Anlage

Bundesgesetz, mit dem das Altlastensanierungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Altlastensanierungsgesetz, BGBl. Nr. 299/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 63/2001, wird wie folgt geändert:

Im § 3 Abs. 2 lautet die Z 2:

         „2. das Umlagern von Abfällen innerhalb einer Deponie und das Umlagern von Abfällen, soweit bereits ein Altlastenbeitrag entrichtet wurde.“