1014 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 26. 2. 2002

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über den Antrag 579/A der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dr. Martin Graf, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird


Die Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dr. Martin Graf, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Dezember 2001 den gegenständlichen Antrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß § 77 Abs. l UniStG haben die Studienkommissionen die Studienpläne so zeitgerecht zu beschließen, dass sie spätestens mit 1. Oktober 2002 in Kraft treten. § 16 Abs. 2 UniStG sieht vor, dass bei Kundmachung eines Studienplanes nach dem 1. Juli eines Jahres das In-Kraft-Treten mit dem 1. Oktober des nächst folgenden Jahres erfolgt.

Wird ein Studienplan nicht fristgerecht verlautbart, so ist gemäß § 75 Abs. 3 UniStG die betroffene Studienrichtung an der jeweiligen Universität aufgelassen. Werden also Studienpläne nicht bis zum 31. Juli 2002 verlautbart, so können sie nicht mit 1. Oktober 2002 in Kraft treten und die betreffenden Studienrichtungen wären aufgelassen.

Viele Studienkommissionen sind noch nicht sicher, ob sie eine Studienrichtung in der bisherigen Form eines Diplomstudiums anbieten oder auf das neue System der Bakkalaureats- und Magisterstudien umsteigen sollen. Eine Umwandlung kann erst nach einer entsprechenden Antragstellung an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgen. Durch die vorgesehene Bestimmung wird es den Studienkommissionen ermöglicht, den Überlegungsprozess etwas zu verlängern, da eine Studienrichtung dennoch nicht eingestellt wird, wenn rechtzeitig eine Antragstellung auf Umwandlung erfolgt. Damit wird auch das Ziel der Vermehrung der Bakkalaureats- und Magisterstudien unterstützt und eine raschere Umsetzung des Bologna-Prozesses in Österreich ermöglicht.

Weiters soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, das an der Universität Graz bewährte individuelle Diplomstudium Umweltsystemwissenschaften in das reguläre Studienangebot aufzunehmen.

Zu Z 1 (§ 74 Abs. 14):

§ 74 Abs. 14 enthält die Bestimmung über das In-Kraft-Treten der vorgeschlagenen Änderungen.

Zu Z 2 (§ 75 Abs. 3):

§ 75 Abs. 3 UniStG sieht vor, dass die in der Anlage 3 zum UniStG bezeichneten Rechtsvorschriften spätestens mit Ablauf des 30. September 2002 außer Kraft treten. Im Hinblick auf die mit der neuen Bestimmung erfolgende Erstreckung dieser Frist bis 30. September 2003 ist die Außer-Kraft-Tretens-Bestimmung anzupassen.

Zu Z 3 (§ 77 Abs. 1):

Durch die Einfügung des neuen zweiten Satzes in die Bestimmung des § 77 Abs. l wird erreicht, dass bei Antragstellung auf Umwandlung eines Diplomstudiums in ein Bakkalaureatsstudium und ein darauf aufbauendes Magisterstudium, allenfalls auch in mehrere Bakkalaureats- und Magisterstudien, vor dem 1. Juli 2002, das Studium nicht aufgelassen wird, wenn noch kein UniStG-konformer Studienplan vorliegt. Diesfalls dürfen die Studienkommissionen die Studienpläne so beschließen, dass sie vor dem 1. Juli 2003 verlautbart werden und somit spätestens mit 1. Oktober 2003 in Kraft treten.


Zu Z 4 (Anlage 1 Z 5.16):

Seit dem Wintersemester 1992/93 wird „Umweltsystemwissenschaften“ als individuelles Diplomstudium (früher „Studium irregulare“) an der Universität Graz angeboten. Aktuelle Fragestellungen – speziell im Umweltbereich – bedürfen eines integrierten Ansatzes, reine Fachkompetenz ist hiefür häufig unzureichend. Die Studierenden der Umweltsystemwissenschaften erlangen tiefes Fachwissen in ihrem fachspezifischen Bereich und erwerben darüber hinaus die Fähigkeiten, mit Spezialistinnen und Spezialisten verschiedener anderer Fachrichtungen erfolgreich zusammenzuarbeiten, sowie ein interdisziplinäres Team zu koordinieren bzw. verschiedene Wissensgebiete zu vernetzen. Nicht zuletzt wird in diesem Studium Sozialkompetenz durch zahlreiche kommunikationsfördernde Lehreinheiten, in denen Stu­dierende unterschiedlicher Fachrichtungen gemeinsam an einer Fragestellung arbeiten, trainiert. Diese Eigenschaften entsprechen als Schlüsselqualifikationen den Ansprüchen des heutigen Arbeitsmarkts. Die Idee des Studiums Umweltsystemwissenschaften ist es, eine fundierte fachspezifische Ausbildung (momentan stehen Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Chemie, Physik und Geographie zur Auswahl) und weiters mittels frei wählbarer Pflichtfachbündel (gebundene Wahlfächer) die Grundlagen und das Denken einiger weiterer Disziplinen zu vermitteln. In fächerübergreifenden Praktika werden die Beziehungen zwischen diesen Disziplinen hergestellt, sowie die soziale und kommunikationsfördernde Teamarbeit erlernt. Um den Zusammenhang zwischen den unterschiedlichen Wissenschaften zu verstehen und deren Wechselwirkung beurteilen zu können, sind die teils theoretisch-, teils praxisorientierten Stunden der Systemanalyse notwendig. Das Studium hat sich bewährt und sollte als reguläre Studienrichtung angeboten werden.“

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 20. Februar 2002 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin für den Ausschuss fungierte die Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek.

In der anschließenden Debatte ergriff der Abgeordnete DDr. Erwin Niederwieser das Wort.

Bei der Abstimmung wurde der im Selbständigen Antrag 579/A enthaltene Gesetzesvorschlag einstimmig angenommen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2002 02 20

                             Dr. Getrude Brinek                                                              Dr. Martin Graf

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann