1212 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt
am 8. 7. 2002
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den
Antrag 710/A der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Walter Tancsits,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Post-Betriebsverfassungsgesetz
geändert wird
Der gegenständliche Antrag ist wie folgt begründet:
Durch den vorliegenden Antrag wird dem dreistufigen Aufbau der Personalvertretungsorgane nach dem Post-Betriebsverfassungsgesetz auch hinsichtlich der Gestaltung des Wahlrechtes entsprochen. Dementsprechend soll jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht für die Wahl des Vetrauenspersonenausschusses, des Personalausschusses und des Zentralausschusses getrennt ausüben. Zu diesem Zweck sind für jede dieser Ebenen bei der Wahl eigene Stimmzettel vorzusehen. Der Wähler hat somit die Möglichkeit, sein Stimmverhalten auf den verschiedenen Ebenen der Personalvertretungsorgane differenziert zu gestalten. Folgerichtig haben auch die bisherigen Beschränkungen in § 20 Abs. 3 und § 22 Abs. 2 zu entfallen, wodurch auch der letzte Satz in § 24 Abs. 2 entbehrlich wird.
Durch diesen Antrag soll auch das passive Wahlrecht für alle Arbeitnehmer, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, ermöglicht und somit das Wahlalter um ein Jahr gesenkt werden.
Der Verkehrsausschuss hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 26. Juni 2002 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Josef Edler, Dr. Evelin Lichtenberger und Mag. Helmut Kukacka sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Mathias Reichhold.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag 710/A mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2002 06 26
Johann Kurzbauer Mag. Reinhard Firlinger
Berichterstatter Obmann