Anlage
Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 144/2001, wird wie folgt geändert:
§ 29 Abs. 7 lautet:
„(7) § 4 Abs. 9, § 20 Abs. 4 und § 21 Abs. 7 sind auf Umsätze anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2001, nach dem 8. Mai 2001 und vor dem 1. April 2002 liegen.“