1 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Volksbegehren

Familien-Volksbegehren


Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Familien-Volksbegehren

Karenzgeld für alle sofort einführen.

Familie und Beruf besser vereinbar machen.

Familien stärken durch Kinderbetreuungsgeld.

Kinder und Jugendliche vor Sekten und Gewalt in den Medien schützen.

Schülerfreifahrt auch für Schüler und Lehrlinge in Internaten.

Voller Kostenersatz für Zahnspangen.

Begründung

Familien-Volksbegehren des Österreichischen Familienbundes

Die Lebensbedingungen für die österreichischen Familien mit Kindern müssen verbessert werden. Fast alle Jugendlichen wünschen sich eine gelungene Partnerschaft und eine Familie mit mindestens zwei Kindern. Immer weniger Familien können dieses Lebensziel verwirklichen, das zeigt der dramatische Rückgang der Geburten in den letzten Jahren.

Mütter und Väter erbringen unverzichtbare Leistungen zur Sicherung der Zukunft unseres Landes. Sie müssen dabei besser als bisher unterstützt werden. Deshalb will der Österreichische Familienbund, eine überparteiliche und überkonfessionelle Interessenvertretung der Familien, die Umsetzung folgender Forderungen an den Nationalrat erreichen:

         –   Karenzgeld für alle sofort einführen und in weiterer Folge Familien stärken durch Kinderbetreuungsgeld.

         –   Familie und Beruf besser vereinbar machen.

         –   Kinder und Jugendliche vor Sekten und Gewalt in den Medien schützen.

         –   Wiedereinführung der Heimfahrtbeihilfe für Schüler und Lehrlinge und voller Kostenersatz für Zahnspangen.

Der Österreichische Familienbund wünscht sich die Eintragungswoche für das Volksbegehren ab dem 13. September, um den politischen Entscheidungsträgern beweisen zu können, daß Familienanliegen eine so hohe Zustimmung in der Bevölkerung besitzen, daß Handlungsbedarf unmittelbar nach den Wahlen besteht.

Als Bevollmächtigte wurden gemäß § 3 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 namhaft gemacht:

Bevollmächtigte(r)

LAbg. Mag. Otto GUMPINGER

Beamter

Am Elmberg 1
4040 Linz

1. Stellvertreter(in)

Alice PITZINGER-RYBA

Selbständig

Aufeld 42
3141 Kapelln

2. Stellvertreter(in)

Peter PITZINGER

Beamter

Aufeld 42
3141 Kapelln

3. Stellvertreter(in)

LAbg. Marianne LEMBACHER

Bäuerin

3712 Wilhelmsdorf 25

4. Stellvertreter(in)

Christine SONNTAG

Angest.

Redtenbachergasse 25/2/7
1160 Wien

Im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 193 vom 6. Oktober 1999 ist folgende Kundmachung über das Ergebnis der Eintragungen erschienen:

Bundeswahlbehörde

Zl. 48 637/35-IV/6/99

“Familien-Volksbegehren”

Gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 160/1998, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 5. Oktober 1999 auf Grund der Berichte der Bezirkswahlbehörden folgendes Ergebnis der Eintragungen für das “Familien-Volksbegehren” ermittelt:

 

Bundesland

Stimm-
berechtigte

Anzahl der gültigen
Eintragungen (inkl. Unterstützungs-
erklärungen)

Stimm-
beteiligung
in %

 

 

Burgenland

213 190

11 191

5,25

 

 

Kärnten

416 932

5 227

1,25

 

 

Niederösterreich

1 131 828

39 290

3,47

 

 

Oberösterreich

978 831

63 947

6,53

 

 

Salzburg

349 227

10 303

2,95

 

 

Steiermark

902 167

31 238

3,46

 

 

Tirol

462 655

10 518

2,27

 

 

Vorarlberg

226 071

1 860

0,82

 

 

Wien

1 091 068

9 580

0,88

 

 

Summe Österreich

5 771 969

183 154

3,17

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 des B-VG vorliegt.

Wien, am 5. Oktober 1999.

Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

Szymanski

 

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

Gebiet

Stimm-
berechtigte

Unterstützungs-
erklärungen
und gültige
Eintragungen

Stimm-
beteiligung
inkl. Unter-
stützungs-
erklärungen

gültige
Unterstützungs-
erklärungen

gültige
Eintragungen

ungültige
Eintragungen

Burgenland

213 190

11 191

5,25%

193

10 998

18

Kärnten

416 932

5 227

1,25%

94

5 133

4

Niederösterreich

1 131 828

39 290

3,47%

3 077

36 213

89

Oberösterreich

978 831

63 947

6,53%

12 374

51 573

245

Salzburg

349 227

10 303

2,95%

222

10 081

17

Steiermark

902 167

31 238

3,46%

595

30 643

92

Tirol

462 655

10 518

2,27%

68

10 450

25

Vorarlberg

226 071

1 860

0,82%

102

1 758

9

Wien

1 091 068

9 580

0,88%

150

9 430

1

Summe Österreich

5 771 969

183 154

3,17%

16 875

166 279

500