28/ABPR XXI.GP

Eingelangt am: 10.09.2002

DER  PRÄSIDENT  DES   NATIONALRATES

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die Abgeordneten Theresia HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde haben am 19. August
2002 an den Präsidenten des Nationalrates die schriftliche Anfrage Nr. 28/JPR betreffend
Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

"1.     In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31. 12. 2001 die Einstellungspflicht gemäß
Behinderteneinstellungsgesetz in der Parlamentsdirektion erfüllt?
Aufstellung laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:

1. Personalstand insgesamt:                                                  2.303

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                    _21

2.282

3. Ermittelte Pflichtzahl (2282 / 25)                                                                  91
abzüglich

4. beschäftigte begünstigte Behinderte     21

hiervon doppelt anrechenbar                    _9                                30

5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT                 - 61"

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Berechnung der Beschäftigungspflicht laut angeführtem Beispiel per 31.12.2001:

1. Personalstand gem. § 4 Abs. 1 BEinstG:                                         353

2. abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte                                  10

   343

3. Ermittelte Pflichtzahl (343 / 25)                                                                                  13
abzüglich

4. beschäftigte begünstigte Behinderte              10

hiervon doppelt anrechenbar                        _2                                12

5. ERFÜLLUNG DER BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT                            - 1


Weiters möchte ich zur Anfrage noch allgemein Stellung nehmen:

Wie ich bereits in früheren Anfragebeantwortungen zum gleichen Thema ausgeführt habe, ist
die Parlamentsdirektion als Dienstgeber selbstverständlich stets bemüht, den Verpflichtun-
gen, die sich aus dem Behinderteneinstellungsgesetz ergeben, nachzukommen. Bisher
wurden in der Parlamentsdirektion immer mehr behinderte Menschen beschäftigt, als es die
jeweilige Pflichtzahl erforderte.

In den letzten Jahren wurden jedoch auch bei der Parlamentsdirektion Personaleinsparungs-
maßnahmen in der Weise durchgeführt, dass nicht alle frei werdenden Planstellen
nachbesetzt wurden. Da diese Planstellen teilweise von begünstigten Behinderten besetzt
waren, führte dies dazu, dass im Jahr 2001 die Beschäftigungspflicht leider nicht zur Gänze
erfüllt werden konnte.

Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass mittlerweile die Parlamentsdirektion die Beschäfti-
gungspflicht wieder in vollem Ausmaß erfüllt.