1238 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 8. 7. 2002

Bericht

des Umweltausschusses


über die Regierungsvorlage (1171 der Beilagen): Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe samt Anlagen und Erklärung

Österreich ist noch nicht Vertragspartei eines völkerrechtlich verbindlichen Instrumentes, das zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt die Reduktion und Eliminierung persistenter organischer Schadstoffe, die über weite Strecken verfrachtet werden, bezweckt. Die Ratifikation des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe („POPs – Persistent Organic Pollutants“) samt Anlagen trägt zum internationalen Chemikalienmanagement bei. Das Übereinkommen soll die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor möglichen Schäden durch diese persistenten und bioakkumulativ wirkenden organischen Chemikalien bewahren.

Das Übereinkommen hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es hat nicht politischen Charakter und enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Es ist der direkten innerstaatlichen Anwendung nicht zugänglich und ist daher unter Erfüllungsvorbehalt gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zu stellen.

Der Umweltausschuss hat die gegenständlichen Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Juli 2002 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Ulrike Sima und Dr. Eva Glawischnig sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Übereinkommens samt Anlagen und Erklärung zu empfehlen.

Weiters beschloss der Umweltausschuss einstimmig, dem Nationalrat zu empfehlen, dass das Übereinkommen samt Anlagen und Erklärung durch die Erlassung von Gesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B‑VG zu erfüllen ist.

Ferner beschloss der Umweltausschuss einstimmig, dem Nationalrat zu empfehlen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass das Übereinkommen samt Anlagen und Erklärung in seinen arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen Sprachfassungen dadurch kundgemacht wird, dass diese im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufliegen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.      der Abschluss des Staatsvertrages: Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe samt Anlagen und Erklärung (1171 der Beilagen) wird genehmigt;

2.      das Übereinkommen samt Anlagen und Erklärung ist durch die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zu erfüllen;

3.      gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG wird dieses Übereinkommen samt Anlagen und Erklärung in seinen arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen Sprachfassungen dadurch kundgemacht, dass diese im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufliegen.

Wien, 2002 07 02

                             Ing. Gerhard Fallent                                                        Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann