28/ABPR XXI.GP
Eingelangt am: 10.09.2002
DER PRÄSIDENT DES NATIONALRATES
Die Abgeordneten Theresia
HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde haben am 19. August
2002 an den Präsidenten des Nationalrates die schriftliche Anfrage Nr.
28/JPR betreffend
Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
"1. In welcher
Höhe wurde mit Stichtag 31. 12. 2001 die Einstellungspflicht
gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz in der Parlamentsdirektion erfüllt?
Aufstellung laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:
1. Personalstand insgesamt: 2.303
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte _21
2.282
3. Ermittelte Pflichtzahl (2282 / 25) 91
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 21
hiervon doppelt anrechenbar _9 30
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 61"
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Berechnung der Beschäftigungspflicht laut angeführtem Beispiel per 31.12.2001:
1. Personalstand gem. § 4 Abs. 1 BEinstG: 353
2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte 10
343
3. Ermittelte Pflichtzahl (343 / 25)
13
abzüglich
4. beschäftigte begünstigte Behinderte 10
hiervon doppelt anrechenbar _2 12
5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 1
Weiters möchte ich zur Anfrage noch allgemein Stellung nehmen:
Wie ich bereits in
früheren Anfragebeantwortungen zum gleichen Thema ausgeführt habe,
ist
die Parlamentsdirektion als Dienstgeber selbstverständlich stets
bemüht, den Verpflichtun-
gen, die sich aus dem Behinderteneinstellungsgesetz ergeben, nachzukommen.
Bisher
wurden in der Parlamentsdirektion immer mehr behinderte Menschen
beschäftigt, als es die
jeweilige Pflichtzahl erforderte.
In den letzten Jahren wurden jedoch
auch bei der Parlamentsdirektion Personaleinsparungs-
maßnahmen in der Weise durchgeführt, dass nicht alle frei werdenden
Planstellen
nachbesetzt wurden. Da diese Planstellen teilweise von begünstigten
Behinderten besetzt
waren, führte dies dazu, dass im Jahr 2001 die Beschäftigungspflicht
leider nicht zur Gänze
erfüllt werden konnte.
Ich kann Ihnen jedoch mitteilen,
dass mittlerweile die Parlamentsdirektion die Beschäfti-
gungspflicht wieder in vollem Ausmaß erfüllt.