehmi-
gung (Weisung) des Präsidenten des Nationalrates in einer Sitzung eines
Ausschusses oder
eines Unterausschusses anwesend sein.
In der
Präsidialkonferenz vom 6.12.1994, 23.2.1995 und 11.05.1995, wurden die
Voraus-
setzungen für die Anwesenheit von
Mitarbeitern von Abgeordneten in Ausschüssen fest-
gelegt. Demnach sind Mitarbeiter von Abgeordneten jeweils nur zu einem für
sie konkret
festgelegten Ausschuss zutrittsberechtigt. Sie müssen die gleichen
Anforderungen erfüllen
wie Mitarbeiter von Klubs, insbesondere müssen sie die
österreichische Staatsbürgerschaft
besitzen und muss ihre Pflicht zur Beachtung der Vertraulichkeit auch im
Dienst- oder Werk-
vertrag ausdrücklich festgelegt und somit sanktionierbar sein. Diese Mitarbeiter
haben auch
eigene Ansteckkarten erhalten, auf denen der Ausschuss (und damit auch die
zugehörigen
Unterausschüsse), für die die Zutrittsberechtigung besteht,
ersichtlich sind.
Die vier
Parlamentsfraktionen haben am 3.12.2001 ersucht, jedem Klub darüber hinaus
zwei
übertragbare Zutrittsberechtigungen auszustellen, die zum Zutritt sowohl
zu den Plenar- als
auch zu allen Ausschuss(Unterausschuss)Sitzungen berechtigen.
Ich habe in Entsprechung
dieses Ersuchens von der Parlamentsdirektion Poolkarten für
jeden Klub ausstellen lassen, sodass Mitarbeiter von Abgeordneten auch aufgrund
einer
Poolkarte anwesend sein dürfen.
Alle Klubdirektoren haben sich
anlässlich der Übernahme der Poolkarten schriftlich ver-
pflichtet, die Poolkarte nur an Klubbedienstete oder Mitarbeiter von
Abgeordneten nach dem
Parlamentsmitarbeitergesetz auszugeben, die österreichische
Staatsbürger sind und die
Pflicht auf Beachtung der Vertraulichkeit im Dienst- oder Werkvertrag
ausdrücklich festgelegt
und somit sanktionierbar haben. Die Klubdirektoren haben sich weiters
verpflichtet, über die
Ausgabe und Rücknahme schriftliche Aufzeichnungen zu führen und diese
auf Anforderung
vorzulegen.
ad 2. - 4.:
Da ich selbst diesem
Unterausschuss nicht angehöre und an seinen Beratungen nicht teil-
nehme, habe ich den Obmann des Unterausschusses um eine Information gebeten. In
dieser Information wird ausgeführt, dass der Unterausschuss einstimmig
die Ladung
folgender Experten beschlossen hat: Dr. Kailab, Präsident Lucie
Loubé, Jürgen Auer (TS-
Experte), Mag. Walter Schimitschek (ÖTV) und Dr. Norbert Schauer. Das
Amtliche Protokoll,
in dem diese Ladungen verzeichnet sind, ist auch vom Anfragesteller, Herrn
Abgeordneten
Dr. Udo Grollitsch als Schriftführer unterfertigt. Demnach hat Herr Mag.
Schimitschek nicht
als „parlamentarischer Mitarbeiter des SPÖ-Abgeordneten Dr. Kurt
Heindl", sondern als vom
Unterausschuss einstimmig geladener Experte an den Beratungen des
Unterausschusses
teilgenommen.
ad 5:
Zu der Anwesenheit von Mag.
Schimitschek in der Sitzung des Unterausschusses habe ich
bereits Stellung genommen. Über ein gerichtliches Verfahren zwischen
Abgeordneten Dr.
Grollitsch und dem ÖTV ist mir nichts bekannt.
ad 6:
Ich sehe keinen Anlass für
Konsequenzen, weil der Unterausschuss hinsichtlich der Per-
sonen, die er (einvernehmlich) als Experten ladet, freie Hand hat und der
Präsident des
Nationalrates auf solche Ladungen keinen Einfluss nimmt.