1264 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Ausgedruckt
am 10. 7. 2002
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den
Entschließungsantrag 468/A(E) der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen
und Kollegen betreffend umfassende Reform der Gesundheitsberufe
Die Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsaantrag am 4. Juli 2001 eingebracht und wie folgt begründet:
„Neben dem Arztberuf besteht eine Reihe weiterer hoch qualifizierter Gesundheitsberufe, deren Ausbildung und Tätigkeitsbilder jeweils in besonderen Gesetzen wie dem MTD-Gesetz, dem GuKG, dem MTF-SHD-Gesetz uam. geregelt sind. Viele dieser Vorschriften haben sich zwar durchaus bewährt, doch wird seit langem eine Reformbedürftigkeit festgestellt. In diesem Zusammenhang ist beispielsweise auf die notwendige Neuregelung des Berufsbildes der HeilmasseurInnen (abgestimmt mit den Regelungen für MasseurInnen, die dem Gewerberecht unterliegen), einer Neuregelung der Ausbildung und des Tätigkeitsbildes der SanitäterInnen, der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die zahnärztlichen AssistentInnen, die MTD-Reform, die MTF-Reform und andere Vorhaben mehr hinzuweisen.
HeilbademeisterInnen und HeilmasseurInnen haben im Gegensatz zu gewerblichen MasseurInnen eine fundierte Ausbildung in der Behandlung von kranken Menschen. Die Ausbildung erfolgt aber auf eigene Kosten und vor allem sind die vielen Spezialmassagen, die durchgeführt werden, nur durch zusätzliche Kurse und Seminare erlernbar. Das derzeit für diese Berufsgruppe gültige Gesetz nimmt auf alle diese Gegebenheiten keinerlei Rücksicht. Im freien Kräftespiel zwischen erlernten Spezialbehandlungen und geforderter Durchführung durch die ArbeitgeberInnen werden die ArbeitnehmerInnen wegen der nicht vorhandenen gesetzlichen Absicherung ständig in die Illegalität gedrängt. Die HeilbademeisterInnen und HeilmasseurInnen sind im Kurbereich de facto HilfsarbeiterInnen, die mit guter Ausbildung fachkundige Arbeit leisten, die nicht adäquat entlohnt wird. Die Umsetzung eines Heilmasseurgesetzes, wie es schon erarbeitet wurde, stellt eine qualitätsichernde Maßnahme für die PatientInnen dar.
Der Beruf der medizinisch-technischen Fachkräfte (MTF) ist seit dem Jahre 1961 gesetzlich geregelt. Durch die dreispartige Ausbildung (Labor, Radiologie und Physiotherapie) sind die Einsatzgebiete der medizinisch-technischen Fachkräfte sehr breit gestreut. Im ambulanten, sowie im Spitalsbereich sind sie eine wichtige Berufsgruppe, die mit den Weiterentwicklungen der modernen Medizin voll vertraut sind. Die derzeit geltenden Regelungen für die medizinisch-technischen Fachkräfte entsprechen nicht der geübten Praxis. Insbesondere ist die Kompetenz und Zuständigkeit neu zu regeln. Gleichzeitig sind durch die unzureichende Ausformulierung des 40 Jahre alten Gesetzes Auslegungen möglich. Durch den weitumfassenden Tätigkeitsbereich ist keine Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen möglich.
In vielen Sparten der Sanitätshilfsdienste hat es in den letzten Jahren enorme Veränderungen gegeben. Um einen ökonomischen Arbeitsablauf zu gewährleisten, müssen Tätigkeiten durchgeführt werden, welche jedoch durch die heute geltenden Berufsbilder rechtlich nicht gedeckt sind. Um für diese Berufsgruppen die notwendige rechtliche Grundlage herzustellen, muss ein zeitgemäßes Berufsbild für alle Sanitätshilfssparten erstellt und die zugehörige Ausbildung entsprechend angepasst werden.
In der Sitzung des
Gesundheitsausschusses am 29. Juni 2000 hat der für das Gesundheitswesen
zuständige Staatssekretär Univ.-Prof. Dr. Waneck seine
Absicht bekundet, all die Reformen der Gesundheitsberufe bis zum Ende des
Jahres 2000 abzuschließen. Darüber hinaus hat der Staatssekretär in einer
Pressekonferenz zum MTF-Gesetz am 4. Mai 2001 zugesagt – Zitat ,daher wird die Bundesregierung in Kürze das in unveränderter
Fassung seit 1961 stammende Gesetz an die modernen Notwendigkeiten anpassen.‘
Obwohl wir schon Juli 2001 schreiben, ist noch immer keines der versprochenen Vorhaben dem Nationalrat zugeleitet worden. Die unterzeichneten Abgeordneten finden, dass dieser Arbeitseifer nicht, wie eine Vielzahl anderer nicht umgesetzter Versprechungen der FPÖVP – Regierung zeigen, als bloße Ankündigung enden soll, sondern dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, auf die Einhaltung der ihm gegenüber getroffenen Zusagen genauestens zu achten.“
Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 4. Juli 2002 in Verhandlung genommen.
Als Berichterstatter für den Ausschuss fungierte der Abgeordnete Manfred Lackner.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger, Theresia Haidlmayr, Heidrun Silhavy, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Alois Pumberger, sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt und der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.
Vom Abgeordneten Manfred Lackner wurde ein Abänderungsantrag eingebracht. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag in der Fassung des oberwähnten Abänderungsantrages nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2002 07 04
Jutta Wochesländer Dr. Alois Pumberger
Berichterstatterin Obmann