1203 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt
am 8. 7. 2002
Bericht und Antrag
des Finanzausschusses
betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes , mit dem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 geändert wird
Im Zuge der Beratungen über die Regierungsvorlage 1175 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Kommunalsteuergesetz 1993, das Neugründungs-Förderungsgesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Tabaksteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz zur Durchführung der EG-Beitreibungsrichtlinie (EG-Vollstreckungsamtshilfegesetz – EG-VAHG), das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2002) hat der Finanzausschuss über Antrag der Abgeordneten Hermann Böhacker und Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 des Geschäftsordnungsgesetzes einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der die Verlängerung der Schenkungssteuerfreiheit für die Übertragung von Sparbüchern zum Inhalt hat.
Der Antrag war wie folgt begründet:
„Mit 30. Juni 2002 endet die Möglichkeit, in Österreich anonyme Sparbücher zu halten. Es war vorgesehen, die vorübergehende Befreiung von der Schenkungssteuer mit diesem Datum auslaufen zu lassen. Die bisherigen praktischen Erfahrungen haben nunmehr gezeigt, dass diese Frist für die Schenkungssteuerfreiheit bei der Übertragung von Sparbüchern zu kurz bemessen war, sodass eine Verlängerung um ein halbes Jahr gerechtfertigt erscheint.“
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2002 06 26
Mag. Cordula Frieser Dr. Kurt Heindl
Berichterstatterin Obmann