1274 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 8. 8. 2002

Regierungsvorlage


Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz 1975 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Lebensmittelgesetz 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2001, wird wie folgt geändert:

§ 40 Abs. 3 lautet:

„(3) Besteht der begründete Verdacht, dass Waren, die diesem Bundesgesetz unterliegen, abgesehen von den in Abs. 1 genannten Verdachtsmomenten, Vorschriften dieses Bundesgesetzes widersprechen, kann die Behörde (§ 35 Abs. 1 oder 3) dem Verfügungsberechtigten mit Bescheid die Verdachtsmomente mitteilen und unter Angabe einer angemessenen Frist festsetzen, dass die Ware vom Verfügungsberechtigten aus dem Verkehr zu ziehen oder den gesetzlichen Vorschriften anzupassen ist. Die Behörde hat nach Ablauf der Frist die Ware – erforderlichenfalls einschließlich der Behältnisse und Werbemittel – zu beschlagnahmen, wenn dies zur Sicherung einer einwandfreien Nahrung oder zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung geboten ist.“