1060 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 19. 3. 2002

Bericht

des Umweltausschusses


über die Regierungsvorlage (987 der Beilagen): Protokoll von Kyoto zum Rahmenüber­einkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen samt Anlagen

Der Anstieg der anthropogenen CO2-Emissionen und die dadurch verursachte zunehmende CO2-Konzentration in der Atmosphäre ist nach herrschender Meinung der Wissenschafter hauptverantwortlich für eine Erwärmung der Erdatmosphäre. Voraussichtlich Folgen dieser Veränderung sind beispielsweise ein Ansteigen des Meeresspiegels, Änderungen in der Niederschlagsmenge und -verteilung, das Abschmelzen der Gletscher und Migrationen von Tier- und Pflanzenarten.

Eine rasche und signifikante Verminderung der Emission von Treibhausgasen ist notwendig, um die Erderwärmung zumindest zu begrenzen. Ohne rasches Handeln wird die globale Mitteltemperatur nach den jüngsten Erkenntnissen des Intergovernmental Panel on Climate Change bis zum Jahr 2100 um etwa 1,4 bis 5,8 °C steigen (abhängig vom Emissionsszenario). Eine Stabilisierung der CO2-Konzentration unter 550 ppm bis 2 050 ppm (derzeit etwas 370 ppm) wird angestrebt. Allerdings wird auch eine Konzentration von 550 ppm ernste Auswirkungen auf das Klima haben.

Wegen des globalen Charakters des Problems Klimawandel ist ein koordiniertes Vorgehen auf internationaler Ebene unerlässlich. Bei der UNCED in Rio de Janeiro 1992 wurde das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) unterzeichnet, das die Vertragsparteien verpflichtet, Strategien und Maßnahmen zu ergreifen, um die Emissionen von Treibhausgasen bis zum Jahr 2000 auf dem Niveau von 1990 zu stabilisieren. Auf Grund der Konvention, die für Österreich am 29. Mai 1994 in Kraft getreten ist (BGBl. Nr. 414/1994), wurde das vorliegende Kyoto-Protokoll ausverhandelt, das Verpflichtungen für die Industriestaaten enthält, die Emissionen von sechs Treibhausgasen (CO2, Methan, Lachgas, PFCs, HFCs und SF6) im Zeitraum 2008 bis 2012 gegenüber 1990 bzw. 1995 zu reduzieren bzw. zu begrenzen. Für die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten wurde ein Reduktionsziel von –8% festgelegt. Die EG macht Gebrauch von Artikel 4 des Kyoto-Protokolls und wird diese Verpflichtungen im Rahmen einer internen Aufgabenverteilung gemeinsam erfüllen. Innerhalb dieser Aufgabenverteilung entfällt auf Österreich eine Reduktionspverpflichtung von –13%.

Das Toronto-Ziel (20%ige CO2-Emissionsminderung zwischen 1988 und 2005), zu dem sich Österreich als nationales Ziel bekennt, wird duch das Kyoto-Protokoll nicht berührt.

Das Protokoll tritt in Kraft, wenn es von mindestens 55 Vertragsparteien des Klimarahmenübereinkommens, einschließlich so vieler Industriestaaten, dass mindestens 55% der CO2-Emissionen aller Industriestaaten des Jahres 1990 erreicht werden, ratifiziert wird. Mit dieser Formel ist sichergestellt, dass das Protokoll zu seinem In-Kraft-Treten der Ratifikation der Mehrzahl der Industriestaaten bedarf, ohne dass einem Großemittenten wie den USA eine Sperrminorität zugestanden wird.

Das Protokoll hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher der Genehmigung duch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Es hat nicht politischen Charakter und ist der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich nicht zugänglich, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG erforderlich ist. Das Protokoll enthält keine verfassungsändernden bzw. verfassungsergänzenden Bestimmungen. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.


Das Protokoll ist in Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist. Hinsichtlich der Kundmachung des Protokolls hat die Bundesregierung dem Nationalrat daher vorgeschlagen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG die authentischen Sprachfassungen mit Ausnahme der englischen samt der Übersetzung des Protokolls ins Deutsche durch Auflage beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten kundzumachen.

Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14. März 2002 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordnete Ing. Wilhelm Weinmeier.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Georg Oberhaidinger, Dipl.-Kfm. Dr. Hannes Bauer, Ing. Wilhelm Weinmeier, Dr. Eva Glawischnig, Johann Loos, Erwin Hornek, Karl Hornek, Karl Dobnigg, Matthias Ellmauer und Robert Wenitsch sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung hat der Umweltausschuss einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des Staatsvertrages zu empfehlen.

Weiters beschloss der Umweltausschuss einstimmig, dem Hohen Haus zu empfehlen, gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zu beschließen, den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

Ebenso wurde einstimmig beschlossen, dass die arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen Sprachfassungen dadurch kundgemacht werden sollen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.      Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen samt Anlagen (987 der Beilagen) wird genehmigt.

2.      Dieses Übereinkommen ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

3.      Im Sinne des Art. 49 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetzes sind die arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen Sprachfassungen dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Wien, 2002 03 14

       Ing. Wilhelm Weinmeier    Dr. Eva Glawischnig

       Berichterstatter Obmannstellvertreterin