1247 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 8. 7. 2002

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten


über den Entschließungsantrag 683/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fotografieren und Filmaufnahmen bei Kundgebungen

Der gegenständliche Entschließungsantrag wurde am 22. Mai 2002 im Nationalrat eingebracht und war wie folgt erläutert:

„Es ist derzeit gängige Praxis der Sicherheitsbehörden, auch friedliche Kundgebungen nach dem Versammlungsgesetz zu überwachen. Es wird ohne ausreichenden Anlass wahllos gefilmt, fotografiert und archiviert. MitarbeiterInnen, deren Betriebe aus geschäftlichen Interessen (AKW-Zulieferer …) die Teilnahme an Demonstrationen untersagen, haben ebenso Grund, polizeiliche Überwachung zu fürchten, wie KritikerInnen der Regierung, die eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst haben oder anstreben.

Nach der bisherigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes greift das Herstellen und Aufbewahren von Lichtbildern – entgegen der Meinung der neueren Literatur nicht in das Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistete Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ein und stellt das schlichte Fotografieren (ohne Anwendung oder Androhung von Gewalt) und das Aufbewahren derartiger Daten keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Auch die Regelungen im Sicherheitspolizeigesetz sind nicht ausreichend bzw. werden diese in der Praxis nicht ausreichend beachtet.

Insbesondere sieht § 54 Abs. 5 SPG die Ermittlung personenbezogener Daten mit Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten als besondere Form der Prävention gegen Gewalttaten im Zuge einer Zusammenkunft zahlreicher Menschen vor. Es ist nicht akzeptabel, dass TeilnehmerInnen legaler Demonstrationen in Ausübung der Versammlungsfreiheit aus Gründen der Prävention von den Sicherheitsbehörden observiert werden.“

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 5. Juni und 3. Juli 2002 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte der Abgeordnete Dr. Peter Pilz.

Im Zuge der Verhandlungen wurde ein öffentliches Hearing betreffend die Einführung eines „Vermummungsverbotes“ abgehalten, an dem Prof. Bernd-Christian Funk, Institut für Staats- und Verfassungsrecht, Unversität Wien; Knut Paul, Vorsitzender des Bundesgrenzschutz-Verbandes in der Gewerkschaft der Polizei des Bundes, Berlin; Dieter-Wolfram Hillebrand, Polizeipräsident des Polizeipräsidiums  Oberbayern, München; Major Ernst Albrecht, Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung; Dipl.-Pol. Rüdiger Bredthauer, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, Hamburg; Generalinspektor Franz Schnabl, Bundespolizeidirektion Wien; Mag. Heimo Siegel, Sicherheitsdirektor von Linz;  Brigadier Werner Brinek, Kommandant der WEGA und Univ.-Prof. Dr. Frank Höpfel, Institut für Strafrecht an der Universität Wien, teilnahmen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Werner Miedl, Dr. Helene Partik-Pablé, Rudolf Parnigoni, Dr. Peter Pilz, Günter Kößl, Ludmilla Parfuss, Ing. Peter Westenthaler, Paul Kiss, Mag. Eduard Mainoni, Walter Murauer, Helmut Dietachmayr, Hermann Reindl, Dr. Reinhard Eugen Bösch, Robert Egghart, Mag. Terezija Stoisits sowie der Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheit somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2002 07 03

                                    Günter Kößl                                                                         Anton Gaál

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann