8/ABPR XXI.GP

Eingelangt am: 10.11.2000

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer

 

im Hause

 

 

 

Die unter 8/JPR (XXI.GP) an mich in meiner Funktion als Vorsitzende des

Untersuchungsausschusses gestellte Anfrage der Abgeordneten Brix und Genossen vom

2. November 2000 betreffend organisatorische Maßnahmen rund um die Arbeit des

Untersuchungsausschusses beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1)

Siehe Beilage 1

 

Zu 2)

Siehe Beilage 1

 

Zu 3)

Gemäß § 13 (6) GOG des NR obliegt die Vertretung des Nationalrates und seiner

Ausschüsse nach außen dem Präsidenten des Nationalrates. Dementsprechend wurde

vorgegangen, die Übermittlung wurde, wie auch aus Beilage 1 ersichtlich ist, urgiert.

 

Zu 4)

Eine derartige Vereinbarung bzw. ein derartiger Beschluß wurde vom Untersuchungs -

ausschuß nie gefaßt.

 

Zu 5)

Auch wenn dazu kein Beschluß des Untersuchungsausschusses gefaßt wurde, habe ich

dieses Anliegen weiter verfolgt.

 

Die gegenständliche Frage ist derzeit noch nicht endgültig geklärt, es wird aber auch in

der kommenden Woche dazu Gespräche geben.

Zu 6)

Ich verweise auf mein diesbzgl. Schreiben an den Präsidenten des Natlonalrates vom 19.

Oktober 2000, welches am 6. November 2000 an alle Fraktionsführer weitergeleitet

wurde.

 

Hinsichtlich der Öffnungszeiten wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 14 (3) GOG des

NR dem Präsidenten die Diensteinteilung über die Beamten obliegt.

 

Derzeit werden die Akten - soweit es die räumliche und statische Situation möglich

macht - im Vorraum zum Lokal IV gelagert; die Einsicht In die Originalakte ist nach

Voranmeldung derzeit Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr, freitags von

08.00 Uhr bis 17.30 Uhr, bzw. an Sitzungstagen bis 19.00 Uhr möglich.

 

Zu 7)

Gemäß § 14 (2) GOG des NR verfügt der Präsident über das Budget des Nationalrates.

Ungeachtet des Vorbringens nach einer finanziellen Unterstützung der Klubs für den

Untersuchungsausschuß in der Präsidiale, habe ich am 9. November 2000 beiliegendes

Schreiben (Beilage 2) an den Präsidenten gerichtet.

 

Zu 8)

Ja.

 

Zu 9)

Diese Frage unterliegt nicht der Interpellation.


 



Sehr geehrter Herr Präsident,

 

zur Bearbeitung der Unterlagen, die im Untersuchungsausschuß

zur Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung

im Zusammenhang mit der Vergabepraxis durch das BM für Arbeit

und Soziales im Zeitraum von 1.1.1995 bis 31.12.1999 behandelt

werden sollen wird seitens der Klubs zusätzliches Personal

benötigt.

Als Vorsitzende des erwähnten Ausschusses bitte ich im

Namen aller in diesem Ausschuß vertretenen Fraktionen

eine Abgeltung der Kosten im Mindestausmaß von S 7oo.ooo,-

vorzusehen und die Kosten für einen Experten gänzlich

zu übernehmen.

Da die Aufarbeitung vermutlich sehr umfangreich sein wird

muß von Kostenschätzungen in dem erwähnten Ausmaß ausgegangen

werden.

Mit bestem Dank für Ihre Bemühungen im voraus bleibe ich

hochachtungsvoll