7/ABPR XXI.GP

 

A N F R A G E B E A N T W O R T U N G

 

Die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen haben am 29. Juni 2000 an

den Präsidenten des Nationalrates eine parlamentarische Anfrage betreffend „Anfrage

‚Autonome Polizisten‘ (486/J/XXI. GP), gerichtet an den Bundesminister für Inneres; un -

zulängliche bzw. nachweislich falsche Anfragebeantwortung (518/AB/XXI .GP)“ gestellt, die

folgenden Wortlaut hat:

 

„1. Teilen Sie die Auffassung, dass der aus der Anfragebeantwortung zitierte Satz keine

       Antwort auf die Frage 8, und insbesondere auf die Frage 9, ist?

 

2. Werden Sie trachten, den Minister zu einer Klärung bzw. Präzisierung zu den

     nichtbeantworteten Fragen bewegen?

 

3. Wären Sie bereit, diese Angelegenheit in der Präsidiale zu thematisieren?“

 

Die einzelnen gestellten Anfragen beantworte ich wie folgt:

 

 

ad 1:

In der hier relevierten Frage 8 der Anfrage Nr. 486/J wurde gefragt, wie viele Polizeibeamte

zu Dokumentationszwecken bei einer bestimmten Demonstration eingesetzt wurden und wo

sich das dabei angefertigte Filmmaterial derzeit befindet.

 

Die Frage 9 lautete, ob der Herr Bundesminister für Inneres bereit ist, das

Dokumentationsmaterial dem zuständigen parlamentarischen Kontrollausschuss zur

Verfügung zu stellen.

 

Die erteilte Antwort zu den Fragen 8 und 9 lautet: „Die Teilnahme der Polizeikräfte erfolgte in

Ausübung ihrer Amts -  bzw. Dienstpflichten.“

Ich kann daher der Auffassung der Fragesteller, dass es sich bei der Beantwortung dieser

Fragen um „keine Antwort auf die Frage 8 und insbesondere auf die Frage 9 handelt“, nicht

widersprechen.

 

Ich muss aber hinzufügen, dass die Beantwortung der Frage, in welcher Weise der Präsident

des Nationalrates die geschäftsordnungsmäßige Korrektheit parlamentarischer Anfragen

beziehungsweise die geschäftsordnungsmäßige Korrektheit parlamentarischer

Anfragebeantwortungen zu prüfen hat, sehr schwierig ist.

 

Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass von den beiden Regierungsparteien

die Textierung einer Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen

an die Frau Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport kritisiert und ein Eingreifen

der Präsidenten verlangt wurde. In einer kurzfristig einberufenen Präsidialsitzung wurde der

Sachverhalt erörtert und es hat sich herausgestellt, wie ungenau die Regelungen sind, die

darüber Auskunft geben, ob und in welchem Ausmaß der Präsident des Nationalrates die

geschäftsordnungsmäßige Korrektheit parlamentarischer Anfragen und die

geschäftsordnungsmäßige Korrektheit parlamentarischer Anfragebeantwortungen zu

überprüfen hat. In einer Aussprache mit Vertretern des Deutschen Bundestages vor wenigen

Tagen wurde auch ersichtlich, dass die diesbezügliche parlamentarische Praxis im

österreichischen Nationalrat und im Deutschen Bundestag sehr verschieden ist. Während im

Deutschen Bundestag vom Präsidenten bzw. von Mitarbeitern des Präsidenten jede einzelne

Anfrage und jede einzelne Anfragebeantwortung nötigenfalls überprüft und bewertet wird, hat

sich in Österreich die Gepflogenheit herausgebildet, dass der Präsident nur bei einem

eklatanten Abweichen von den einschlägigen Bestimmungen eingreift.

 

Um die gestellte Anfrage so vollständig wie möglich zu beantworten, muss ich noch

hinzufügen, dass in einzelnen Fällen, wo die Unvollständigkeit einer Anfragebeantwortung

besonders offenkundig ist, der Präsident entweder mit dem befragten Regierungsmitglied in

informeller Weise direkten Kontakt aufgenommen hat oder das Thema in einer

Präsidialsitzung releviert wurde.

ad 2:

Ich habe in einem Schreiben an den Herrn Bundesminister für Inneres auf die

Thematisierung dieser Anfragebeantwortung hingewiesen.

 

ad 3:

In Hinblick auf das vorstehend Gesagte beantworte ich die Frage 3 dahingehend, dass ich

das Thema „Beantwortung schriftlicher Anfragen durch Mitglieder der Bundesregierung“ in

einer der nächsten Präsidialsitzungen zur Sprache bringen werde, um allen Fraktionen

Gelegenheit zu bieten, ihren Standpunkt zu dieser Frage einzubringen.