1022 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 25. 2. 2002

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 598/A der Abgeordneten Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stumm­voll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuer­gesetz 1994 geändert wird

Der gegenständliche Antrag ist wie folgt begründet:

In der sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie ist vorgesehen, dass das umsatzsteuerpflichtige Entgelt bei der grenzüberschreitenden Personenbeförderung aliquot (im Verhältnis der im Inland zurückgelegten Wegstrecke zur gesamten Wegstrecke) ermittelt wird. Nach dem UStG 1994 wird das Entgelt hingegen im Rahmen der so genannten Einzelbesteuerung ermittelt, also – unabhängig vom tatsächlich geleisteten Entgelt – auf der Grundlage eines kilometerabhängigen Pauschales. Dazu kommt, dass mit dem – von der EU-Kommission vorgegebenen – Wegfall bestimmter Verordnungen (rechtswirksam ab 1. April 2002), mit denen gegenüber bestimmten Staaten der grenzüberschreitende Personenverkehr befreit wird, die bisher geregelte Besteuerung der Umsätze an der Drittlandsgrenze verwaltungsaufwändig wäre; eine Erfassung im Veranlagungsverfahren wäre leichter zu administrieren. In diesem Sinne soll die Einzel­besteuerung abgeschafft und eine dem EU-Recht entsprechende Besteuerung eingeführt werden. Von der EU-Kommission Österreich an sich eingeräumten Ausnahmeregelung soll somit nicht Gebrauch gemacht werden. Die Besteuerung hätte im Wege der Veranlagung zu erfolgen. Es ist in Aussicht genommen, im Wege einer Verordnung den Vollzug möglichst einfach zu gestalten.

Der Finanzausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 20. Februar 2002 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Marianne Hagenhofer und Hermann Böhacker sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag 598/A einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2002 02 20

            Irina Schoettel-Delacher, lic. oec. HSG                                             Dr. Kurt Heindl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann