1239 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 8. 7. 2002

Bericht

des Umweltsausschusses


über die Regierungsvorlage (1146 der Beilagen): Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt samt Anlagen

Österreich ist derzeit nicht Partei eines völkerrechtlich verbindlichen Instrumentes zur biologischen Sicherheit, insbesondere über den Informationsaustausch über die grenzüberschreitende Verbringung von genetisch veränderten Organismen. Das österreichische Gentechnikgesetz BGBl. Nr. 510/1994 idF BGBl. I Nr. 73/1998 sieht zwar bereits den internationalen Informationsaustausch vor, diese Bestimmungen sind bislang aber auf die EU begrenzt bzw. nicht ausreichend spezifiziert.

Es soll daher eine internationale Rechtsgrundlage geschaffen werden zur Sicherstellung des Informationsaustausches im Bereich der grenzüberschreitenden Verbringung von genetisch veränderten Organismen zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit sowie das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt ratifiziert werden.

Das Protokoll hat gesetzändernden bzw. gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es hat nicht politischen Charakter und enthält keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Es ist der direkten innerstaatlichen Anwendung nicht zugänglich und ist daher unter Erfüllungsvorbehalt gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zu stellen.

Der Umweltausschuss hat die gegenständlichen Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Juli 2002 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Mag. Ulrike Sima sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Protokolls samt Anlagen zu empfehlen.

Weiters beschloss der Umweltausschuss einstimmig, dem Nationalrat zu empfehlen, dass das Protokoll samt Anlagen durch die Erlassung von Gesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B‑VG zu erfüllen ist.

Ferner beschloss der Umweltausschuss einstimmig, dem Nationalrat zu empfehlen, gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, dass das Protokoll samt Anlagen in seinen arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen Sprachfassungen dadurch kundgemacht wird, dass diese im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufliegen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1.      der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt samt Anlagen (1146 der Beilagen) wird genehmigt;

2.      das Protokoll samt Anlagen ist durch die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zu erfüllen;

3.      gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG wird dieses Protokoll samt Anlagen in seinen arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen Sprachfassungen dadurch kundgemacht, dass diese im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden aufliegen.

Wien, 2002 07 02

                               Matthias Ellmauer                                                          Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann