125 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über den Entschließungsantrag 74/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend Maßnahmen zum Schutz der Wale und Delfine im Rahmen der 11. Vertragsstaatenkonferenz über das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) im April 2000 in Nairobi
Die Abgeordneten Mag. Dr. Eva Glawischnig und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 26. Jänner 2000 eingebracht und wie folgt begründet:
„Die internationale Walfangkommission (IWC) ist für die Einsetzung von effizienten Maßnahmen zur Erhaltung von Walbeständen zuständig, die Konvention über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) regelt den internationalen Handel mit Walen und Delfinen sowie Wal- und Delfinprodukten.
Österreich ist Unterzeichnerstaat beider Konventionen und hat sich in der Vergangenheit gegen die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfanges und gegen den internationalen Handel mit Wal- und Delfinprodukten sowie lebenden Walen und Delfinen ausgesprochen.
Alle Walarten, die in die offzielle Kompetenz der IWC fallen, sind in Anhang I von CITES gelistet (mit Ausnahme des Minkwalbestandes Westgrönlands, der in Anhang II gelistet ist). Die Listung dieser Arten in Anhang I von CITES bewirkt das Verbot der Ausstellung von Import- und/oder Exportgenehmigungen für den kommerziellen Handel mit Walen und Walprodukten der Walbestände, für die die IWC eine ,0‘-Fangquote festgelegt hat.
Für die nächste (11.) Vertragsstaatenkonferenz wurde die Herablistung einiger Großwalbestände von Anhang I in Anhang II von CITES vorgeschlagen. Ferner wurde die Listung des Großen Tümmlers im Schwarzen Meer (Tursiops truncatus ponticus), der durch den internationalen kommerziellen Handel vom Aussterben bedroht ist, von Anhang II in Anhang I von CITES für die nächste Vertragsstaatenkonferenz vorgeschlagen.
Die Europäische Union wird bei der CITES-Konferenz eine einheitliche Position einnehmen. Es ist zu befürchten, dass einige EU-Mitgliedstaaten insbesondere der Herablistung der Minkwale zustimmen könnten.“
Der Umweltausschuss hat den Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Mai 2000 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Georg Oberhaidinger und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.
Bei der Abstimmung fand der vorliegende Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Zum Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Ing. Gerhard Fallent gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2000 05 23
Ing. Gerhard Fallent Mag. Karl Schweitzer
Berichterstatter Obmann