8/ABPR XXI.GP
Eingelangt am: 10.11.2000
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Heinz Fischer
im Hause
Die unter 8/JPR (XXI.GP) an mich in meiner Funktion als Vorsitzende des
Untersuchungsausschusses gestellte Anfrage der Abgeordneten Brix und Genossen vom
2. November 2000 betreffend organisatorische Maßnahmen rund um die Arbeit des
Untersuchungsausschusses beantworte ich wie folgt:
Zu 1)
Siehe Beilage 1
Zu 2)
Siehe Beilage 1
Zu 3)
Gemäß § 13 (6) GOG des NR obliegt die Vertretung des Nationalrates und seiner
Ausschüsse nach außen dem Präsidenten des Nationalrates. Dementsprechend wurde
vorgegangen, die Übermittlung wurde, wie auch aus Beilage 1 ersichtlich ist, urgiert.
Zu 4)
Eine derartige Vereinbarung bzw. ein derartiger Beschluß wurde vom Untersuchungs -
ausschuß nie gefaßt.
Zu 5)
Auch wenn dazu kein Beschluß des Untersuchungsausschusses gefaßt wurde, habe ich
dieses Anliegen weiter verfolgt.
Die gegenständliche Frage ist derzeit noch nicht endgültig geklärt, es wird aber auch in
der kommenden Woche dazu Gespräche geben.
Zu 6)
Ich verweise auf mein diesbzgl. Schreiben an den Präsidenten des Natlonalrates vom 19.
Oktober 2000, welches am 6. November 2000 an alle Fraktionsführer weitergeleitet
wurde.
Hinsichtlich der Öffnungszeiten wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 14 (3) GOG des
NR dem Präsidenten die Diensteinteilung über die Beamten obliegt.
Derzeit werden die Akten - soweit es die räumliche und statische Situation möglich
macht - im Vorraum zum Lokal IV gelagert; die Einsicht In die Originalakte ist nach
Voranmeldung derzeit Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr, freitags von
08.00 Uhr bis 17.30 Uhr, bzw. an Sitzungstagen bis 19.00 Uhr möglich.
Zu 7)
Gemäß § 14 (2) GOG des NR verfügt der Präsident über das Budget des Nationalrates.
Ungeachtet des Vorbringens nach einer finanziellen Unterstützung der Klubs für den
Untersuchungsausschuß in der Präsidiale, habe ich am 9. November 2000 beiliegendes
Schreiben (Beilage 2) an den Präsidenten gerichtet.
Zu 8)
Ja.
Zu 9)
Diese Frage unterliegt nicht der Interpellation.

Sehr geehrter Herr Präsident,
zur Bearbeitung der Unterlagen, die im Untersuchungsausschuß
zur Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung
im Zusammenhang mit der Vergabepraxis durch das BM für Arbeit
und Soziales im Zeitraum von 1.1.1995 bis 31.12.1999 behandelt
werden sollen wird seitens der Klubs zusätzliches Personal
benötigt.
Als Vorsitzende des erwähnten Ausschusses bitte ich im
Namen aller in diesem Ausschuß vertretenen Fraktionen
eine Abgeltung der Kosten im Mindestausmaß von S 7oo.ooo,-
vorzusehen und die Kosten für einen Experten gänzlich
zu übernehmen.
Da die Aufarbeitung vermutlich sehr umfangreich sein wird
muß von Kostenschätzungen in dem erwähnten Ausmaß ausgegangen
werden.
Mit bestem Dank für Ihre Bemühungen im voraus bleibe ich
hochachtungsvoll