29/ABPR XXI.GP
Eingelangt am: 16.10.2002
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Die Abgeordneten Haidlmayr,
Kolleginnen und Kollegen haben am 19. September 2002 an
den Präsidenten des Nationalrates eine parlamentarische Anfrage 29/JPR
betreffend Um-
setzung der Verfassungsbestimmung zur Gleichstellung von behinderten Menschen
ge-
richtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1.
Welche Punkte des Gesamtberichtes der .Arbeitsgruppe zur Durchforstung der
Rechts-
ordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen' fallen in Ihren
Zuständigkeitsbereich? (detaillierte Aufzählung der betroffenen
Gesetzesteile)
2.
Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um diese Benachteiligungen von
behinderten
Menschen in ihrem Bereich zu reduzieren bzw. zu beseitigen?
(detaillierte Aufzählung der geänderten Gesetzesteile)
3.
Gibt es in Ihrem Bereich noch immer Gesetzesteile, die im Gesamtbericht der
Arbeits-
gruppe enthalten sind, und die bis jetzt nicht abgeändert wurden?
Wenn ja, um welche Gesetzesteile handelt es
sich konkret und warum wurden diese
bis jetzt nicht abgeändert?"
Ich darf zu dieser Anfrage wie folgt Stellung nehmen:
Nach Überprüfung
des Sachverhaltes durch die Parlamentsdirektion darf ich mitteilen, dass
keiner der im Gesamtbericht der „Arbeitsgruppe zur Durchforstung der Rechtsordnung
hinsicht-
lich behindertenbenachteiligender Bestimmungen" genannten Punkte in meinen
Zuständig-
keitsbereich fällt.
Die
Parlamentsdirektion ist aber bemüht, in ihrem Bereich Benachteiligungen
behinderter
Menschen so weit wie möglich zu vermeiden oder zu reduzieren. So wurde
beispielsweise bei
der Einführung des Zeiterfassungssystems darauf geachtet, dass Buchungen
und Auswertungen
nicht nur am Terminal, sondern auch von jedem Bildschirmarbeitsplatz aus
vorgenommen
werden können, um für seh- oder bewegungsbehinderte Menschen
mögliche Hindernisse zu
beseitigen. Bei der Planersuche für das Palais Epstein wurde auf
barrierenfreien Zugang aller
Geschosse Wert gelegt, wie generell bauliche Maßnahmen im Bereich der
Parlamentsgebäude
auf weitestgehende Behindertengerechtheit ausgerichtet sind.
Sollten der
Anfragestellerin dennoch Benachteiligungen in meinem Kompetenzbereich auf-
fallen, würde ich um diesbezügliche Hinweise ersuchen.