1225 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 8. 7. 2002

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) sowie Änderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten der Künste (1134 der Beilagen) hat der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung am 27. Juni 2002 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dr. Martin Graf, DDr. Erwin Niederwieser und Dr. Kurt Grünewald einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 des Geschäftsordnungsgesetzes einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Universitäts-Studiengesetz zum Gegen­stand hat.

Zur Begründung des Antrages führten die Antragsteller aus:

„Zu Z 1:

Studierenden nach den Studienvorschriften vor AHStG soll analog den Studierenden an Universitäten der Künste auf Grund der Studienvorschriften vor KHStG eine Absolvierung des Studiums bis 30. September 2003 ermöglicht werden.

Zu Z 2:

Logistik ist das Management vernetzter Prozesse innerhalb und außerhalb des Unternehmens, das direkt oder indirekt der Wertsteigerung im Sinne des Kundennutzens dient. Die Montanuniversität Leoben möchte ein Studienangebot ,Industrielogistik‘ anbieten. Das Tätigkeitsfeld der Industrielogistik umfasst die Gestaltung, Lenkung und Durchführung von Prozessen im Unternehmen, die direkt oder indirekt wertschöpfend sind. Im aktuellen Bildungsangebot in Österreich ist die Logistikaus- und Weiterbildung nur unzureichend berücksichtigt. Es besteht eine hohe Attraktivität des Standortes Leoben, weil hier auf einer ausgereiften Logistik-Infrastruktur aufgebaut werden kann, da bereits ein Logistik-Zweig an der HTL-Leoben eingerichtet ist und eine universitäre Weiterqualifizierung notwendig erscheint.

Zu Z 3:

Eine durch die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck in Auftrag gegebene Bedarfs- und Akzeptanzerhebung hat ergeben, dass es äußerst dringlich ist, der bisher im UniStG allein vorgesehen (universaljuristischen) Studienrichtung ,Rechtswissenschaften‘ eine wirtschaftsjuristische Studienrichtung zur Seite zu stellen. Auf Grund des unvermeidlicherweise relativ langwierigen Implementierungsfahrplanes ist die autonome Einführung einer wirtschaftsjuristischen Studienrichtung durch die jeweilige Universität nämlich selbst bei größtem Einsatz der Proponenten frühestens ab WS 2004/2005 denkbar (zumal der für die Erlassung von curricula zuständige Senat sich frühestens im November 2003 konstituieren kann), realistischerweise aber erst ab WS 2005/2006. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung besteht die Möglichkeit, dieses Studium bereits ab dem Studienjahr 2003/2004 anzubieten und es bleibt jedenfalls die Wahlmöglichkeit gewahrt, dieses als Diplom- oder Bakkalaureats-/Magisterstudium anzubieten.“

An der diesbezüglichen Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Gertrude Brinek, DDr. Erwin Niederwieser, Mag. Gisela Wurm und Mag. Heribert Donnerbauer.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2002 06 27

Mag. Karin Hakl Dr. Martin Graf

    Berichterstatterin                Obmann