1263 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 10. 7. 2002

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Entschließungsantrag 442/A(E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes AltenfachbetreuerIn und einer zeitgemäßen, in Modulen aufgebauten, umfassenden Ausbildung zur AltenfachbetreuerIn

Die Abgeordneten haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Mai 2001 eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Bereich der Altenpflege und -betreuung sind in Österreich folgende Berufsgruppen tätig:

      Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal,

      AltenfachbetreuerInnen,

      PflegehelferInnen,

      HeimhelferInnen und Hilfspersonal

Obwohl in den letzten Jahren Fortschritte in Bezug auf Regelungslücken, Berufsbilder und Entgeltansprüche erzielt worden sind, sind die Belastungen durch atypische Arbeitszeiten, körperliche und psychische Anstrengungen sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Betreuung hoch. Der hohe Anteil an gar nicht oder schlecht ausgebildetem Personal ist diesen Anforderungen daher auch längerfristig nicht gewachsen (Burn-Out-Syndrom).

Auf Grund der in Österreich bestehenden Kompetenzverteilung werden die Berufsbilder der diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger sowie der Pflegehilfe auf Bundesebene geregelt (GuKG; Kompetenz Gesundheitswesen), das Berufsbild des Altenfachbetreuers ist jedoch Landessache, weil es sich dabei um den Kompetenztatbestand Soziales handelt.

Durch diese Kompetenzlage kommt es immer wieder vor, dass zwischen Bundesländern, bisweilen aber sogar innerhalb der Grenzen von Bundesländern, an sich qualifizierte Ausbildungen, bei bestimmten Trägern, nicht angerechnet werden, weil diese ihre eigenen Ausbildungskonzepte verfolgen, das ist ein Zustand des Nebeneinander von Ausbildungswegen.

Dadurch wird die Flexibilität der Arbeitskräfte behindert, die gerade im Altenwesen besonders wichtige Idee eines lebenslangen Lernens, aber auch die Möglichkeit einer Neuausbildung von Menschen, die längere Zeit aus dem Berufsleben ausgeschieden waren, wird damit behindert (Badelt/Leichsenring).

Zwar sieht die Pflegevereinbarung 1993 (Art. 15a – B-VG-Vereinbarung) in Artikel 13 verbesserte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten usw. für die Pflegeberufe vor, im Bereich der Altenfachbetreuer wurde dem aber nur in einzelnen Bundesländern durch Anerkennung des Berufsbildes und dementsprechende rechtliche Regelungen entsprochen:

      Oberösterreichisches Altenbetreuungs-Ausbildungsgesetz 1992

      Niederösterreichisches Alten-, Familien- und Heimhelfergesetz 1996

      Steiermärkisches Alten-, Familien- und Heimhilfegesetz 1996

Die derzeitig bestehenden Landesregelungen weichen inhaltlich zum Teil deutlich voneinander ab, was zu uneinheitlichen Berufsbildern und fehlender Anerkennung dieser zwischen den Bundesländern führt.“

Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 4. Juli 2002 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte der Abgeordnete Manfred Lackner.

An der Debatte beteiligten außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Theresia Haidlmayr, Heidrun Silhavy, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Alois Pumberger sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt und der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Vom Abgeordneten Manfred Lackner wurde ein Abänderungsantrag eingebracht. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag in der Fassung des oberwähnten Abänderungsantrages nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2002 07 04

                             Jutta Wochesländer                                                         Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann