1209 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 8. 7. 2002

Bericht

des Verkehrsausschusses


über den Antrag 608/A(E) der Abgeordneten Kurt Eder, Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Helmut Kukacka, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novel­lierungsbedarf für das Telekommunikationsgesetz

und

über den Antrag 523/A(E) der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erstellung eines Telekommunikationsberichtes der Österreichischen Bundesregierung

sowie

über den Antrag 440/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende KundInneninformation bei gebührenpflichtigen tele­fonischen Auskünften

Dem Antrag 608/A(E) war folgende Begründung beigegeben:

„Im Interesse der Standortqualität Österreichs sollten rechtliche Rahmenbedingungen gewährleistet werden, die, den Entwicklungsstand der Technik und der Märkte berücksichtigend, neben der zuverlässigen und preiswerten Versorgung auch die nachhaltige Sicherung einer hochwertigen und innovativen Telekommunikationsinfrastruktur garantieren. Die Entwicklung des Infrastrukturangebots ist eine Schlüsselfrage bei der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Neben der Preisentwicklung spielen dabei die Qualität der Infrastruktur und Innovationen bei den Diensten eine maßgebliche Rolle. Sowohl neue technische Standards als auch Veränderungen der Marktsitutation machen die Überprüfung der geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen – einen wiederkehrenden ,Review‘ – notwendig. Darauf basierend ist es Aufgabe des Gesetzgebers, durch Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, ergänzt durch andere politische Maßnahmen, geeignete Rahmenbedingungen für die in Österreich tätige Telekommunikationswirtschaft zu schaffen.“

Dem Antrag 523/A(E) war folgende Begründung beigegeben:

„Der Telekommunikationssektor ist in Österreich einer der wichtigsten dynamischen Branchensektoren der österreichischen Volkswirtschaft. Gemäß den Unterlagen des Österreichischen Statistischen Zentralamtes erwirtschaften die Fernmeldedienste 1998 einen Produktionswert von mehr als 53 Milliarden Schilling und beschäftigen mehr als 23 000 Personen.

Die Prosperität des Sektors und günstige Telekomdaten sind entscheidend für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Österreichs. Gerade die Vollliberalisierung des Telekomsektors seit 1997 (welche die Telefonkosten in Unternehmungen bis zu 70% und die der Haushalte bis zu 40% senkte), aber auch die Privatisierung der Telekom AG erfordern gleichzeitig auch eine verstärkte Kontrolle der erfolgten Maßnahmen, der geplanten Strategie und der Regulierungsmechanismen durch die Politik. Ein Bericht der Österreichischen Bundesregierung über den österreichischen Telekomsektor ist überfällig. Dieser sollte nicht nur die Istsituation abbilden, sondern sollte durch die neuen technologischen Entwicklungen sowie die wahrscheinliche zukünftige Marktentwicklung national und international darstellen. Aufbauend auf die internationalen Rahmenbedingungen, nicht zuletzt durch die Europäische Union, sollte gleichzeitig ein Strategiekonzept für die Weiterentwicklung der österreichischen Telekompolitik in den nächsten Jahren Teil des Berichtes sein.“

Dem Antrag 440/A(E) war folgende Begründung beigegeben:

„Bei Institutionen des KonsumentInnenschutzes häufen sich Klagen wegen überhöhter Telefonrechnungen, die größtenteils auf gebührenpflichtige Auskünfte zurückzuführen sind. Auch von Seiten des zuständigen Bundesministeriums wird die fehlende gesetzliche Regelung über verpflichtende Kostenausweisung als erheblicher Mangel angesehen. Eine Telefonauskunftsdienst-Verordnung soll in Diskussion sein. Auch im Zuge der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wäre eine entsprechende Regelung möglich. Ziel ist die Einführung einer vorgeschalteten kostenlosen Tarifansage, wie sie bei den 09-Mehrwertnummern im Telekommunikationsgesetz verpflichtend ist, ein tarif- und anbieterunabhängiger Pauschalbetrag pro erledigter Anfrage und keine Mehrkosten bei Nichtauffinden der gesuchten Auskunft.“

Der Verkehrsausschuss hat den Antrag 608/A(E) erstmals in seiner Sitzung am 13. März 2002 in Verhandlung genommen.

Nach Berichterstattung durch den Abgeordneten Anton Wattaul und Wortmeldungen der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Dr. Gabriela Moser, Mag. Helmut Kukacka und des Obmannes des Ausschusses Mag. Reinhard Firlinger beschloss der Ausschuss einstimmig, einen Unterausschuss einzusetzen. Diesem Unterausschuss gehörten von der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Helmut Dietachmayr, Kurt Eder, Gabriele Heinisch-Hosek, Rudolf Parnigoni und Emmerich Schwemlein, vom Klub der Freiheitlichen die Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Irina Schoettel-Delacher, lic. oec. HSG, Andreas Sodian und Anton Wattaul, vom Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Peter Haubner, Mag. Helmut Kukacka und Johann Kurzbauer sowie vom Grünen Klub die Abgeordnete Dr. Gabriela Moser an.

Zum Obmann des Unterausschusses wurde in der konstituierenden Sitzung vom 10. April 2002 der Abgeordnete Mag. Reinhard Firlinger gewählt, zu Obmannstellvertretern die Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka, Kurt Eder, Dr. Gabriela Moser und zum Schriftführer der Abgeordnete Andreas Sodian.

Den Beratungen der Sitzung vom 10. April 2002 wurden als Experten Univ.-Prof. DDr. Walter Barfuß, Univ.-Prof. Dr. Heinz Wittmann, Univ.-Prof. Dr. Heinrich Otruba, Senatspräsident Dr. Eckhard Hermann, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Ernst Bonek, Univ.-Prof. Dr. Günter Knieps, Mag. Rene Tritscher sowie Mag. Dr. Hannes Leo beigezogen.

Die Anträge 523/A(E) und 440/A(E) wurden vom Verkehrsausschuss am 10. April 2002 in Verhandlung gezogen und nach Berichterstattung zum Antrag 523/A(E) durch den Abgeordneten Kurt Eder beschlossen, diese dem bereits bestehenden Unterausschuss zur Vorbehandlung zu übertragen. Der Antrag 440/A(E) war vom Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 13. März 2002 erstmals der Vorberatung unterzogen und nach Berichterstattung durch die Abgeordnete Dr. Gabriela Moser und Wortmeldung des Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger vertagt worden.

In einer weiteren Sitzung des Unterausschusses am 7. Mai 2002 wurden den Beratungen als Experten Hofrat Dr. Hans Peter Lehofer, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Ernst Bonek, Univ.-Prof. Dr. Günter Knieps, Mag. Rene Tritscher sowie Mag. Dr. Hannes Leo beigezogen, in einer weiteren Sitzung am 11. Juni 2002 die Experten Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Ernst Bonek, Univ.-Prof. Dr. Günter Knieps, Mag. Rene Tritscher sowie Mag. Dr. Hannes Leo.

Ein Einvernehmen zu den vorliegenden Anträgen konnte nicht erzielt werden.

Der Verkehrsausschuss hat die erwähnten Anträge in seiner Sitzung am 26. Juni 2002 in Verhandlung genommen.

Nach dem Bericht des Unterausschusses, den dessen Obmann Mag. Reinhard Firlinger erstattete, beteiligten sich an der Debatte die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kurt Eder, Rudolf Parnigoni, Mag. Helmut Kukacka, Mag. Karin Hakl und der Obmann des Ausschusses Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Mathias Reichhold.

Von den Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Mag. Helmut Kukacka wurde zum Antrag 608/A(E) ein Entschließungsantrag betreffend Erstellung einer Regierungsvorlage für ein neues Telekommunikationsgesetz eingebracht. Die Abgeordneten Kurt Eder und Dr. Gabriela Moser stellten zum Antrag 608/A(E) einen Entschließungsantrag betreffend die Weiterentwicklung des Telekommunikationsrechts.

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Mag. Helmut Kukacka mit Mehrheit angenommen; der Antrag der Abgeordneten Kurt Eder und Dr. Gabriela Moser fand nicht die Mehrheit des Ausschusses. Die Anträge 523/A(E) und 440/A(E) sind miterledigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 2002 06 26

    Irina Schoettel-Delacher, lic. oec. HSG     Mag. Reinhard Firlinger

    Berichterstatterin                Obmann