126 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Umweltausschusses
über den Entschließungsantrag 77/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig und Genossen betreffend die Position Österreichs bei der 52. Tagung der Internationalen Walfangkommission
Die Abgeordneten Mag. Dr. Eva Glawischnig und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 26. Jänner 2000 eingebracht und wie folgt begründet:
“Österreich ist Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs vom 2. Dezember 1946 sowie des Protokolls zum Übereinkommen vom 19. November 1956 (BGBl. Nr. 44/1995 und 29/1998) und nimmt seit 1994 an den Jahrestagungen der Internationalen Walfangkommission (IWC) teil. Vom 3. bis 6. Juli 2000 findet die 52. Tagung der IWC in Adelaide, Australien, statt.
Da durch die exzessive Waljagd fast alle noch vorhandenen Walpopulationen an den Rand des Aussterbens gebracht wurden, besteht seit 1986 ein Moratorium für den kommerziellen Walfang. Im Jahr 1994 wurde ein Schutzgebiet im Meer um die Antarktis eingerichtet. Japan tötet unter dem Begriff ,wissenschaftlicher Walfang‘ ua. in diesem Schutzgebiet Zwergwale. Norwegen erkennt das Moratorium nicht an und tötet im Nordatlantik Zwergwale unter dem Begriff ,kommerzieller Walfang‘. Bestimmten Gruppen von Ureinwohnern (Grönland, Alaska, Russland usw.) werden Quoten zugeteilt.
Österreich tritt als Vertragspartei der IWC für einen möglichst umfassenden Schutz aller Wale und Delfine ein. Wale und Delfine benötigen einen andauernden Schutz vor Walfangaktivitäten und vor den negativen Auswirkungen der Degradierung des marinen Lebensraumes durch chemische Belastung, Klimaveränderungen, Lärmverschmutzung und Fischerei. Mit dem Ziel der Verankerung von Umweltthemen in der IWC spielt Österreich in der zuständigen Arbeitsgruppe eine führende Rolle.”
Der Umweltausschuss hat den Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Mai 2000 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Georg Oberhaidinger und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.
Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Eva Glawischnig und Georg Oberhaidinger brachten einen Entschließungsantrag ein.
Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Eva Glawischnig und Georg Oberhaidinger einstimmig angenommen. Der Entschließungsantrag 77/A(E) gilt als miterledigt.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die beigedruckte Entschließung annehmen.
Wien, 2000 05 23
Ing. Gerhard Fallent Mag. Karl Schweitzer
Berichterstatter Obmann
Anlage
Entschließung
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, bei der 52. Tagung der Internationalen Walfangkommission folgende Position zu vertreten:
– Besserer weltweiter Schutz aller Walarten inklusive der kleinen Wale und Delfine durch die Einrichtung weiterer Walschutzgebiete.
– Beendigung des sogenannten wissenschaftlichen Walfangs.
– Beibehaltung des Moratoriums für den kommerziellen Walfang.
– Intensivierung von Forschungsprogrammen über die Auswirkungen von Umweltverschmutzung und Lärm auf Wale und Delfine in Entsprechung der von Österreich im Jahr 1997 eingebrachten Resolution.
– Entwicklung und Einsatz von DNA-Fingerprinting und genetischen Analysen, um Arten und Populationen zu unterscheiden, aber auch um illegalen Handel, illegale Tötung und Beifang aufzudecken.
– Klare und restriktive Regelung bei der Zuteilung von Fangquoten für bestimmte Gruppen von Ureinwohnern.