1062 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 20. 3. 2002

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte


über den Entschließungsantrag 576/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Ofner, Matthias Ellmauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend den internationalen Schutz der Menschenrechte und


über den Entschließungsantrag 582/A(E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen betreffend den internationalen Schutz der Menschenrechte und

über den Entschließungsantrag 142/A(E) der Abgeordneten MMag Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen betreffend Menschenrechtssituation in Tibet und

über den Entschließungsantrag 163/A(E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiederaufbauhilfe in den türkischen Bürgerkriegsgebieten und

über den Entschließungsantrag 336/A(E) der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die finanzielle Unterstützung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und

über den Entschließungsantrag 340/A(E) der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die internationale Anerkennung der Rolle indigener Völker im Bereich nachhaltiger Entwicklung und

über den Entschließungsantrag 342/A(E) der Abgeordneten Inge Jäger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verfolgung und Ermordung der Prostitution beschuldigter Frauen im Irak und

über die Petition Nr. 16 betreffend „Menschenrechte auch für Sudentendeutsche!“, überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler und

über die Petition Nr. 13 betreffend „Anerkennung der Verfolgung und Auslöschung der armenischen Bevölkerung im Osmanischen Reich von 1915 bis 1917 als Völkermord im Sinne der UN-Konvention zur Verhinderung und Bestrafung von Völkermord vom 9. Dezember 1948“, überreicht von den Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Dr. Johannes Jarolim sowie

über den Entschließungsantrag 50/A(E) der Abgeordneten MMag Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der Massaker an der armenischen Bevölkerung 1915 bis 1917 im osmanischen Reich als Völkermord

Die Abgeordneten Dr. Harald Ofner, Matthias Ellmauer, Kolleginnen und Kollegen haben den Entschließungsantrag 576/A(E) am 12. Dezember 2001 im Nationalrat eingebracht. Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die Förderung der weltweiten Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards ist ein zentrales Anliegen Österreichs. Die Bundesregierung hat sich in der Präambel zur Regierungserklärung ,Deklaration Verantwortung für Österreich – Zukunft im Herzen Europas‘ in besonderem Maße zu den Menschenrechten bekannt: ,Die Bundesregierung bekennt sich zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte und setzt sich für ihre bedingungslose Realisierung auf nationaler wie auf internationaler Ebene ein. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag, um vorbeugend Kriege und interne Konflikte zu verhindern, die Menschen in ihren Rechten verletzen, vertreiben oder zum Verlassen ihrer Heimat zwingen.‘

Schwerpunktthemen der österreichischen Menschenrechtspolitik sind vor allem die Menschenrechtsbildung, die Rechte von Frauen und Kindern, wirksame Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, der Schutz von Minderheiten, die Abschaffung der Todesstrafe, die Unterbindung von Menschenhandel und die Situation intern vertriebener Personen. Österreich setzt traditionsgemäß wichtige Akzente im Rahmen internationaler Organisationen wie den Vereinten Nationen (VN) und dem Europarat sowie im politischen Dialog mit Regierungen. Im Jahr 2000 brachte Österreich als Vorsitzland verstärkt menschenrechtsorientierte Initiativen in die Arbeiten der OSZE ein.

Im Sinne einer dynamischen und zielorientierten Menschenrechtspolitik plädiert Österreich weiterhin für enge internationale Zusammenarbeit und bestmögliche Nutzung von Synergien. Im Rahmen seines Engagements für den Europarat unterstützt Österreich insbesondere die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Österreich ist in das System der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union (GASP), die auch die Entwicklung und Festigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziel hat, voll eingebunden. Die EU-Partner gehen hiebei genauso wie Österreich davon aus, dass bei der Beurteilung von länderspezifischen Menschenrechtssituationen die Analyse von längerfristigen Entwicklungen wichtiger ist, als bloße Momentaufnahmen. In diesem Sinne führt die EU auf Menschenrechtsfragen ausgerichtete Dialoge ua. mit den assoziierten Ländern, wie etwa der Türkei, und hat einen formellen Dialogprozess mit China initiiert, der die Tibetfrage mit einschließt. Die längerfristigen menschenrechtlichen Strategien der EU schließen auch anlassbedingte konsequente Demarchen der EU-Mitgliedstaaten oder Gemeinsame Aktionen oder Erklärungen mit ein. Basis hierfür sind ua. die Leitlinien für die Unionspolitik betreffend die Todesstrafe und die Folter. Die Berichte der EU-Missionschefs stellen daneben ein zentrales Instrument zur Beurteilung der Menschenrechtslage vor Ort dar.

Die EU setzt sich auch in den Vereinten Nationen – in der 3. Kommission der Generalversammlung und der Menschenrechtskommission – mit länderspezifischen Situationen kritisch auseinander und bringt dort fast alle Länderresolutionen ein, wie etwa zu den menschenrechtlichen Situationen im Iran, im Irak oder im Sudan.

Durch den Vertrag von Amsterdam ist die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auch eine Vorbedingung für den Beitritt zur EU geworden. Seit 1993 bestimmen bereits die ,Kriterien von Kopenhagen‘, dass ein Beitrittskandidat ua. eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben muss. Der Wahrung der Menschenrechte sowie der Achtung und dem Schutz von Minderheiten muss in Europa schon deshalb ein besonders hoher Stellenwert zukommen, weil auch auf europäischem Boden die Missachtung der Menschenrechte und die Verfolgung von Minderheiten zu schwerem Unrecht geführt hat.

Österreich betreibt aktiv die Weiterentwicklung des EU-Menschenrechtsbestandes auf allen Ebenen. Hervorzuheben sind dabei die Wiener Erklärung von 1998, die Grundrechtscharta der EU und gerade erst in jüngster Zeit, im ersten Halbjahr 2001, die Erarbeitung und Verabschiedung der Ratsschlussfolgerungen zur Menschenrechts- und Demokratieförderung in EU-Drittstaaten. Die dabei von allen EU-Partnern verfolgten Ziele, nämlich Förderung von Menschenrechten und Demokratisierung im Sinne einer konsis­tenten und kohärenten Politik, prägen die Beziehungen der Union zu Drittländern und ihre Arbeiten in internationalen Foren.

Auf Grund der herausragenden Bedeutung der Menschenrechte, aber auch weil die tatsächliche internationale Umsetzung sich oft als schwierig erweist, sollte die Menschenrechtspolitik eine ganz wesentliche Aufgabe aller politischen Fraktionen und der Bundesregierung sein.“

Weiters haben die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen den Entschließungsantrag 582/A(E) am 13. Dezember 2001 im Nationalrat eingebracht. Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Nach der Brockhaus-Definition sind Menschenrechte ,Rechte, die jedem Menschen unabhängig von seiner Stellung in Staat, Gesellschaft, Familie, Beruf, Religion und Kultur bereits dadurch zustehen, dass er als Mensch geboren ist. Auch andere Merkmale, wie Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, politische und sonstige weltanschauliche Vorstellungen, nationale oder soziale Herkunft, lassen die Gültigkeit der mit der bloßen Existenz als Mensch verbundenen Menschenrechte unberührt.‘

Die Durchsetzung der Menschenrechte ist eine seit Jahrhunderten existierende Idee, wobei nach dem Zweiten Weltkrieg diese Idee besonders gestärkt wurde. In diesem Sinne war die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die von der UN-Generalversammlung am 10. Dezember 1948 verkündet wurde, ein ganz wesentlicher Markstein. Da Beschlüsse der UN-Generalversammlung nur empfehlenden Charakter haben, sind besonders die praktische Bedeutung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (auch Zivilpakt, in Kraft seit 23. März 1976) und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (auch Sozialpakt, in Kraft seit 3. Jänner 1976) besonders hervorzuheben, weil diese verbindliche Wirkung haben.

Eine Schwäche des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes besteht aber darin, dass dieser Schutz primär innerstaatlichen Organen obliegt. Die rechtlich Verpflichteten sind die Staaten. Die Kontrolle darüber, ob die Staaten die übernommenen Pflichten einhalten, gestaltet sich in der Praxis schwierig. Lediglich auf regionaler Ebene (zB die Europäische Menschenrechtskonvention) gibt es gewisse Schritte in Richtung einer internationalen Kontrolle auf Einhaltung der Menschenrechte.

Auf Grund der herausragenden Bedeutung der Menschenrechte, aber auch weil die tatsächliche internationale Umsetzung sich oft als schwierig erweist, sollte die Menschenrechtspolitik (dh. das bestmögliche Bemühen um Umsetzung der Menschenrechte im innerstaatlichen wie im internationalen Bereich) eine ganz wesentliche Aufgabe aller politischen Fraktionen und insbesondere der Parlamentarier und der Bundesregierung sein.

Die gegenwärtige Bundesregierung hat sich in ihrer Präambel ,Deklaration Verantwortung für Österreich – Zukunft im Herzen Europas‘ zu den Menschenrechten bekannt: ,Die Bundesregierung bekennt sich zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte und setzt sich für ihre bedingungslose Realisierung auf nationaler wie auf internationaler Ebene ein. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag, um vorbeugend Kriege und interne Konflikte zu verhindern, die Menschen in ihren Rechten verletzen, vertreiben oder zum Verlassen ihrer Heimat zwingen.‘

Diese Erklärung ist jedoch deklarativer Natur weshalb die Einschätzung der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung an der von ihr betriebenen tatsächlichen Politik zu messen ist.

Durch den Vertrag von Amsterdam ist die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auch eine Vorbedingung für den Beitritt zur EU geworden. Seit 1993 bestimmen bereits die ,Kriterien von Kopenhagen‘, dass ein Beitrittskandidat ua. eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben muss.

Für Österreich ist die Weiterentwicklung des EU-Menschenrechtsbestandes auf allen Ebenen wichtig. Hervorzuheben sind dabei die Wiener Erklärung von 1998, die Arbeiten an der Formulierung der Grundrechtscharta und gerade erst in jüngster Zeit, im ersten Halbjahr 2001, die Erarbeitung und Verabschiedung der Ratsverordnungen zur Menschenrechts- und Demokratieförderung in EU-Drittstaaten. Die dabei von allen EU-Partnern verfolgten Ziele, nämlich Förderung von Menschenrechten und Demokratisierung im Sinne einer konsistenten und kohärenten Politik, prägen die Beziehungen der Union zu Drittländern und ihre Arbeiten in internationalen Foren.“

Ferner haben die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen den Entschließungsantrag 142/A(E) am 27. April 2000 im Nationalrat eingebracht. Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Nach Berichten von Amnesty International und anderen Menschenrechtsorganisationen hat China in den Jahren 1998 und 1999 die größten Menschenrechtsverstöße gegen jene, die gegen die offizielle Politik Chinas Widerstand entwickelten, begangen. Nach Berichten der Menschenrechtsorganisation waren im Berichtszeitraum 35 000 Menschen von Verfolgung durch den Staat betroffen. Teilweise wurden diese exekutiert oder in Gefängnissen derart misshandelt, dass sie zu Tode kamen. Jeglicher Kontakt der politischen Gefangenen zu Angehörigen oder Vertreterinnen von Menschenrechtsorganisationen wird unterbunden.

Das kulturelle und geistige Erbe der Tibeter droht auf Grund einer in großem Maßstab betriebenen Umsiedlung von Chinesen nach Tibet und auf Grund anhaltender und weitverbreiteter Beschränkungen der Grundfreiheiten, insbesondere der Versammlungs-, Meinungs-, Vereinigungs- und Religionsfreiheit, ausgelöscht zu werden. Die Regierung in Peking hat der Menschenrechtsbeauftragten der Vereinten Nationen Mary Robinson die Einreise in Tibet verweigert.

Die Aufrufe des Dalai Lama an die internationale Gemeinschaft, eine friedliche Lösung des Tibet-Problems herbeiführen zu helfen, sind weitgehend ungehört geblieben.“

Des weiteren haben die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen den Entschließungsantrag 163/A(E) am 16. Mai 2000 im Nationalrat eingebracht. Dieser Antrag war wie folgt begründet:


„Der Bürgerkrieg zwischen Kurden und Türken hat weit über 30 000 Tote gefordert. Zirka 4 000 kurdische Dörfer und Städte wurden zerstört, über drei Millionen Kurden mussten aus ihrem Siedlungsgebiet fliehen. Seit einiger Zeit scheint es, als entspanne sich das Verhältnis zwischen Kurden und Türken langsam, wenngleich es immer wieder zu Gewalttätigkeiten kommt. Der Weg zu dauerhaftem Frieden und Versöhnung ist somit noch weit. Ein Beitritt der Türkei zur EU und Stabilität in dieser Region werden allerdings nur möglich sein, wenn die Kurdenfrage zur Zufriedenheit beider Seiten gelöst werden kann.

Um dieses Ziel erreichen zu können, ist es vonnöten, die vom Bürgerkrieg am stärksten betroffenen Gebiete wirtschaftlich zu unterstützen. Damit die Vertriebenen wieder dauerhaft in ihrem angestammten Siedlungsgebiet ansässig werden können, ist der Wiederaufbau der zerstörten Siedlungen und Städte ein vorrangiges Ziel.

Österreich hat derzeit den Vorsitz in der OSZE inne. Aus dieser Position heraus wäre ein Signal zur Konfliktbereinigung in der Türkei besonders wichtig.“

Weiters haben die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen den Entschließungsantrag 336/A(E) am 30. November 2000 im Nationalrat eingebracht. Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„1950 wurde die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) geschaffen und ist seit 1953 in Kraft; 1959 wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg installiert. Während in den Anfangsjahren nur westliche Staaten Vertragsparteien wurden, traten nach dem Zusammenbruch des Kommunismus auch vermehrt osteuropäische Staaten der EMRK bei, sodass nunmehr an die 800 Millionen Menschen in 41 Staaten des Europarates vom Geltungsbereich der EMRK erfasst sind. Die Rolle der EMRK wurde im Laufe der Jahre zusehends wichtiger, auch durch die Beschlussfassung von mehreren Zusatzprotokollen; mittlerweile ist man bereits beim 12. Zusatzprotokoll angekommen. Im Bereich des europäischen Menschenrechtsschutzes nimmt die EMRK eine zentrale Rolle ein; so auch in Österreich. Die EMRK steht in Österreich seit 1964 ausdrücklich im Verfassungsrang und gewährt somit ein Bündel von verfassungsmäßig gewährleisteten Rechten, die von jedermann einklagbar sind.

Durch die zunehmende Zahl der EMRK-Vertragsstaaten einerseits und die zunehmende Sensibilisierung bezüglich der Menschenrechte anderseits ist das von der EMRK vorgesehene Rechtsprechungsorgan, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, einer zunehmenden Belastung ausgesetzt. So hat sich allein in den letzten sieben Jahren die Zahl der Beschwerden, die an den EGMR herangetragen wurden, verfünffacht. Durch diese Überlastung ist der EGMR in seiner Wirksamkeit gefährdet. Rechtschutz ist nämlich nur dann effektiv, wenn er binnen einer gewissen Zeit gewährt wird. Daher schreibt auch die EMRK in Artikel 6 fest, dass Verfahren binnen ,angemessener Zeit‘ zu erledigen sind. Diese Regelung ist von fundamentaler Bedeutung; es wäre eine paradoxe Situation, könnte der EGMR auf Grund seiner Arbeitsüberlastung seinen eigenen Ansprüchen nicht mehr gerecht werden.

Damit der EGMR auch weiterhin seine wichtige Rolle im Rahmen des Menschenrechtsschutzes ausfüllen kann, ist es vonnöten, seine finanzielle Ausstattung zu stärken, denn unter den derzeitigen Voraussetzungen wird die Überlastung noch weiter zunehmen. Derzeit verfügt der EGMR über ein Jahresbudget von zirka 350 Millionen Schilling. Laut dem Präsidenten des EGMR, Luzius Wildhaber, beträgt der jährliche finanzielle Zusatzbedarf knapp über 50 Millionen Schilling.

In Österreich herrscht quer durch alle Parteien Konsens über die Wichtigkeit und Wirksamkeit von EMRK und EGMR. Daher sollte Österreich dem Vorbild anderer Staaten folgen und durch finanzielle Zuschüsse an den EGMR dazu beitragen, dessen Arbeit zu erleichtern.“

Ferner haben die Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen den Entschließungsantrag 340/A(E) am 30. November 2000 im Nationalrat eingebracht. Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Österreich und Kanada sind der Biodiversitätskonvention beigetreten, einem Folgeprodukt der Rio Konferenz von 1992. Artikel 8j der Biodiversitätskonvention sieht vor, dass:

,jede beigetretene Partei im Rahmen der nationalen Gesetzgebung, Wissen, Innovationen und Praktiken von indigenen Völkern und lokalen Gemeinschaften, die die traditionellen Lebensweisen darstellen, die für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität notwendig sind … .respektieren, schützen und erhalten!‘

Beide Staaten stehen daher unter der Verpflichtung diese Bestimmung durch nationale Gesetzgebung umzusetzen. Kanada berichtet auf den Konferenzen der Vertragsparteien, dass dies bereits geschehen ist. In Bezug auf Artikel 8j und speziell das traditionelle Wissen der Indigenen ist das nicht der Fall. Indigene Gruppen in Kanada haben vielerorts hochwertige Daten betreffend die gegenwärtige und traditionelle Nutzung ihres Territoriums durchgeführt. Die Daten wären leicht in öffentliche Landwidmungs- und Nutzungspläne umsetzbar, dennoch werden sie weder von den Provinzregierungen, die hauptsächlich für die Landnutzung zuständig sind, noch von der Bundesregierung (zum Beispiel bei Nationalparks) in ihre umfassenden Pläne einbezogen.

Dies, obwohl der Oberste Gerichtshof Kanadas im Jahr 1997 mit der Delgamuukw-Entscheidung die Landrechte der Indigenen über ihre angestammten Territorien als Aboriginal Title anerkannt hat. Dieser Titel besteht parallel zu öffentlichen Rechten am Land. Die Umsetzung dieser Entscheidung würde zur gemeinsamen Verwaltung des Landes führen, wobei das traditionelle Wissen der Indigenen für die nachhaltige Nutzung des Landes und den Schutz der Umwelt für zukünftige Generationen eingesetzt werden könnte.

Dies entspräche auch dem Geist des Earth Summit, der Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung, die 1992 in Rio de Janeiro abgehalten wurde. In der Erklärung von Rio wurde in Prinzip 22 festgehalten, dass indigene Völker eine sehr wichtige Rolle im Bereich Umwelt und Entwicklung spielen und somit einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltiger Entwicklung und Landnutzung leisten.

Kapitel 26 der Agenda 21, des politischen Aktionsplanes von Rio, beschäftigt sich mit indigenen Völkern und sieht in Absatz 26.3 (a) vor, dass ,… die Territorien der indigenen Bevölkerung anerkannt werden müssen und (diese in der Folge) an der Formulierung von Politiken, Gesetzen und Programmen betreffend die Nutzung von natürlichen Ressourcen und anderen Plänen, die sie betreffen, beteiligt sein muss‘.

Kanada, als Land mit indigenen Völkern, das sich international für Umwelt- und Menschenrechtsstandards einsetzt, könnte ein Beispiel für die internationale Gemeinschaft betreffend die Einbeziehung von Indigenen in die nationale Politik abgeben. Eine Landrechtspolitik, die die angestammten Rechte der indigenen Völker an ihren traditionellen Territorien anerkennt, ist die Grundvoraussetzung für Bona-Fide-Verhandlungen mit IndianerInnen und ihre Einbeziehung in nationale und regionale Planungsprozesse betreffend Schutz und Nutzung des Landes.

Kanada könnte mit einer derartigen Politik beispielgebend sein. Positive Beispiele sind nicht nur für andere Länder, die mit indigenen Landfragen zu tun haben (wie die meisten Entwicklungsländer) wichtig. Auch Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die größtenteils keine indigenen Völker beheimaten, müssen internationale Verpflichtungen gegenüber indigenen Völkern eingehen, da ihre Politiken in Bereichen wie Umweltpolitik, Ressourcennutzung und Entwicklungspolitik oft direkte Auswirkungen auf indigenes Land haben. Auch nehmen europäische Unternehmen oft an Projekten auf indigenem Land teil – meist mit dem Ziel des möglichst gewinnbringenden Verkaufs von natürlichen Ressourcen. Da der Kaufpreis mit der Anerkennung und Umsetzung indigener Rechte und Umweltschutzbestimmungen steigt, gehen die Unternehmen vorzugsweise in Gebiete, wo derartige Bestimmungen noch nicht umgesetzt sind. Erschließungen für Schigebiete stehen ebenfalls auf der Tagesordnung.

In 2002 wird die Nachfolgekonferenz Rio +10 stattfinden. Dieses Datum sollte als Ziel für die Anerkennung und die Umsetzung der Rechte indigener Völker besonders betreffend Nutzung und Schutz traditioneller Territorien von Staaten durch Kanada, aber auch Österreich, angestrebt werden.“

Des Weiteren haben die Abgeordneten Inge Jäger, Kolleginnen und Kollegen den Entschließungsantrag 342/A(E) am 5. Dezember 2000 im Nationalrat eingebracht. Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„In den vergangenen Wochen wurde von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International sowie zahlreichen Zeitungen und Zeitschriften (zB Guardian, Independent und Al Hayat) von der Verfolgung und Hinrichtung irakischer Frauen berichtet. Im Oktober 2000 wurden demnach zahlreiche Prostituierte öffentlich ermordet. Bis zu 50 Frauen, die der Prostitution beschuldigt wurden, sowie Männer, denen man Zuhälterei zur Last legte, sind diesen Berichten zufolge geköpft worden.

Diese Hinrichtungen waren offenbar Teil einer laufenden Kampagne gegen Prostitution und ,unmoralische Verbrechen‘. Die Exekutionen wurden Meldungen zufolge von Angehörigen der ,Fida ’yl Saddam‘ (Kämpfer Saddams) ausgeführt, einer paramilitärischen Gruppe unter der Führung von 'Uday Saddam Hussain, des ältesten Sohnes von Staatspräsident Saddam Hussain. Die öffentlichen Hinrichtungen fanden an mehreren Orten der Hauptstadt Bagdad und anderen Städten jeweils vor den Häusern der Opfer statt. Mitglieder der herrschenden Ba’th-Partei und der staatlichen irakischen Frauenorganisation sollen dabei anwesend gewesen sein. Soweit bekannt, ist keine der hingerichteten Personen angeklagt oder vor Gericht gestellt worden.

Es ist zu befürchten, dass zahlreiche weitere Frauen wegen Prostitution festgenommen und durch Köpfen hingerichtet werden. Die summarische Hinrichtung durch Köpfen ist offenbar eine neue Praxis des irakischen Regimes – im Jahr 1994 hatte das höchste Exekutivorgan des Staates, der revolutionäre Kommandorat, neue Dekrete erlassen, welche die Amputation von Händen und Ohren sowie Brandzeichen auf der Stirn als Strafe für bestimmte Delikte wie Diebstahl und Desertion vorsehen.

Das Wirtschaftsembargo gegen den Irak hat Armut und Elend in der Bevölkerung verstärkt. Unzureichende Versorgung an Medikamenten und ein katastrophales Gesundheitssystem fordern zahlreiche Menschenopfer. Das und die schlechte Versorgung mit Lebensmitteln hat den Unmut in der Bevölkerung verstärkt. In dieser Situation greift Saddam Hussain offenbar auf eine Islamisierung der Gesellschaft zurück, um Revolten gegen seine Herrschaft zu verhindern. Dieser Prozess hat nun mit dem Angriff gegen die Prostituierten, dem schwächsten und schutzlosesten Teil der Frauen, begonnen.“

Die Petition Nr. 16 wurde dem Nationalrat am 29. November 2000 vorgelegt.

Unter dem Titel „Menschenrechte auch für Sudetendeutsche“ berichtete die überparteiliche Plattform für Menschenrechte, „dass sie in den letzten Monaten über 24 000 Unterschriften für diese Petition gegen jene menschenrechtsverachtenden und rassistischen Beneš-Dekrete, die 1945/1946 die Grundlage für die entschädigungslose Enteignung und Vertreibung von über drei Millionen Sudetendeutschen altösterreichischer Herkunft und der Magyaren aus der CSR waren“, gesammelt hat. Diese Dekrete sind auch heute noch Bestandteil der tschechischen und slowakischen Rechtssprechung. Das Anliegen der Petition lautet: Kein Beitritt zur Wertegemeinschaft EU mit diesen Unrechtsgesetzen!

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat in seiner Sitzung am 19. Jänner 2001 beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Petition zur weiteren Behandlung dem Ausschuss für Menschenrechte zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

Die Petition Nr. 13 wurde dem Nationalrat am 23. November 2000 vorgelegt.

Zusammenfassend wird in der vorliegenden Petition festgestellt:

In den Jahren von 1915 bis 1917 fiel das armenische Volk im Osmanischen Reich einem Völkermord zum Opfer, der vor allem in den österreichischen Archiven in hunderten Dokumenten dokumentiert ist. Fast alle zwei Millionen Armenier auf dem Staatsgebiet des Osmanischen Reiches wurden entweder getötet, vertrieben oder (vor allem Kinder und Frauen) an türkische Familien „vergeben“.

Die Initiatoren bringen ihr Vertrauen, aber auch ihre Erwartung zum Ausdruck, dass auch die Republik Österreich in Übereinstimmung mit dem Europäischen Parlament und den Parlamenten anderer Mitglieder der Europäischen Union die Anerkennung des Völkermordes am armenischen Volk ohne weitere Verzögerung aussprechen wird.

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen hat in seiner Sitzung am 19. Jänner 2001 beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Petition zur weiteren Behandlung dem Ausschuss für Menschenrechte zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

Schließlich haben die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen den Entschließungsantrag 50/A(E) am 15. Dezember 1999 im Nationalrat eingebracht. Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Am 24. April des Jahres 2000 jährt sich der Völkermord am armenischen Volk durch das Osmanische Reich zum 85. Mal. In den Jahren 1915 bis 1917 kamen 1 500 000 Menschen ums Leben. Diese Ereignisse sind allgemein bekannt und in zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt.

Verschiedenste nationale Parlamente wie jene Kanadas, Belgiens, Frankreichs und auch das Europäische Parlament haben diese Vorgänge als Genozid im Sinne der Konvention zur Verhinderung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes (verabschiedet von der UN-Generalversammlung am 9. Dezember 1948) anerkannt.

Die Österreichische Bundesregierung und der Nationalrat haben sich bisher hingegen einer offiziellen Stellungnahme zu den genannten Ereignissen enthalten. Angesichts dessen, dass Österreich-Ungarn mit dem jungtürkischen Regime kooperierte, das für die Verfolgung und Auslöschung der Armenierinnen und Armenier verantwortlich war, wird eine klare Stellungnahme von österreichischer Seite besonders wichtig.“

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den Entschließungsantrag 50/A(E) am 16. März 2000 erstmals in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek.

Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Inge Jäger, Mag. Ulrike Lunacek, Matthias Ellmauer, Mag. Walter Posch sowie die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner beteiligten, wurden die Verhandlungen mit Stimmenmehrheit vertagt.


Weiters hat der Ausschuss für Menschenrechte am 11. Oktober 2001 die Entschließungsanträge 142/A(E), 163/A(E), 336/A(E), 340/A(E) und 342/A(E) sowie die Petitionen Nr. 16 und 13 erstmals in Verhandlung genommen sowie die Verhandlungen zum Entschließungsantrag 50/A(E) wieder aufgenommen.

Berichterstatterin im Ausschuss über den Entschließungsantrag 142/A(E) war Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek.

Berichterstatter im Ausschuss über den Entschließungsantrag 163/A(E) war Abgeordneter Mag. Walter Posch.

Berichterstatter im Ausschuss über den Entschließungsantrag 336/A(E) war Abgeordneter Dr. Peter Wittmann.

Berichterstatterin im Ausschuss über den Entschließungsantrag 340/A(E) war Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek.

Berichterstatterin im Ausschuss über den Entschließungsantrag 342/A(E) war Abgeordnete Inge Jäger.

Berichterstatter im Ausschuss über die Petition Nr. 16 war Abgeordneter Dipl.-Kfm. Mag. Josef Mühlbachler.

Berichterstatterin im Ausschuss über die Petition Nr. 13 war die Obfrau des Ausschusses Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits.

Nach einer Debatte, in der die Abgeordneten Matthias Ellmauer, Mag. Walter Posch, Mag. Ulrike Lunacek, Dr. Peter Wittmann, Dr. Martin Graf, Helmut Dietachmayr, Inge Jäger, Dr. Alois Pumberger, Dr. Harald Ofner und die Obfrau des Ausschusses Mag. Terezija Stoisits sowie die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Ferrero-Waldner das Wort ergriffen, wurden die Verhandlungen mit Stimmenmehrheit vertagt.

Der Ausschuss für Menschenrechte hat am 15. März 2002 die Entschließungsanträge 576/A(E) und 582/A(E) erstmals in Verhandlung genommen sowie die Verhandlungen zu den Entschließungsanträgen 142/A(E), 163/A(E), 336/A(E), 340/A(E), 342/A(E) und 50/A(E) sowie zu den Petitionen Nr. 16 und 13 wieder aufgenommen.

Berichterstatter im Ausschuss über den Entschließungsantrag 576/A(E) war Abgeordneter Matthias Ellmauer.

Berichterstatter im Ausschuss über den Entschließungsantrag 582/A(E) war Abgeordneter Matthias Posch.

Weiters beschloss der Ausschuss einstimmig, der Debatte und der Abstimmung den Entschließungsantrag 582/A(E) zugrunde zu legen.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Mag. Walter Posch, Matthias Ellmauer und Inge Jäger.

Im Zuge der Debatte brachten die Abgeordneten Mag. Walter Posch, Dr. Martin Graf, Matthias Ellmauer und Mag. Terezija Stoisits einen Abänderungsantrag mit folgender Begründung ein:

„Die Förderung der weltweiten Umsetzung internationaler Menschenrechtsstandards ist ein zentrales Anliegen Österreichs. Die Bundesregierung hat sich in ihrer Präambel ,Deklaration Verantwortung für Österreich – Zukunft im Herzen Europas‘ in besonderem Maße zu den Menschenrechten bekannt:

,Die Bundesregierung bekennt sich zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte und setzt sich für ihre bedingungslose Realisierung auf nationaler wie auf internationaler Ebene ein. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag, um vorbeugend Kriege und interne Konflikte zu verhindern, die Menschen in ihren Rechten verletzen, vertreiben oder zum Verlassen ihrer Heimat zwingen.‘

Durch den Vertrag von Amsterdam ist die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auch eine Vorbedingung für den Beitritt zur EU geworden. Seit 1993 bestimmen bereits die ,Kriterien von Kopenhagen‘, dass ein Beitrittskandidat ua. eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben muss. Der Wahrung der Menschenrechte sowie der Achtung und dem Schutz von Minderheiten muss in Europa schon deshalb ein besonders hoher Stellenwert zukommen, weil auch auf europäischem Boden die Missachtung der Menschenrechte und die Verfolgung von Minderheiten zu schwerem Unrecht geführt hat.


Für Österreich ist die Weiterentwicklung des EU-Menschenrechtsbestandes auf allen Ebenen wichtig. Hervorzuheben sind die Wiener Erklärung von 1998, die Grundrechtscharta der EU und gerade erst in jüngster Zeit, im ersten Halbjahr 2001, Erarbeitung und Verabschiedung der Ratsverordnungen zur Menschenrechts- und Demokratieförderung in EU-Drittstaaten. Die dabei von allen EU-Partner verfolgten Ziele, nämlich Förderung von Menschenrechten und Demokratisierung im Sinne einer konsistenten und kohärenten Politik, prägen die Beziehungen der Union zu Drittländern und ihre Arbeiten in internationalen Foren.

Die Menschenrechtspolitik ist naturgemäß an der tatsächlichen Politik zu messen.

Auf Grund der herausragenden Bedeutung der Menschenrechte, aber auch weil die tatsächliche internationale Umsetzung sich oft als schwierig erweist, sollte die Menschenrechtspolitik eine ganz wesentliche Aufgabe aller politischen Fraktionen, der Mandatarinnen, Mandatare und der Bundesregierung sein.“

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag 582/A(E) in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Dr. Martin Graf, Matthias Ellmauer und Mag. Terezija Stoisits einstimmig angenommen.

Mit dieser Beschlussfassung gelten die Anträge 576/A(E), 142/A(E), 163/A(E), 336/A(E), 340/A(E), 342/A(E) und 50/A(E) sowie die Petitionen Nr. 16 und Nr. 13 als miterledigt.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde einstimmig Abgeordneter Mag. Walter Posch gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 2002 03 15

                              Mag. Walter Posch                                                         Mag. Terezija Stoisits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau