7/ABPR XXI.GP
Die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen haben am 29. Juni 2000 an
den Präsidenten des Nationalrates eine parlamentarische Anfrage betreffend „Anfrage
‚Autonome Polizisten‘ (486/J/XXI. GP), gerichtet an den Bundesminister für Inneres; un -
zulängliche bzw. nachweislich falsche Anfragebeantwortung (518/AB/XXI .GP)“ gestellt, die
folgenden Wortlaut hat:
„1. Teilen Sie die Auffassung, dass der aus der Anfragebeantwortung zitierte Satz keine
Antwort auf die Frage 8, und insbesondere auf die Frage 9, ist?
2. Werden Sie trachten, den Minister zu einer Klärung bzw. Präzisierung zu den
nichtbeantworteten Fragen bewegen?
3. Wären Sie bereit, diese Angelegenheit in der Präsidiale zu thematisieren?“
Die einzelnen gestellten Anfragen beantworte ich wie folgt:
ad 1:
In der hier relevierten Frage 8 der Anfrage Nr. 486/J wurde gefragt, wie viele Polizeibeamte
zu Dokumentationszwecken bei einer bestimmten Demonstration eingesetzt wurden und wo
sich das dabei angefertigte Filmmaterial derzeit befindet.
Die Frage 9 lautete, ob der Herr Bundesminister für Inneres bereit ist, das
Dokumentationsmaterial dem zuständigen parlamentarischen Kontrollausschuss zur
Verfügung zu stellen.
Die erteilte Antwort zu den Fragen 8 und 9 lautet: „Die Teilnahme der Polizeikräfte erfolgte in
Ausübung ihrer Amts - bzw.
Dienstpflichten.“
Ich kann daher der Auffassung der Fragesteller, dass es sich bei der Beantwortung dieser
Fragen um „keine Antwort auf die Frage 8 und insbesondere auf die Frage 9 handelt“, nicht
widersprechen.
Ich muss aber hinzufügen, dass die Beantwortung der Frage, in welcher Weise der Präsident
des Nationalrates die geschäftsordnungsmäßige Korrektheit parlamentarischer Anfragen
beziehungsweise die geschäftsordnungsmäßige Korrektheit parlamentarischer
Anfragebeantwortungen zu prüfen hat, sehr schwierig ist.
Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass von den beiden Regierungsparteien
die Textierung einer Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen
an die Frau Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport kritisiert und ein Eingreifen
der Präsidenten verlangt wurde. In einer kurzfristig einberufenen Präsidialsitzung wurde der
Sachverhalt erörtert und es hat sich herausgestellt, wie ungenau die Regelungen sind, die
darüber Auskunft geben, ob und in welchem Ausmaß der Präsident des Nationalrates die
geschäftsordnungsmäßige Korrektheit parlamentarischer Anfragen und die
geschäftsordnungsmäßige Korrektheit parlamentarischer Anfragebeantwortungen zu
überprüfen hat. In einer Aussprache mit Vertretern des Deutschen Bundestages vor wenigen
Tagen wurde auch ersichtlich, dass die diesbezügliche parlamentarische Praxis im
österreichischen Nationalrat und im Deutschen Bundestag sehr verschieden ist. Während im
Deutschen Bundestag vom Präsidenten bzw. von Mitarbeitern des Präsidenten jede einzelne
Anfrage und jede einzelne Anfragebeantwortung nötigenfalls überprüft und bewertet wird, hat
sich in Österreich die Gepflogenheit herausgebildet, dass der Präsident nur bei einem
eklatanten Abweichen von den einschlägigen Bestimmungen eingreift.
Um die gestellte Anfrage so vollständig wie möglich zu beantworten, muss ich noch
hinzufügen, dass in einzelnen Fällen, wo die Unvollständigkeit einer Anfragebeantwortung
besonders offenkundig ist, der Präsident entweder mit dem befragten Regierungsmitglied in
informeller Weise direkten Kontakt aufgenommen hat oder das Thema in einer
Präsidialsitzung releviert wurde.
ad 2:
Ich habe in einem Schreiben an den Herrn Bundesminister für Inneres auf die
Thematisierung dieser Anfragebeantwortung hingewiesen.
ad 3:
In Hinblick auf das vorstehend Gesagte beantworte ich die Frage 3 dahingehend, dass ich
das Thema „Beantwortung schriftlicher Anfragen durch Mitglieder der Bundesregierung“ in
einer der nächsten Präsidialsitzungen zur Sprache bringen werde, um allen Fraktionen
Gelegenheit zu bieten, ihren Standpunkt zu dieser Frage einzubringen.