Anlage
Entschließung
Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, bei den Vertragsstaatenkonferenzen der Internationalen Walfangkonvention folgende Position zu vertreten:
1. Beibehaltung des bestehenden Moratoriums für den kommerziellen Walfang und Eintreten für einen effizienten Vollzug desselben,
2. Einrichtung weiterer Walschutzgebiete,
3. Einforderung, dass der Wissenschaftsausschuss der IWC eine Langzeiterhebung über die Einwirkungen auf das marine Ökosystem und Wale durch Umweltverschmutzung, Lärm, klimatische Veränderungen, Fischereiaktivitäten (über Fischung und Beifang) und andere anthropogene Einflüsse unternimmt,
4. Beendigung des gegenwärtigen so genannten „wissenschaftlichen Walfangs“,
5. strenge Regeln für den Walfang durch indigene und Erarbeitung einer klaren Definition des Subsistenzwalfangs,
6. Durchsetzung eines besseren Schutzes aller Walarten, inklusive kleinerer Wale und Delfine, und Erreichung der Kompetenz der IWC über sämtliche Wal- und Delfinarten sowie
7. Beibehaltung der bisherigen transparenten Abstimmungsverfahren in der IWC.
8. Darüber hinaus wird die Österreichische Bundesregierung ersucht,
– bilaterale Gespräche im Rahmen außenpolitischer Aktivitäten im Sinne des Entschließungsantrages zu führen,
– die österreichische Beteiligung und Fortsetzung der Arbeit des Wissenschaftsausschusses, insbesondere an der Arbeitsgruppe über Umwelteinflüsse auf weltweite Walbestände zu gewährleisten,
– sich nachdrücklich für die Beibehaltung des Verbotes des internationalen Handels mit Walfleisch und anderen einzusetzen und diese Position bei der nächsten Vertragsstaatenkonferenz zum Washingtoner Artenschutzabkommen (WA/CITES, im November 2002 in Chile) zu vertreten für den Fall, dass diese Thematik auf die Tagesordnung gesetzt wird,
– sich weiterhin bei anderen, die Meeresumwelt und -ressourcen betreffenden Konferenzen und Initiativen zu engagieren, um die negativen anthropogenen Einflüsse auf Wale und Delfine zu reduzieren.