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der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Eingelangt am
28.02.2002
Regierungsvorlage
Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt:
In Wien:
Verkauf zu Euro
Grundstück Nr. 2266/1 Baufläche, inneliegend in EZ 2941,
Grundbuch 01657 Leopoldstadt 18 640 581,96
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.