1113 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 15. 5. 2002

Bericht

des Unterrichtsausschusses


über das Bildungsoffensive- und Studiengebühren-Volksbegehren (966 der Beilagen) und

über die Petition Nr. 10 zur Senkung der Klassenschülerhöchstzahl und gegen die Spar­maßnahmen der FPÖVP-Regierung im Bildungsbereich, überreicht vom Abgeordneten Dr. Dieter Antoni und

über die Petition Nr. 19 betreffend „Sparmaßnahmen im Bildungsbereich“, überreicht von der Abgeordneten Gabriele Binder und

über die Bürgerinitiative Nr. 11 zu Sparvorhaben im Bildungsbereich und

über die Bürgerinitiative Nr. 12 betreffend „Sicherung der Qualität im Bildungsbereich“ und

über die Bürgerinitiative Nr. 14 betreffend „Forderung nach Senkung der Klassen­schülerhöchstzahlen an österreichischen Schulen, um damit eine moderne Wissens­vermittlung möglich zu machen“ und

über die Bürgerinitiative Nr. 15 betreffend „Senkung der Klassenschülerhöchstzahl“ und

über die Bürgerinitiative Nr. 16 betreffend „Resolution gegen Kürzungen im Bildungs­bereich“ und

über die Bürgerinitiative Nr. 17 betreffend „Sicherstellung des hohen Bildungsstandards in Österreich“ sowie

über den Entschließungsantrag 399/A(E) der Abgeordneten Dr. Dieter Antoni, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Qualitätsoffensive an Schulen und in der Erwachsenen­bildung

Die Unterstützer des Bildungsoffensive- und Studiengebühren-Volksbegehrens in 966 der Beilagen haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Bildungsoffensive- und Studiengebühren-Volksbegehren

1.      Gegen Studiengebühren und für den unentgeltlichen Zugang zu Bildung und Schule!

2.      Für ein sozial gerechtes Schüler- und Studienbeihilfensystem!

3.      Für ein leistungsorientiertes universitäres Dienstrecht, das durchgehende Laufbahn ermöglicht!

4.      Gegen Kürzungen und für Reformen im Bildungsbereich:

4.1  Schaffung einer bundesgesetzlichen Regelung für neue Formen der Kooperation zwischen den verschiedenen Schularten (vertikal und horizontal)!

4.2  Für das Recht auf schulische Berufsausbildung (Vollzeitberufsschule)!

4.3  Für die Senkung der Schülerhöchstzahlen auf 25!

Die Petition Nr. 10 wurde dem Nationalrat am 3. November 2000 vorgelegt.

In der Petition wird folgendes ausgeführt:

„Die zu Beginn des Schuljahres 2000/2001 in Kraft getretenen Sparmaßnahmen gefährden die Qualität des österreichischen Bildungswesens und stellen gleichzeitig einen schweren Anschlag auf die Zukunft der Jugend dar.

Neben dem ,normalen Unterricht‘ muss Umwelt-, Sexual-, Gesundheits- und Verkehrserziehung, Integra­tion, Drogenprävention und Anleitung zur Konfliktlösung geleistet werden. Neuerdings sind seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schwerpunkte wie FS-Offensive und neue Technologien vorgesehen.

Parallel zu diesem dringend notwendigen Bildungsvorhaben werden Werteinheiten (LehrerInnenstunden) rigoros gekürzt und die Klassenschülerzahlen erhöht.

Für alle Pädagogen dieser Welt ist klar, dass derartige unüberlegte und fantasielose Sparmaßnahmen einen Abbau von Qualitätsstandards und eine Rückkehr zum uralten Frontalunterricht zur Folge haben. Ein Sparen bei Bildung ist ein Sparen an unserer Zukunft unseres Landes, wodurch fatale Folgen für den Wirtschaftsstandard Österreichs zu befürchten sind.

Die Unterzeichneten fordern den österreichischen Nationalrat auf, die Klassenschülerhöchstzahlen in allen Schularten zu senken und dafür Sorge zu tragen, dass dem österreichischen Bildungswesen die erforderlichen Mittel uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.“

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Petition am 8. November 2000 zugewiesen wurde, hat diese am 19. Jänner 2001 und am 17. April 2001 in Verhandlung genommen und am 17. April 2001 beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Petition zur weiteren Behandlung dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

Die Petition Nr. 19 wurde dem Nationalrat am 21. Dezember 2000 vorgelegt.

Sie lautet:

„Wir appellieren an Sie, die unsere Kinder betreffenden Sparmaßnahmen zu überdenken. Es kann nicht das Ziel dieser Regierung sein, im Bildungsbereich derartige Kürzungen wie dieses Jahr zu Schulbeginn vorzunehmen.

1.      Stundenkürzungen, die besonders die bei den Kindern beliebten Freigegenstände und unverbindliche Übungen betreffen.

2.      Die daraus resultierenden Gruppenzusammenlegungen. Es beeinträchtigt die Qualität des Unter­richtes, wenn drei verschiedene Leistungsgruppen miteinander unterrichtet werden.

3.      Entfall der Supplierungen bei Randstunden und am Nachmittag. Wer übernimmt die Verantwortung für unsere Kinder, wenn sie ohne Wissen der Eltern früher entlassen werden? Außerdem besteht ein Recht der Kinder auf vollständigen Unterricht.“

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Petition am 22. Dezember 2000 zugewiesen wurde, hat diese am 19. Jänner 2001 und am 17. April 2001 in Verhandlung genommen und am 17. April 2001 beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Petition zur weiteren Behandlung dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

Die Bürgerinitiative Nr. 11 wurde dem Nationalrat am 7. Dezember 2000 unterbreitet.

In der Bürgerinitiative wird folgendes gefordert:

„Statt einer unzumutbar geringen Bildungszulage sind andere, sinnvollere Modalitäten zu überlegen, die LehrerInnen und SchülerInnen einen aktualitätsbezogenen Unterricht ermöglichen:

a)     Aktuelles Informationsmaterial, das von LehrerInnen im Sinne eines unserem Lehrauftrag entsprechenden Aktualitätsbezuges für den Unterricht angeschafft wird (weil diese aktuellen Inhalte noch in keinem Schulbuch berücksichtigt wurden), wird vom Dienstgeber gegen Rechnungsvorlage bezahlt.

         Rasante technische, soziale, wirtschaftliche und geografische Entwicklungen erfordern aktualitäts­bezogenen Unterricht. Die Lehrerschaft sieht sich nicht mehr in der Lage, die weitere finanzielle Belastung in Kauf zu nehmen, ständig auf eigene Kosten den eingeforderten modernen Unterricht zu ermöglichen.

         Auch andere Vorschläge wären denkbar.

b)     Aktuelles Informationsmaterial wird vom Dienstgeber umfassend und rechtzeitig allen Leh­rerInnen kostenlos zur Verfügung gestellt.

c)     Oder: Sämtliche Schulbücher werden jährlich aktualisiert.

         Die Frage nach den horrenden Kosten erübrigt sich. Derzeit wird es nur als selbstverständlich erachtet, dass LehrerInnen alleine für die Ermöglichung eines aktuellen Unterrichtes aufkommen.

         Auch die Kosten vieler anderer Vorschläge würden 100 S pro Monat und LehrerIn übersteigen. Die BildungspolitikerInnen unseres Landes werden sich entscheiden müssen, ob ihnen eine zeitgemäße Bildung unserer Jugend etwas wert ist oder nicht. Noch einmal mehr die Lehrer und Lehrerinnen dieses Landes zur Kasse zu bitten (bzw. zu zwingen!), damit unter Ausnützung unseres Idea­lismus Staatssanierung betrieben werden kann, wird ganz sicher auf massivsten Widerstand stoßen.

         Keine andere Berufsgruppe würde sich eine derartige Vereinnahmung gefallen lassen!

Der Nationalrat wird ersucht, sich mit den Forderungen auseinander zu setzen und die notwendigen gesetzlichen Schritte zu veranlassen.

Jahrzehntelang haben wir zugunsten von Einsparungen unseren Idealismus ausnützen lassen. Die Unterzeichnenden betonen ihre Entschlossenheit, dies nicht mehr zuzulassen und auch künftig gegen die immer wieder von einzelnen Personen getätigte üble Nachrede vorzugehen, LehrerInnen würden ,am Rücken der Kinder‘ agieren.

Wir lassen uns Wert und lautere Ziele unserer Arbeit nicht absprechen und erwarten die entsprechende Unterstützung des Dienstgebers!“

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 14. Dezember 2000 zugewiesen wurde, hat diese am 19. Jänner 2001 und am 17. April 2001 in Verhandlung genommen und am 17. April 2001 beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative zur weiteren Behandlung dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

Die Bürgerinitiative Nr. 12 wurde dem Nationalrat am 20. Dezember 2000 unterbreitet.

Sie lautet:

„Der geplante Landesfinanzausgleich, die Budgetbegleitgesetze und verschiedene andere Gesetzes­novellen bewirken eine massive Reduktion von LehrerInnenplanstellen.

Einerseits soll über die Herausnahme von Abschlagstunden aus der Lehrverpflichtung (Ordinariate, Kustodiate, Klassenführung, Korrektur, Funktion des Klassenvorstands, …) und die Umwandlung in nicht ruhegenussfähige Zulagen die Lehrverpflichtung der LehrerInnen erhöht werden, andererseits wird durch ersatzloses Streichen von Unterrichtsstunden das Bildungsangebot für die SchülerInnen massiv reduziert werden.

Das höhere Stundenausmaß der LehrerInnen wird zu einer bedeutenden Verschlechterung der Unterrichtspläne für die SchülerInnen führen. In den Volksschulen wird voraussichtlich das bewährte KlassenlehrerInnenprinzip nicht aufrechterhalten werden können.

Das Bildungsangebot für die SchülerInnen an Pflichtschulen im Bereich der unverbindlichen Übungen, des Förderunterrichtes, der Integration, der ganztägigen Betreuung sowie der Stützmaßnahmen für fremdsprachige Kinder wird stark eingeschränkt werden oder zur Gänze entfallen. Letzteres gilt natürlich auch für die Mittelstufenschulen.

Der Nationalrat wird ersucht, durch bundesgesetzliche Maßnahmen sowohl das Bildungsangebot als auch die Qualität des Unterrichts, der Förderung und Betreuung in den österreichischen Schulen zu erhalten. Von der Bildung unserer Kinder und Jugendlichen ist die Zukunft Österreichs abhängig.“

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 22. Dezember 2000 zugewiesen wurde, hat diese am 19. Jänner 2001 und am 17. April 2001 in Verhandlung genommen und am 17. April 2001 beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative zur weiteren Behandlung dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

Die Bürgerinitiative Nr. 14 wurde dem Nationalrat am 10. Jänner 2001 unterbreitet.

Sie lautet:

„Der österreichische Lehrplan fordert offenes, entdeckendes und selbstverantwortliches Lernen. Die Kinder sollen teamorientiert arbeiten und möglichst individuell betreut werden. Diese Qualität kann die Schule aber nur leisten, wenn die SchülerInnen in kleineren Klassen unterrichtet werden.

Diese Bundesregierung kürzt rigoros Lehrerstunden und erhöht Klassenschülerhöchstzahlen.

Das führt zu einem Bildungsabbau und hat fatale Auswirkungen auf die Zukunft unserer Kinder.

Bürgerinitiative

Wir, die UnterzeichnerInnen, fordern von den Parlamentsabgeordneten

      Die sofortige Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen in Österreichs Schulen.

      Eine Reduktion der Schülerzahlen in Fremdensprachengruppen.“

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 15. Jänner 2001 zugewiesen wurde, hat diese am 19. Jänner 2001 und am 17. April 2001 in Verhandlung genommen und am 17. April 2001 beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative zur weiteren Behandlung dem Unter­richtsausschuss zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

Die Bürgerinitiative Nr. 15 wurde dem Nationalrat am 12. Jänner 2001 unterbreitet.

In der Bürgerinitiative wird Folgendes ausgeführt:

„–     Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25, wobei im mittleren und höheren Schulbereich, um Abweisungen zu vermeiden, die Klassenschülerhöchstzahl in den direkt betroffenen Schulen aufsteigend bis zu 20 vH überschritten werden kann. Parallel dazu ist eine Schulraumbeschaffung im Budget zu berücksichtigen!

      Analog dazu wären auch die entsprechenden Absenkungen der diversen Teilungszahlen für Schülergruppen sowie der Eröffnungszahlen vorzunehmen.

      Ebenso die Senkung der Zahl der Schüler in Sonderschulklassen für schwerstbehinderte Kinder (inkl. stark sehbehindert, stark schwerhörig) auf sechs und der sehbehinderten, schwerhörigen, körperbehinderten Kinder auf acht. Analoge Senkung der Klassenschülerzahl an Heimstättenschulen und sonstigen Sonderschulklassen.

Begründung:

      Die in den Lehrplänen geforderte Individualisierung ist in Klassen mit 36 bzw. 30 SchülerInnen nicht möglich.

      In großen Klassen ist die Mitarbeit für alle äußerst schwierig (sollte jeder Schüler in die Mitarbeit einbezogen werden, so wäre bei einer 50-Minuten-Stunde eine durchschnittliche Zuwendung des Lehrers/der Lehrerin von knapp über einer Minute pro SchülerIn maximal möglich).

      Reines Faktenwissen wird zunehmend weniger vermittelt, immer mehr kommunikative und ko­operative Fertigkeiten sollen gelehrt bzw. eingeübt werden, dazu muss mehr Zeit pro SchülerIn aufgewendet werden.

      Sprachunterricht (verstärkte Kommunikation erforderlich), aber auch handlungsorientierter Unterricht, wie Biologie, Physik, Chemie, sind fast unmöglich mit 29 Kindern zu unterrichten.

      Projektunterricht, Teamarbeit, individuelle Betreuung usw. sind nur mit großen Schwierigkeiten umzusetzen.

      Die Struktur von Schule muss sich entsprechend der gesellschaftlichen Veränderungen weiter ent­wickeln. Sie hat den Wandel von einer ,Erziehungsanstalt‘ zu einem Ort der Beziehungspflege weiter zu vollziehen. Dafür ist jedoch ausreichend Zeit für die SchülerInnen nötig, damit der Erwerb inhaltlicher und sozialer Kompetenzen möglich wird.“

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 16. Jänner 2001 zugewiesen wurde, hat diese am 19. Jänner 2001 und am 17. April 2001 in Verhandlung genommen und am 17. April 2001 beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative zur weiteren Behandlung dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

Die Bürgerinitiative Nr. 16 wurde dem Nationalrat am 24. Jänner 2001 vorgelegt. In der Bürgerinitiative wird Folgendes ausgeführt:

„Die bereits durchgeführten und in Planung befindlichen Einsparungen wirken sich entscheidend negativ auf das Bildungsniveau und damit auf die Zukunft unserer Kinder aus!

Wir sprechen uns daher massiv gegen

      höhere Schülerzahlen in den Klassen,

      höhere Gruppenteilungszahlen,

      Streichung bzw. Verminderung von unverbindlichen Übungen und Freigegenständen insbesondere von Schwerpunktbildungen wie zB Informatik,

      Reduktion von Lehrangeboten im Bereich der Autonomie wie zB soziales Lernen,

      Verminderung individueller Förderangebote für die Schüler,

      Kürzungen in den ganztägigen Schulformen und in der Integration von behinderten Kindern und Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache

aus.

Darüber hinaus sind kleinere Volksschulen im ländlichen Bereich von der Schließung bedroht, was den Schulweg insbesondere für Sechs- bis Zehnjährige vielfach wesentlich erschwert.

Wenn die Kürzungen und Einsparungsmaßnahmen im Pflichtschulbereich, wie sie nach unseren der­zeitigen Informationen geplant sind, weitergeführt werden, so zieht das unweigerlich einen weiteren Verlust von Bildungsqualität in Österreich nach sich.

Der Elternverein des Kindergartens, der Volks- und Hauptschule Grünbach fordert daher alle verant­wortlichen PolitikerInnen in den Ländern und die zuständigen Minister Grasser und Gehrer auf, dieses kurzsichtige und auf keinen Fall zukunftsorientierte Vorhaben zurückzuziehen. Statt Qualitätsabbau in der Schule benötigen wir Investitionen in die Bildung!

Wir fordern daher hinsichtlich der Stundenkontingente und der damit verbundenen Bildungsqualität, das Ausmaß der zur Verfügung stehenden Ressourcen wieder dem Stand des Schuljahres 1999/2000 anzu­passen!“

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 26. Jänner 2001 zugewiesen wurde, hat diese am 17. April 2001 in Verhandlung genommen und beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative zur weiteren Behandlung dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

Die Bürgerinitiative Nr. 17 wurde dem Nationalrat am 2. März 2001 unterbreitet.

Sie lautet:

„Der Nationalrat wird ersucht, sich mit folgenden Forderungen der unterzeichneten Personen auseinander zu setzen:

Die Kürzungen im Bereich der Schulorganisation (Finanzausgleich) gehen auf Kosten des Bildungs­angebots für die Schüler und bedeuten gleichzeitig eine Verschlechterung der Chancen für Junglehrer­Innen. Parallel dazu wird auch das Bildungsangebot für Pflichtschüler durch die Einsparungen gefährdet: Schließung von Klassen und Schulen, Zusammenlegung von Leistungsgruppen. Abteilungsunterricht in Volksschulen, Reduzierung des Förderangebots, Reduzierung von Integrationsmöglichkeiten und Ähn­liches droht mit den Sparmaßnahmen der Bundesregierung.

Die Unterzeichneten fordern den österreichischen Nationalrat auf, Folgendes in Zukunft auch weiterhin zu gewährleisten: uneingeschränkten Zugang zur Bildung sowie Schutz der Bildung im Pflichtschulbereich, aber auch faire Chancen für Junglehrer und Lehrerinnen, aber auch die Rücknahme der Studiengebühren.“

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Bürgerinitiative am 7. März 2001 zugewiesen wurde, hat diese am 17. April 2001 in Verhandlung genommen und beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, die Bürgerinitiative zur weiteren Behandlung dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

Die Abgeordneten Dr. Dieter Antoni, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. März 2001 den Entschließungsantrag 399/A(E) im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel stellte in seiner Regierungserklärung am 9. Februar 2000 unter dem Titel ,Neu regieren heißt: Bildung als Rohstoff des 21. Jahrhunderts zum Mittelpunkt machen‘ fest:

,Ein Staat, der in brain-power investiert, sichert die Lebens- und Arbeitschancen der Menschen und stärkt die Wirtschaft. Wir werden uns deshalb mit aller Kraft der Sicherung der Qualität und der Weiterent­wicklung der Bildungsangebote widmen.‘ … ,Die Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens für die berufliche Sicherheit und Weiterentwicklung wird immer wichtiger, deshalb wollen wir mit einer umfassenden Regierungsoffensive den Erwachsenen- und Weiterbildungsbereich fördern und innovative Formen der Weiterbildung gerade in neuen Berufsfeldern unterstützen.‘

Die FP-/VP-Regierung hat seit ihrem Amtsantritt entgegen ihren Versprechungen in Bildung zu investieren, mit einer ,Rasenmäher-Methode‘ quer über alle Bildungsbereiche gekürzt. Der Bildungsabbau wird auch im Budget 2002 fortgesetzt. Standen 1999 noch 7,847 Milliarden Euro oder 4% des BIP für Bildung zur Verfügung, werden es im Jahr 2002 nur mehr 3,56% sein – das ist eine Reduktion um 11%.

Das Unterrichtsbudget weist für 2002 lediglich eine geringe Erhöhung von 5,626 Milliarden Euro auf 5,634 Milliarden Euro (plus 0,14%) auf. Darin enthalten sind bereits die jährlich um 2,5% steigenden Strukturkosten beim LehrerInnen-Personal und die ausverhandelte 0,8%ige Erhöhung der Gehälter. Allein um das derzeitige Niveau aufrechtzuerhalten, bedarf es einer mehr als 4%igen jährlichen Steigerung des Bildungsbudgets. Damit ist aber noch kein einziger zusätzlicher Schulplatz geschaffen bzw. können Qualitätsverbesserungen umgesetzt werden.

Die international anerkannte Qualität des österreichischen Bildungssystems ist damit gefährdet!

Durch die Maßnahmen der FP-/VP-Regierung droht bis zum Ende der Legislaturperiode ein Abbau von insgesamt rund 7 000 LehrerInnen in allen Schultypen. Betroffen sind vor allem die jungen Vertrags­lehrerInnen sowie SchülerInnen, berufstätige Eltern, Alleinerziehende; die LehramtskandidatInnen erhal­ten überhaupt keine Chance mehr in den Beruf einzusteigen. Insgesamt kommt es zu einem massiven Qualitätsverlust im österreichischen Schulwesen, die Chancengerechtigkeit, das Recht auf Ausbildung bleibt auf der Strecke.

Es drohen eine Erhöhung der KlassenschülerInnen-Zahlen und eine Reduktion der Integrationsklassen, davon sind Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache, Kinder mit Behinderungen oder Kinder mit spezifischem Förderbedarf betroffen. Weiters wird es kaum mehr ein Angebot an unverbindlichen Übungen und Freigegenständen, wie zB Informatik-, Musik- und Sportunterricht geben. Die Angebote von ganztägigen Schulformen bzw. Schulen mit Nachmittagsbetreuung müssen gekürzt werden, davon betroffen sind vor allem die berufstätigen Eltern und die Alleinerziehenden. Moderne pädagogische Lehrformen, wie Projektunterricht, Team teaching, fächerübergreifender Unterricht werden erschwert.

Das Budget leistet keinen Beitrag zum dringend notwendigen Ausbau des berufsbildenden, mittleren und höheren Schulwesens, insbesondere zur Ausbildung von Informations- und Technologieexperten. Der notwendige Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien erfolgt zu spät und zu langsam. Das Budget für die Erwachsenenbildung, also für das lebens- und berufsbegleitende Lernen, ist 2002 auf der völlig unzureichenden Höhe von 10,805 Millionen Euro eingefroren. Im Vergleich zum Budgeterfolg 2000 ist das eine Kürzung um 17%! Bereits für das Jahr 2001 wurde die Förderung der Erwachsenenbildung um 15% gekürzt und das, obwohl der Rechnungshof und die OECD die zu geringen Mittel für die Erwachsenenbildung kritisiert und eine deutliche Erhöhung empfohlen haben.“

Der Unterrichtsausschuss hat die Petitionen Nr. 10 und 19, die Bürgerinitiativen Nr. 11, 12, 14, 15, 16 und 17 sowie den Entschließungsantrag 399/A(E) am 14. November 2001 erstmals in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss über die Petition Nr. 10 war Abgeordneter Dr. Dieter Antoni.

Berichterstatter im Ausschuss über die Petition Nr. 19 sowie die Bürgerinitiativen Nr. 11, 12 14, 15, 16 und 17 war Abgeordneter Werner Amon, MBA.

Nach einer Wortmeldung des Abgeordneten Werner Amon, MBA wurden die Verhandlungen mit Stimmenmehrheit vertagt.

Berichterstatter im Ausschuss über den Entschließungsantrag 399/A(E) war Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser.

Nach einer Debatte, in der die Abgeordneten Dr. Syvia Papházy, MBA, Dieter Brosz und Dr. Dieter Antoni das Wort ergriffen, wurden die Verhandlungen mit Stimmenmehrheit vertagt.

Am 13. Februar 2002 hat der Unterrichtsausschuss das Bildungsoffensive- und Studiengebühren-Volks­begehren in 966 der Beilagen erstmals in Verhandlung genommen und die Verhandlungen zu den Petitionen Nr. 10 und 19, den Bürgerinitiativen Nr. 11, 12, 14, 15, 16 und 17 sowie dem Entschließungsantrag 399/A(E) wieder aufgenommen.

Berichterstatter im Ausschuss über das Bildungsoffensive- und Studiengebühren-Volksbegehren in 966 der Beilagen war Abgeordneter Werner Amon, MBA.

Nach einer Wortmeldung des Abgeordneten Werner Amon, MBA wurde die Einsetzung eines Unterausschusses zur Vorbehandlung aller Verhandlungsgegenstände einstimmig beschlossen.

Diesem Unterausschuss gehörten von der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Dr. Dieter Antoni (Obmannstellvertreter), Christian Faul, Mag. Andrea Kuntzl, DDr. Erwin Niederwieser, Beate Schasching und Mag. Gisela Wurm, vom Klub der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Mag. Rüdiger Schender (Obmannstellvertreter), Hans Sevignani und Jutta Wochesländer, vom Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Werner Amon, MBA (Obmann), Dr. Gertrude Brinek, Wolfgang Großruck, Nikolaus Prinz und Dr. Andrea Wolfmayr und vom Grünen Klub die Abgeordneten Dieter Brosz (Schriftführer) und Dr. Kurt Grünewald an.

Am 13. Februar 2002 nahm der Unterausschuss seine Verhandlungen auf und beschloss einstimmig seine Beratungen in mehreren Spezial- und einer Generaldebatte jeweils unter Anhörung von Experten und darüber hinaus hinsichtlich folgender Themenbereiche durchzuführen.

4. April 2002:

Themenbereich: Bundesgesetzliche Regelung für neue Formen der Kooperation zwischen den verschiedenen Schularten (vertikal und horizontal)

Nach den Ausführungen des Bevollmächtigten des Volksbegehrens Herrn Bezirksschulinspektor Reinhard Dumser haben folgende Expertinnen und Experten einleitende Stellungnahmen abgegeben:

Univ.-Prof. Dr. Richard Olechowski (Universität Wien), Prof. Mag. Herbert Kopetzky, Landesschulinspektor Ing. Leopold Rötzer (Landesschulrat für Niederösterreich), Landesrätin Susanne Jerusalem und Sektionschef Dr. Heinz Gruber (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur).

Themenbereich: Senkung der Schülerhöchstzahlen auf 25

Nach den Ausführungen der Stellvertreterin des Bevollmächtigten des Volksbegehrens Frau Waltraud Witowetz-Müller haben folgende Expertinnen und Experten einleitende Stellungnahmen abgegeben:

Landesschulinspektor Dr. Walter Weidinger (Stadtschulrat für Wien), Landesschulinspektor Karl Maier (Landesschulrat für Kärnten), Landesschulinspektor HR Dr. Jelle Andreas Kahlhammer (Landesschulrat für Salzburg), Elisabeth Lechner (Obfrau der Unabhängigen Bildungswerkstatt, Dornbirn) und Sektionschef Dr. Heinz Gruber (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur).

Themenbereich: Recht auf schulische Berufsausbildung (Vollzeitberufsschule)

Nach den Ausführungen des Bevollmächtigten des Volksbegehrens Herrn Bezirksschulinspektor Reinhard Dumser haben folgende Expertinnen und Experten einleitende Stellungnahmen abgegeben:

Landesschulinspektor Hubert Prigl (Stadtschulrat für Wien), Ing. Herbert Torta (Amt der Kärntner Landesregierung), Dr. Johannes Steinringer (Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft), Emmerich Weiderbauer und Mag. Oliver Henhappel (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur).

12. April 2002:

Themenbereich: „Unentgeltlicher Zugang zu Bildung und Schule“ (laut Volksbegehren), „Gegen Studiengebühren“ (laut Volksbegehren), „Sozial gerechtes Schüler- und Studienbeilhilfensystem“ (laut Volksbegehren)

Nach den Ausführungen des Stellvertreters des Bevollmächtigten des Volksbegehrens Herrn Martin Faißt haben folgende Expertinnen und Experten einleitende Stellungnahmen abgegeben:

Alice Wagner (Österreichische Hochschülerschaft), Mag. Johannes Öhlböck (Ring Freiheitlicher Studenten), Univ.-Prof. Dr. Dieter Lukesch (Universität Innsbruck), Univ.-Ass. Mag. Dr. Gerhard Wohlfahrt (Universität Graz) und Sektionschef ao. Univ.-Prof. Dr. Sigurd Höllinger (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur).

Themenbereich: „Für ein leistungsorientiertes universitäres Dienstrecht, das durchgehende Laufbahn ermöglicht“ (laut Volksbegehren)

Nach den Ausführungen des Stellvertreters des Bevollmächtigten des Volksbegehrens Herrn Martin Faißt haben folgende Experten einleitende Stellungnahmen abgegeben:

Mag. Peter Korecky (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst), o. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zach (Universität Innsbruck), Univ.-Prof. Dr. Dieter Lukesch (Universität Innsbruck), ao. Univ.-Prof. Dr. Thomas Luger (Universität Innsbruck) und Sektionschef ao. Univ.-Prof. Dr. Sigurd Höllinger (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur).

23. April 2002:

Themenbereich: Erwachsenenbildung

Folgende Expertinnen und Experten haben einleitende Stellungnahmen abgegeben:

Univ.-Prof. Dr. Werner Lenz (Universität Graz), Dr. Iris Straßer, HR Dr. Hubert Regner (Amt der Vorarlberger Landesregierung), ao. Univ.-Prof Dr. Berhard Rathmayr (Universität Innsbruck) und Sektionschef Dr. Heinz Gruber (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur).

Generaldebatte

Nach den Ausführungen des Bevollmächtigten des Volksbegehrens Herrn Bezirsschulinspektor Reinhard Dumser haben folgende Expertinnen und Experten einleitende Stellungnahmen abgegeben:

ao. Univ.-Prof. Dr. Berhard Rathmayr (Universität Innsbruck), HR Mag. Dieter Grillmayer, Univ.-Prof. Dr. Berhard Schilcher (Universität Graz) und Anita Weinberger-Prammer (ÖH-Vorsitzende).

Weiters wurden folgende Expertinnen und Experten den Beratungen beigezogen:

Angela Bergauer (Konferenz der Erwachsenenbildner Österreichs, aktueller Vorsitz: Ring Österreichischer Bildungswerke), Dr. Erwin Bundschuh (Österreichisches Universitätskuratorium), Geschäftsführer Karl Dapeci (Freiheitlicher Familienverband Österreich), Präsident Johannes Fenz (Katholischer Familienverband Österreichs), Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner (Österreichische Rektorenkonferenz), Direktor Ernst Gattol (Bundesinstitut für Erwachsenenbildung Strobl), Mag. Gerfried Gruber, MAS (Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs), Landtagsabgeordneter Mag. Otto Gumpinger (Österreichischer Familienbund), Mag. Günter Hefler (Interessengemeinschaft externe LektorInnen und freie WissenschafterInnen), Mag. Erich Huber (Wirtschaftskammer Österreichs), Jakob Huber (Bundesschülervertretung), Mag. Inge Kaizar (Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte), Dr. Andrea Kdolsky (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst), Dipl.-Ing. Bernhard Keiler (Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs), Adam Kozielski (Österreichische Bundesschülervertretung), Dr. Christine Krawarik (Bundesverband der Elternvereinigung an höheren und mittleren Schulen Österreichs), Kurt Kremzar (Österreichischer Dachverband der Elternvereine), Mag. Franz-Josef Lackinger (Österreichischer Gewerkschaftsbund), Dr. Michael Landertshammer (Wirtschaftskammer Österreich), Dr. Josef Leidenfrost (Studierendenanwalt), o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Herbert Mang (Österreichische Akademie der Wissenschaften), Andrea Mautz (Bundes-Jugendvertretung), Ass.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Hans Mikosch (Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der Österreichischen Universitäten), Bundesgeschäftsführer M. A. Kurt Nekula (Österreichische Kinderfreunde), Prof.     Dipl.-Ing. Walter Paul (Österreichischer Seniorenrat), Oliver Prausmüller (Bundes-Jugendvertretung), Ing. Alexander Prischl (Österreichischer Gewerkschaftsbund), Dr. Gerhard Riemer (Vereinigung der Österreichischen Industrie), Dipl.-Kfm. Mag. Helmut Skala (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst), Stv. Geschäftsführer Dr. Kurt Sohm (Geschäftsstelle des Fachhochschulrates), Mag. Michael Tölle (Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte), ÖH-Vorsitzende Anita Weinberger-Prammer (Österreichische Hochschülerschaft) und Walter Wernhart (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst).

Im Zuge der Beratungen ergriffen die Abgeordneten Mag. Rüdiger Schender, Dieter Brosz, Dr. Dieter Antoni, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Wolfgang Großruck, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Andrea Wolfmayr, Nikolaus Prinz, Mag. Andrea Kuntzl, Jutta Wochesländer, Dr. Martin Graf, Beate Schasching, Gabriele Heinisch-Hosek, Hans Sevignani, Mag. Gisela Wurm, Dr. Gertrude Brinek, Dr. Kurt Grünewald, Christian Faul, Mag. Kurt Gaßner und der Obmann des Unterausschusses Werner Amon, MBA sowie die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer das Wort.

Im Unterausschuss am 23. April 2002 wurde über das Bildungsoffensive- und Studiengebühren-Volks­begehren in 966 der Beilagen und über die Petitionen Nr. 10 und 19, die Bürgerinitiativen Nr. 11, 12, 14, 15, 16 und 17 sowie über den Entschließungsantrag 399/A(E) kein Einvernehmen erzielt.

In der an den Unterausschuss anschließenden Sitzung des Unterrichtsausschusses am 23. April 2002 berichtete der Obmann des Unterausschusses, Abgeordneter Werner Amon, MBA, über das Ergebnis der Unterausschussberatungen.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Dieter Antoni, Dieter Brosz, Mag. Rüdiger Schender und der Obmann des Unterrichtsausschusses Werner Amon, MBA.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 399/A(E) keine Mehrheit.

Der Unterrichtsausschuss traf mehrstimmig folgende Feststellungen:

„Am 13. Februar 2002 hat der Unterrichtsausschuss einen Unterausschuss zur Vorberatung des Bildungsoffensive- und Studiengebühren-Volksbegehrens und inhaltlich verwandter Petitionen und Bürgerinitiativen eingerichtet, um in drei Sitzungen umfangreich und detailliert die Forderungen unter Beiziehung von mehr als 70 Expertinnen und Experten zu beraten.

Nach Abschluss dieser Verhandlungen stellt der Unterrichtsausschuss zu den einzelnen im Unterausschuss diskutierten Themen fest:

1. Bundesgesetzliche Regelung für neue Formen der Kooperationen zwischen den verschiedenen Schularten:

Die Proponenten des Bildungsvolksbegehrens sehen in der Schaffung einer bundesgesetzlichen Regelung für neue Formen der Kooperation zwischen den verschiedenen Schularten die Lösung der Probleme der Sekundarstufe I im Ballungsraum. Dazu stellt der Unterrichtsausschuss fest, dass einerseits das differenzierte österreichische Schulsystem im internationalen Vergleich hervorragend abschneidet und weiters die Evaluation aufwies, dass diesbezügliche Schulversuche auf der Sekundarstufe I trotz aufwändiger Anstrengungen keine besseren Leistungen für Schülerinnen und Schüler brachten und anderseits die derzeitige Gesetzeslage bereits verschiedenste Kooperationsformen zulassen.

Die regionale Zusammenarbeit zwischen Schulen untereinander sowie zwischen Schulen und der regionalen Wirtschaft, die gemeinsame Planung und Abstimmung von Schwerpunkten und die Beratung über mögliche Bildungswege und Berufsorientierungshilfen gehören bereits jetzt zum Schulalltag. Gerade die gesetzlich umgesetzte Autonomie wurde von den Schulen positiv aufgenommen und in der Praxis auch für die beschriebenen Formen der Zusammenarbeit genutzt.

Zusammenfassend stellt der Unterrichtsausschuss fest, dass er die derzeit existierenden gesetzlichen Möglichkeiten, Kooperationen zwischen den Schularten durchzuführen, für ausreichend erachtet.

2. Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen auf 25:

In der Wissenschaft gibt es keinen nachweisbaren Zusammenhang zwischen Klassengröße und Schülerleistungen. Eine Orientierung an den gesetzlich festgeschriebenen Klassenschülerhöchstzahlen ist eine theoretisierende Betrachtungsweise. Die Möglichkeit von Begleit- bzw. Stützlehrern, die Wahlpflichtfächer in den AHS, die Gruppenteilungen in den BMHS, die Leistungsgruppen in den HS und die flexiblen Möglichkeiten im Rahmen der Schulautonomie führen in der Regel schon jetzt zu Unterrichtssituationen mit weniger Schülern.

Österreichweit betrugen die durchschnittlichen Klassenschülerzahlen im Schuljahr 2000/2001 19,8 für die Volksschulen, 22,9 für die Hauptschulen, 24,5 für die allgemein bildenden höheren Schulen und 24,3 für die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen.

Auch ein Vergleich mit anderen OECD-Ländern beweist, dass Österreich ein ausgezeichnetes Schüler-Lehrer-Betreuungsverhältnis aufweisen kann. So kommen beispielsweise im Bereich der primary education, das entspricht der österreichischen Volksschule, 14,5 Schüler je Lehrer, in Deutschland sind es 21 Schüler je Lehrer, in Finnland 17,4 in der Schweiz 16,1 Schüler je Lehrer. Im Bereich der lower secundary education, der österreichischen Hauptschulen und Unterstufen der Gymnasien, zeigt unser Land mit derzeit 9,6 Schüler je Lehrer den geringsten Wert der gesamten OECD.

3. Recht auf schulische Berufsausbildung (Vollzeitberufsschule):

Der Unterrichtsausschuss begrüßt ausdrücklich, dass das duale Ausbildungssystem von allen Fraktionen unumstritten ist. Ohne Frage hat das duale Ausbildungssystem einen wesentlichen Anteil an der niedrigen Jugendarbeitslosigkeit in Österreich. Die Berufsausbildung in der Form des dualen Systems, das heißt, die Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule ist gemeinsam mit den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen die Grundlage des Erfolgs Österreichs und eine wesentliche Ursache für die guten beruflichen Chancen für Jugendliche.

Durch das im Jahr 2000 in Kraft getretene Lehrlingspaket wurden bürokratische Hemmnisse reduziert und das System der Lehrlingsausbildung flexibler und attraktiver gestaltet. Durch die Anpassung der Lehrberufe an neue Entwicklungen in der Berufswelt, die verbesserten Umstiegsmöglichkeiten und eine frühere Antrittsmöglichkeit zur Lehrabschlussprüfung, die Möglichkeit zur Berufsreifeprüfung und finanzielle Anreize für die ausbildenden Unternehmen wird ein hohes Ausbildungsniveau auch unter sich ändernden ökonomischen Bedingungen gewährleistet sein. Weiters wurde die Möglichkeit der ,Vorlehre‘ am Beginn der Lehrausbildung in der Dauer von zwei Jahren geschaffen. Häufig liegen nämlich die Schwierigkeiten der Jugendlichen nur in der Startphase. Durch diese Ausbildungsform wird diesen Jugendlichen die Chance für eine weitere Qualifikation gegeben.

Weiters sind im Nationalen Aktionsplan bildungs- und ausbildungsmäßige Initiativen zur Qualifizierung von Jugendlichen verankert, wie Nachholen des Pflichtschulabschlusses, Ausbau und Vernetzung zwischen schulischen und außerschulischen Beratungsangeboten, Auffangnetz für ausbildungswillige Jugendliche, Forcierung der Ausbildungsverbundmaßnahmen, Schaffung neuer Lehrberufe – insbesondere im Dienstleistungs- und Technologiebereich, Erleichterung des Zugangs zu Fachhochschulen, Internationalisierung der Lehrlingsausbildung. Im Rahmen des JASG wurden 2000 Lehrlingsausbildungsstellen geschaffen. Dieses Angebot wird zur Zeit von 1 500 Lehrstellensuchenden ausgeschöpft, somit ist noch ein Potential von 485 Ausbildungsplätzen sofort verfügbar.

Der Unterrichtsausschuss bekräftigt, dass all jenen Jugendlichen geholfen werden muss, die keinen Lehrplatz oder Ausbildungsplatz finden konnten.

Weiters stellt der Unterrichtsausschuss fest, dass die Einrichtung einer Vollzeitberufsschule für die überwiegende Mehrheit dieser Jugendlichen keine Lösung darstellt. Dies aus mehreren Gründen:

      Jugendliche, die sich für einen Lehrberuf entscheiden, streben eine betont praktische Ausbildung an.

      Bereits jetzt existiert eine schulische Berufsausbildung in Form der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen. Deren Angebot wurde in den vergangenen Jahren um rund 25 Prozent erhöht. Weiters ist mit der Ausweitung der Berufsorientierung auf der 7. und 8. Schulstufe und der reformierten Polytechnischen Schule (9. Schulstufe) eine optimierte Vorbereitung auf eine Ausbildung im dualen System geschaffen worden, sodass Jugendliche mit mehr Sicherheit ihre Berufswahl treffen und Unternehmen besser vorgebildete jugendliche Lehranfänger erhalten.

Der Unterrichtsausschuss schließt sich der Empfehlung der Experten an, dass Maßnahmen gesetzt werden müssen, um die bestehenden Angebote zielgerichtet bekannt zu machen. Die Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitberufsschule käme einer Duplizität der Institutionen gleich, ohne dass sich eine Verbesserung erkennen lässt.

4. Gegen Kürzungen und für Reformen im Bildungsbereich:

Der Unterrichtsausschuss stellt fest, dass es keine Kürzungen im Bildungsbudget gibt. Jeder siebente Euro an den staatlichen Ausgaben wird in Bildung investiert. Dazu kommen noch zusätzliche 509 Millionen Euro (7 Milliarden Schilling) für Forschungsinvestitionen. Das Bildungsbudget erreicht im Jahr 2002 mit 8 Milliarden Euro (110 Milliarden Schilling) den höchsten Anteil an den Ausgaben des Bundes, den es jemals gehabt hat. 2001 erhielten die Universitäten aus der ,Universitätsmilliarde‘ bereits 36 Millionen Euro (500 Millionen Schilling) zur Verbesserung des Studienbetriebes, heuer sind es 72,7 Millionen Euro (eine Milliarde Schilling). Die Schulen haben für ihren Aufwand dieselben Ressourcen und bekommen Mittel aus der Computermilliarde dazu. Darüber hinaus wurden Schulbaumaßnahmen im Umfang von 80 Millionen Euro (1,1 Milliarden Schilling) in Auftrag gegeben.

Österreich liegt nach einer internationalen Studie, der TIMSS-Studie, zum Beispiel bei der Bewertung des Cashunterrichts an den Grundschulen an der vierten Stelle weltweit. Die OECD-PISA Studie 2000 weist den österreichischen Schülerinnen und Schülern am Ende der Schulpflicht sehr gute Leistungen aus. Beispielsweise rechnen amerikanische Universitäten einem österreichischen Maturanten Punkte an, wenn er ein Studium aufnimmt, weil das Niveau der österreichischen Matura so hoch ist.

Um die Qualität weiter zu verbessern, wurden zusätzliche Mittel über den Rat für Forschung und Technologieentwicklung für den naturwissenschaftlichen Unterricht zum Einsatz gebracht, es wurden 4 000 neue Arbeitsplätze für Schüler im IT-Bereich geschaffen, es gibt elf neue Bakkalaureats- und Magisterstudien im IT-Bereich, und es gibt mehr als 1 200 neue Fachhochschulstudienplätze ab dem kommenden Studienjahr.

5. Unentgeltlicher Zugang zu Bildung und Schule, gegen Studiengebühr und für ein sozial gerechtes Schüler- und Studienbeihilfensystem:

Der Unterrichtsausschuss stellt fest, dass er sich der Forderung nach einem unentgeltlichen Hochschulzugang nicht anschließt und es in Österreich entgegen der Forderung des Volkbegehrens ein sozial gerechtes Schüler- und Studienbehilfensystem bereits gibt. Sehr wohl wird vom Unterrichtsausschuss die Forderung unterstützt, den Zugang zur Schule auch zukünftig unentgeltlich zu gestalten.

Die Ablehnung der Forderung nach einem unentgeltlichen Hochschulzugang wird seitens des Unterrichtsausschusses wie folgt begründet:

Das Studium an einer österreichischen Universität bringt neben dem persönlichen Gewinn eines weiteren Bildungshorizonts geldwerte Vorteile am Arbeitsmarkt und darüber hinaus mittels indirekter Effekte Wohlfahrtsgewinne für die Volkswirtschaft. Wenn aber die Vorteile teils individueller, teils gesellschaftlicher Natur sind, verbietet sich eine alleinige gesellschaftliche Finanzierung auf Grund von Distributionsgerechtigkeitsgründen.

Die Einführung nur moderater Studienbeiträge ist insofern zu begrüßen, als die geldwerten individuellen Vorteile durch eine höhere Steuerleistung während des Berufslebens teilsweise wieder abgeschöpft werden. Gleichzeitig mit der Einführung der Studienbeiträge wurde auch der Tatsache Rechnung getragen, dass niemand auf Grund von finanziellen Gründen von einem Studium ausgeschlossen sein soll. Daher wurde das Studien- und Beihilfensystem den neuen Anforderungen entsprechen reformiert:

      Anhebung der Zuverdienstgrenze für Studierende auf 7 267 Euro (100 000 S) jährlich bei der Studienbeihilfe und 8 721 Euro (120 000 S) jährlich bei der Familienbeihilfe sowie Umstellung auf eine Jahresbetrachtung.

      Besondere Berücksichtigung von Mehrkindfamilien durch die Anhebung der Absetzbeträge für Geschwister bei der Berechnung der Studienbeihilfe.

      Verlängerung der Studienabschlussstipendien für Berufstätigee von zwölf auf 18 Monate.

      Neukonstruktion der Leistungssstipendien und Verdreifachung der Mittel für diese Förderung.

      Realisierung eines zinsbegünstigten Darlehensmodells gemeinsam mit dem österreichischen Kreditapparat.

      Erhöhung der Studienbeihilfe um den Studienbeitrag für alle Bezieherinnen und Bezieher von Studienbeihilfen.

Durch diese Maßnahmen wurde sichergestellt, dass niemand aus finanziellen Gründen von einem Studium ausgeschlossen wird.

Die Gesamtzahl der Personen, die sich im Wintersemester 2001 zu einem Studium gemeldet haben, beträgt 194 776. Die Zahl der Studienanfänger beträgt 26 832. Wie auch die Aussagen der Rektoren an den österreichischen Universitäten bestätigen, ist die Zahl der aktiv Studierenden gleich geblieben. Zusätzlich steigen die Studierendenzahlen an den Fachhochschulen. Die Zahl der Absolventen ist um 5% auf 16 254 gestiegen.

Der Unterrichtsausschuss hält fest, dass der Anteil der Frauen bei den ordentlichen Studierenden  an den wissenschaftlichen Universitäten 52,1 Prozent und an den Universitäten der Künste 57,6 Prozent beträgt. Das bedeute eine Steigerung von rund einem Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil bei den erstzugelassenen weiblichen ordentlichen Studierenden an den wissenschaftlichen Universitäten stieg von 57,6 Prozent im Jahr 2000 auf 57,9 Prozent im Wintersemester 2001, an den Universitäten der Künste von 55,6 Prozent im Jahr 2000 auf 60,5 Prozent im Jahr 2001 an.

6. Für ein leistungsorientiertes universitäres Dienstrecht, das eine durchgehende Laufbahn ermöglicht:

Die Forderung nach einem leistungsorientierten universitären Dienstrecht, das durchgehende Laufbahnen ermöglicht, konnte bereits durch das neue Universitätslehrerdienstrecht erreicht werden. Das neue Universitätslehrerdienstrecht ist leistungsorientiert, da es die wiederkehrende Evaluation der Qualität der Leistungen der Lehrenden und Forschenden bestimmt. Die Proponenten des Volksbegehrens konnten in ihren Ausführungen nicht darlegen, warum gerade diese Bestimmungen nicht leistungsorientiert sein sollen. Die Durchgängigkeit der Karrieren ist Bestandteil des neuen Dienstrechts und wird um klarere Bestimmungen hinsichtlich der erforderlichen Qualitätsstandards ergänzt.

Darüber hinaus konnten durch das neue Universitätslehrerdienstrecht folgende Zielsetzungen erreicht werden:

      Statt pragmatisierter Dienstverhältnisse gilt das Vertragsbedienstetenrecht für alle Neueintretenden ab 1. Oktober 2001.

      Die Posten sind nicht mehr an die Person gebunden, sondern die Universität muss den Bedarf an einer entsprechenden Planstelle selbst feststellen und diese schaffen; erst dann erfolgt die Besetzung in der Regel durch Bewerbung.

      Durchgehende Universitätskarrieren sind bei positiver Qualitätsevaluierung möglich. Der Übergang auf die einzelnen Karrierestufen erfolgt in der Regel mit Ausschreibung, Bewerbungsverfahren und Evaluierung.

      Mit der Einführung eines Personalpunktepools kann die Universität flexibel die notwendigen Dienstposten schaffen und ihren wissenschaftlichen Personaleinsatz planen. Der starre Stellenplan wurde dadurch abgelöst.

      Mit der neuen Kategorie ,wissenschaftlicher Mitarbeiter‘ für Doktoranden wird ein Ausbildungsangebot für den wissenschaftlichen Nachwuchs an den Universitäten geschaffen.

      Mit den Staff-Scientists wird für hochqualifizierte Assistenten eine weitere Zukunftsoption an den Unis eröffnet.

Die Umsetzung des neuen Universitätslehrerdienstrechtes 2001 ist ein wesentlicher Schritt zur Vollrechtsfähigkeit. Die Universitäten können eigenverantwortlich und selbstbestimmt ihre Personalentwicklung planen.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2002 04 23

                          Mag. Rüdiger Schender                                                      Werner Amon, MBA

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann