1240 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt
am 8. 7. 2002
Bericht
des Umweltausschusses
über die Regierungsvorlage (1160 der Beilagen):
Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz sowie das Maß- und Eichgesetz
geändert werden (Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2002)
Ziel der gegenständlichen Regierungsvorlage ist die Anpassung des geltenden Strahlenschutzgesetzes an die Strahlenschutzregelungen der EU und an den Inhalt eines internationalen Abkommens.
Die Novelle dient insbesondere der Implementierung der drei nachstehend angeführten Richtlinien:
Die Überarbeitung der bisher geltenden Strahlenschutz-Grundnormenrichtlinien (80/836/EURATOM und 84/467/ EURATOM) hat in der „Richtlinie 96/29/EURATOM des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen” ihren Niederschlag gefunden (Amtsblatt Nr. L 159 vom 29. Juni 1996).
Die Richtlinie 84/466/EURATOM des Rates vom 3. September 1984 zur Festlegung der grundlegenden Maßnahmen für den Strahlenschutz bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen wurde ebenfalls überarbeitet und wurde durch die Richtlinie 97/43/EURATOM des Rates vom 30. Juni 1997 über den Schutz der Gesundheit vor Gefährdung durch ionisierende Strahlung bei medizinischer Exposition zum Ersatz der Richtlinie 84/466/EURATOM, (Amtsblatt Nr. L 180 vom 9. 7. 1997), ersetzt.
Die Richtlinie 90/641/EURATOM des Rates vom 4. 12. 1990 über den Schutz externer Arbeitskräfte, die einer Gefährdung durch ionisierende Strahlung(en) beim Einsatz im Kontrollbereich ausgesetzt sind, ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Der Umweltausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage (1160 der Beilagen) in seiner Sitzung am 2. Juli 2002 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Georg Oberhaidinger, Dr. Evelin Lichtenberger sowie der Ausschussobmann Mag. Karl Schweitzer und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.
Die Abgeordneten Karlheinz Kopf und Ing. Gerhard Fallent brachten einen Abänderungsantrag ein.
Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Karlheinz Kopf und Ing. Gerhard Fallent einstimmig angenommen.
Als
Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung
vorgelegten Gesetzentwurf (1160 der Beilagen) mit der angeschlossenen Abänderungen die verfassungsmäßige Zustimmung
erteilen.
Wien, 2002 07
02
Ing.
Wilhelm Weinmeier Mag.
Karl Schweitzer
Berichterstatter Obmann
Abänderung
zum Gesetzentwurf in 1160 der Beilagen
Art. 1 (Änderung des Strahlenschutzgesetzes) wird wie folgt geändert:
a) § 37 Abs. 1 achter Satz lautet:
„Dafür sind jene ausgegliederten Einheiten des Bundes heranzuziehen, bei denen der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft oder der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen die Gesellschafterrechte wahrnehmen.“
b) Die in der Regierungsvorlage im § 41 angeführten Absatzbezeichnungen „(4)“ bis „(7)“ lauten richtig: „(5)“ bis „(8)“.
c) Der in der Regierungsvorlage im § 41 als zu streichend genannte Abs. 8 lautet richtig: „Abs. 9“.
d) Im § 42 Abs. 3 wird die Wortfolge „41 Abs. 4 bis 7“ durch die Wortfolge „41 Abs. 5 bis 8“ ersetzt.