Anlage

Entschließung

Die Bundesregierung wird ersucht,

1.      in Verfolgung einer aktiven Menschenrechtspolitik sich dafür einzusetzen, dass die Vereinten Nationen verstärkt in die Lage versetzt werden, weltweit aktiv für die Durchsetzung von Menschenrechten zu agieren,

2.      weiterhin für die Vertiefung der Zusammenarbeit und Partnerschaft der Staaten zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte einzutreten und, um für die Zukunft das Fundament gemeinsamer Werte zu verstärken und Unrecht zu verhindern, darauf hinzuwirken, dass alle Staaten die mora­lische Verantwortung für von ihnen begangenes historisches Unrecht anerkennen,

3.      darauf hinzuwirken, dass im Zuge des Erweiterungsprozesses jenen Kriterien besondere Bedeutung beigemessen wird, die vom Europäischen Rat in Kopenhagen 1993 aufgestellt wurden, wonach als Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der EU ein Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben muss,

4.      sowohl auf multilateraler wie auch auf bilateraler Ebene konsequent für die Umsetzung der internationalen Menschenrechtsabkommen in nationales Recht und für einen Ausbau der Kontrolle dieser Umsetzungen einzutreten, und dabei insbesondere die Arbeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen, insbesondere durch Prüfung, ob höhere finanzielle Aufwendungen seitens der Republik Österreich möglich wären,

5.      dafür einzutreten, dass der auf der Wiener VN-Menschenrechtskonferenz von der Staatengemeinschaft bekräftigten Universalität, Unteilbarkeit und Interdependenz der Menschenrechte in allen Bereichen der Arbeit der internationalen Organisationen Rechnung getragen wird,

6.      sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene konsequent für den Schutz der Minderheiten einzutreten und in diesem Zusammenhang im Rahmen der Menschenrechtskommission und der VN-Generalversammlung eine aktive Rolle bei der Formulierung und Einbringung von VN-Resolutionen zu Minderheiten zu spielen,

7.      weiterhin auf internationaler und bilateraler Ebene für die Rechte und den Schutz der indigenen Völker und insbesondere für die Umsetzung der gemäß der Rio-Konferenz von 1992 und der Bio-Diversitätskonvention eingegangenen Verpflichtungen betreffend die nachhaltige Landnutzung und Umweltschutz einzutreten,

8.      weitere Initiativen sowie wirksame Maßnahmen zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe und gegen Folter, „Verschwindenlassen“ und politischen Mord insbesondere an Angehörigen von Minderheiten zu setzen und sich weiterhin für die Wahrung der Menschenrechte von intern vertriebenen Personen einzusetzen,

9.      für die Unterbindung aller Formen der Sklaverei – insbesondere auch des Menschenhandels – einzutreten und

10.    auf internationaler Ebene ihre aktive Politik zum Schutz der Menschenrechte von Frauen und Kindern fortzusetzen und insbesondere auch gegen staatliche wie nichtstaatliche geschlechtsspezifische Verfolgung und gegen jede Art der Diskriminierung einzutreten und

11.    international für die Achtung der Pressefreiheit einzutreten.