29/ABPR XXI.GP

Eingelangt am: 16.10.2002

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die Abgeordneten Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. September 2002 an
den Präsidenten des Nationalrates eine parlamentarische Anfrage 29/JPR betreffend Um-
setzung der Verfassungsbestimmung zur Gleichstellung von behinderten Menschen ge-
richtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Welche Punkte des Gesamtberichtes der .Arbeitsgruppe zur Durchforstung der Rechts-
ordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen' fallen in Ihren
Zuständigkeitsbereich? (detaillierte Aufzählung der betroffenen Gesetzesteile)

2.      Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um diese Benachteiligungen von behinderten
Menschen in ihrem Bereich zu reduzieren bzw. zu beseitigen?
(detaillierte Aufzählung der geänderten Gesetzesteile)

3.      Gibt es in Ihrem Bereich noch immer Gesetzesteile, die im Gesamtbericht der Arbeits-
gruppe enthalten sind, und die bis jetzt nicht abgeändert wurden?
Wenn ja, um welche Gesetzesteile handelt es sich konkret und warum wurden diese
bis jetzt nicht abgeändert?"

Ich darf zu dieser Anfrage wie folgt Stellung nehmen:

Nach Überprüfung des Sachverhaltes durch die Parlamentsdirektion darf ich mitteilen, dass
keiner der im Gesamtbericht der „Arbeitsgruppe zur Durchforstung der Rechtsordnung hinsicht-
lich behindertenbenachteiligender Bestimmungen" genannten Punkte in meinen Zuständig-
keitsbereich fällt.


Die Parlamentsdirektion ist aber bemüht, in ihrem Bereich Benachteiligungen behinderter
Menschen so weit wie möglich zu vermeiden oder zu reduzieren. So wurde beispielsweise bei
der Einführung des Zeiterfassungssystems darauf geachtet, dass Buchungen und Auswertungen
nicht nur am Terminal, sondern auch von jedem Bildschirmarbeitsplatz aus vorgenommen
werden können, um für seh- oder bewegungsbehinderte Menschen mögliche Hindernisse zu
beseitigen. Bei der Planersuche für das Palais Epstein wurde auf barrierenfreien Zugang aller
Geschosse Wert gelegt, wie generell bauliche Maßnahmen im Bereich der Parlamentsgebäude
auf weitestgehende Behindertengerechtheit ausgerichtet sind.

Sollten der Anfragestellerin dennoch Benachteiligungen in meinem Kompetenzbereich auf-
fallen, würde ich um diesbezügliche Hinweise ersuchen.