1291 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Eingelangt am 09.10.2002
Volksbegehren
gegen Abfangjäger
Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:
Volksbegehren gegen Abfangjäger
Der Nationalrat möge ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, das der Bundesregierung den Ankauf von Abfangjägern untersagt.
Begründung
Die Begründung zur Einbringung des Volksbegehrens gegen Abfangjäger gliedert sich in sechs Punkte:
1. Sicherheitspolitische Argumente
1.1 Verteidigung gegen wen?
Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Diktaturen 1989 und der Auflösung des Warschauer Paktes, ist dem österreichischen Bundesheer der „Feind aus dem Osten“ abhanden gekommen. „Die Demokraten“ sehen in einem befriedeten Mitteleuropa weit und breit kein Feindbild, vor dem es sich zu schützen gilt und lehnen daher die künstliche Erschaffung eines neuen Feindbildes ab. Weiters stellt sich die Frage, für wen Österreich und die österreichische Bevölkerung ein etwaiges Ziel darstellen könnten.
1.2 EU-Erweiterung
In fünf bis zehn Jahren ist Österreich nach dem Beitritt der Nachbarstaaten (Slowenien, Tschechien, Slowakei und Ungarn) keine EU-Außengrenze mehr. Die Nachbarstaaten verfügen über eine intakte Luftraumverteidigung und -überwachung und daher muss ein Aggressor zuerst den Luftraum der anderen Länder durchfliegen, um somit in den österreichischen Luftraum zu gelangen. „Die Demokraten“ fordern die so genannte „Europapartei“ ÖVP auf, diese realpolitischen Umstände verstärkt in ihre Überlegungen einzubeziehen.
1.3 Die Terrorismus-Lüge
Die Aussagen des Verteidigungsminister, „scheinbar seien die Ereignisse des 11. September bereits in Vergessenheit geraten“ werden von uns auf das Schärfste als Lüge und Angstmacherei zurückgewiesen. Kein Staat der Welt hat besseres, moderneres Fluggerät in einem größeren Ausmaß als die USA zur Verfügung, dennoch konnten die USA ihren Luftraum eben nicht schützen, genauso wenig wie die angegriffenen Gebäude und Menschen.
1.4 Österreich hat keine klar definierte Sicherheitspolitik
Die Bundesregierung spricht von „bündnisfrei“, die Opposition von „neutral“, die einen wollen in die NATO, die anderen die Neutralität schützen. Solange Österreich seine Sicherheitspolitik nicht klar definiert macht es keinen Sinn Unmengen an Budgetmitteln für Ankäufe von Abfangjägern zu verschwenden. Es kann niemals Österreichs Rolle im Rahmen einer europäischen Sicherheitspolitik sein, Agenden der Luftwaffe zu übernehmen. Wenn, dann wird Österreich Spezialtruppen, Gebirgsjäger, Pioniere oder Sanitätspersonal bereitstellen. Die Haltung der Bundesregierung, dieses nicht zur Kennntnis nehmen zu wollen, ist gegen eine europäische Sicherheitspolitik gerichtet, wobei man nicht erkennen kann, wohin uns diese bornierte Haltung der Bundesregierung auf der Weiterentwicklung der Sicherheitspolitik eigentlich führen soll.
1.5 Die Staatsvertrags-Lüge
Vermehrt werden Regierungsmitglieder mit den Worten „die Luftraumüberwachung ist im Staatsvertrag festgelegt“, zitiert. Dies ist unwahr. Im Staatsvertrag ist lediglich eine Verteidigung „mit allen zu Gebote stehenden“ Mitteln festgeschrieben. In einem befriedeten Mitteleuropa, ohne eine erkennbare Bedrohung unseres Staatsgebietes, steht wohl eine Verteidigung mittels Luftwaffe nicht zu Gebot.
1.6 Die Frage der Effektivität
Wenn Österreich seinen Luftraum tatsächlich schützen will, muss man dieses Wollen wohl mit dem der Schweiz vergleichen. Dieses Vorhaben ist weder mit 24, nocht mit 50, noch mit 100 Abfangjägern gewährleistet. „Die Demokraten“ sehen die geplante Anschaffung mehr als Erwerb eines Statussymbols für Politiker, Waffennarren und Generäle, welche ganz klar abzulehnen ist. Wenn es tatsächllich „nur“ um die Luftraumüberwachung geht, dann sollte die bestehende „Goldhaube“ modernisiert werden, anstatt unnötige Abfangjäger anzuschaffen.
Des Weiteren garantiert der Besitz von Abfangjägern keinerlei Schutz vor etwaigen Aggressoren, wie die Vorfälle rund um das Eindringen mehrerer MIGs aus dem ehemaligen Jugoslawien in den österreichischen Luftraum bewiesen haben.
2. Verschwendung von Steuergeld
2.1 Steuerbelastung
Die Steuerbelastung ist in Österreich so hoch wie noch nie. Jede Steuerzahlerin und jeder Steuerzahler arbeitet bis 23. Juni jedes Jahres für den Staat, erst danach für die eigene Briefstasche. Der Ankauf von Abfangjägern würde jeden Haushalt mit mindestens 1 000 Euro belasten. Dies ist der Bevölkerung nicht zumutbar und zeigt wie grausam die Regierung gegen das eigene Volk agiert.
2.2 Nulldefizit/Steuerentlastung
Der österreichischen Bevölkerung wurde monatelang versichert, dass die Verteuerung der Autobahnvignette, die Besteuerung der Unfallrenten, die Einführung der Studiengebühren, die mehr als dürftige Pensionssteigerung und viele andere „Reformen“ mehr nur zum Erreichen des Nulldefizits beschlossen worden seien und es im Laufe der Legislaturperiode Steuerentlastungen geben soll. Wir lehnen jegliches Wahlzuckerl (für das man dann als Steuerzahler auch noch „Danke“ sagen muss) ab, die Regierung (wie jede Obrigkeit) ist Diener des Volkes und Treuhänder des Steuergeldes und soll anstatt einen Ankauf von Abfangjägern zu tätigen, dieses Geld den ÖsterreicherInnen im Rahmen einer Steuerreform zum Beispiel zurückgeben.
2.3 Arbeitslosigkeit
Die
Arbeitslosigkeit erreicht monatlich neue Rekordwerte mit Zuwächsen bis zu
20% im Vergleich zu den Werten des Vorjahres. Wirtschaftlich sinnvoll ist es
daher, konjunkturfördernde bzw.
-stützende Programme zu initiieren. Ein Ankauf von Abfangjägern hat
keine Auswirkung auf die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und ist daher
wirtschaftspolitischer Schwachsinn und beweist einmal mehr, dass es der
Regierung nicht darum geht die Wünsche des Volkes umzusetzen, sondern nur
die der diversen Lobbys usw. die diese Regierung unterstützen.
2.4 Soziale Härtefälle/Versteckte Armut
Der Ankauf von Abfangjägern betrifft jede(n) ÖsterreicherIn und nimmt angesichts der Tatsache, dass eine geschätze Million an Mitmenschen bereits in versteckter Armut lebt, keine Rücksicht auf diese Gruppe. Der Ankauf von Abfangjägern bringt keiner Alleinerzieherin Geld für die Erziehung des Kindes, keiner Kleinrentnerin das Geld für Heizmittel für den Winter, keinem Unfallrentner Geld für Dinge, die für die Herrschaften in der Regierung selbstverständlich sind. Auch jetzt ist die Befriedigung der Grundbedürfnisse jedes Staatsbürgers bereits gefährdet, anstatt diesen Missstand zu bekämpfen, wird Geld anderweitig eingesetzt.
3. Transparenz von Vereinbarungen
3.1. Gegengeschäfte
Die von der Abfangjägerlobby versprochenen Gegengegschäfte klingen ja auf das Erste ganz gut, sind aber in Wahrheit reine Realitätsverzerrung. Wie die Vergangenheit bewiesen hat, mussten österreichische Unternehmen bei Gegengeschäften derart billig anbieten, um zum Zug zu kommen, dass sie zu diesem letztlich vereinbarten Preis auch auf dem freien Markt problemlos verkaufen hätten können. Des Weiteren sind solche Gegengeschäfte NICHT einklagbar, also de facto nicht mehr wert als das Papier auf dem diese vereinbart werden. Wie mehrere Untersuchungen ergeben haben, haben die Gegengeschäfte bei diversen anderen Ankäufen (Thomson-Deal, Draken-Ankauf) 60% des Kaufpreises NICHT überschritten. Um jedoch das ganze Gegengeschäft schön darzustellen wurden längst getroffene Vereinbarungen in die Gegengeschäfte mit eingerechnet. Außerdem gehen wir davon aus, dass österreichische Unternehmen der betroffenen Branchen auch OHNE den Ankauf von Abfangjängern Aufträge bekommen werden, da diese durch professionelle und international geschätzte Qualität ihrer Arbeit bekannt sind und einen sehr guten Ruf genießen.
3.2 Provisionen
Bekanntlich
werden bei Ankäufen von Waffensystemen, Panzern, Abfangjägern usw.
bis zu 20% an Provisionen bezahlt. Dies würde bedeuten, dass zwischen 300
und 600 Millionen Euro an Provisionszahlungen fließen werden. Da
dieser Kauf erwiesenermaßen wohl nur den Empfängern dieser Zahlungen
finanziell nützt und davon auszugehen ist, dass diese
Organisationenen/Parteien/
Privatpersonen keiner sozialen Bedürftigkeit unterliegen und der/die
gemeine SteuerzahlerIn diese Rechnung zu begleichen hat, ist der Ankauf auch
aus diesem Grund abzulehnen. Die Frage warum die Bundesregierung bzw. diverse
Parteiorganisationen so vehement für einen Ankauf eintreten stellt sich
hiermit natürlich auch.
4. Falsche Prioritätensetzung in der Anschaffungspolitik für das Bundesheer
4.1.1 Die Prioritätensetzung in der Anschaffungspolitik des Bundesheeres ist eine verfehlte und fern jeglicher Realität. Rund um die Ereignisse der Lawinentragödie von Galtür wurde medienwirksam stets von der dringend notwendigen Anschaffung von Transporthubschraubern gesprochen, getan wurde nichts.
4.2 Des Weiteren fehlt es dem Bundesheer an Transportmaschinen, die wir uns für teures Geld von anderen Staaten ausleihen müssen.
4.3 Die Ausstattung der Infanterie besteht hauptsächlich aus veraltetem Gerät und entspricht nicht den Anforderungen eines modernen Heeres. Waffensysteme mit Laserpointer, Waffensysteme mit Feind-Freund-Erkennung, Splitterschutz, Schusswesten, moderne Kommunikationsmittel, die allesamt der Sicherheit des Soldaten im Feld dienen, sollten oberste Priorität in der Anschaffung haben und nicht der Ankauf von Abfangjägern.
5. Arbeitsplätze
In der Argumentation der Befürworter taucht oft das Argument auf, der Ankauf würde Arbeitsplätze sichern bzw. schaffen. Dass der Ankauf Arbeitsplätze schafft ist keinesfalls glaubwürdig und auch nicht belegbar. Es ist richtig, dass in der Zeltweger Werft am Flughaften Hinterstoisser 200 Arbeitsplätze direkt von einer Nachbeschaffung abhängig sind. Es muss mit aller Deutlichkeit gesagt werden, dass es ein wirtschaftspolitischer Schwachsinn ist, einen Ankauf mit Kosten von mehr als 2,5 Milliarden Euro mit der Erhaltung von 200 Arbeitsplätzen zu rechtfertigen.
6. Betroffene Bevölkerung in den von der Stationierung betroffenen Regionen
6.1 Die Bevökerung der betroffenen Regionen leidet nicht nur unter einer enormen Lärmbelastung und einer Verschmutzung der Luft durch Kerosin. Des Weiteren sind Abstürze bei Start- bzw. Landemanövern eine reale Gefahr.
6.2 Die Stationierung neuer Abfangjäger würde in den betroffenen Regionen sogar Arbeitsplätze kosten. In Fohnsdorf (Nachbargemeinde von Zeltweg in der Steiermark) sollen eine neue Therme entstehen, die weit über 300 Arbeitsplätze schaffen und tausende Besucher in die Region locken wird. Die Investoren würden bei einer Erhöhung der Flugtätigkeit Abstand von der Realisierung dieses Projektes nehmen. Des Weiteren steht ein Ankauf und damit verbundene Belastungen, die unter 6.1 aufgezählt sind, sicher im Widerspruch zum oft gepriesenen „Wellness- und Urlaubsland Steiermark“.
6.3 Ein sehr wichtiger Punkt, der gegen den Ankauf spricht, betrifft zwar in der Gesamtheit gesehen „nur“ ein paar tausend ÖsterreicherInnen, diese aber massiv und eventuell mit katastrophalen Folgen. In den betroffenen Regionen kommt es automatisch zu einer massiven Abwertung der Immobilien, Grundstücke, Eigenheime usw. Wer ersetzt diesen Wertverlust den betroffenen BürgerInnen? Dies kann bei grundbücherlich besicherten Darlehen durch den veränderten Schätzwert bis hin zur Zwangsversteigerung der eigenen vier Wände führen!
Diese sechs Punkte sind der Grund des Antrages auf Einleitung eines Volksbegehrens und zeigen wohl bei genauer Betrachtung, dass objektiv gesehen ein Ankauf NICHT im Sinne der ÖsterreicherInnen sein kann. Da aber die Regierung gegen das Volk agiert, die Meinung des Bürgers NICHT berücksichtigt, sehen wir dieses Volksbegehren als letzte Chance den Ankauf von Abfangjägern noch zu verhindern.
Als Bevollmächtigte wurden gemäß § 3 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 namhaft gemacht:
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|
Vor- und Familienname |
Beruf |
Adresse |
|
Bevollmächtigte(r) |
Rudolf FUSSI |
Selbständiger |
Ziegelofengasse 27/4/3 |
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1. Stellvertreter(in) |
Johann STRANER |
ÖBB-Bediensteter |
Brucknergasse 6/14 |
|
2. Stellvertreter(in) |
Alexander JURANEK |
Angestellter |
Feldgasse 7 |
|
3. Stellvertreter(in) |
Dr. Lorant RACZ |
Pensionist |
Staackmanngasse 6 |
|
4. Stellvertreter(in) |
Tennessee GEROLD |
Student |
Storchengasse 24/28 |
Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen
|
Gebiet |
Stimm- |
Unterstützungs- |
Stimm- |
gültige |
gültige |
ungültige |
|
Burgenland |
215 660 |
22 677 |
10,52% |
253 |
22 424 |
40 |
|
Kärnten |
419 128 |
40 316 |
9,62% |
306 |
40 010 |
48 |
|
Niederösterreich |
1 154 369 |
126 241 |
10,94% |
4 219 |
122 022 |
200 |
|
Oberösterreich |
999 925 |
132 486 |
13,25% |
3 385 |
129 101 |
143 |
|
Salzburg |
357 662 |
34 111 |
9,54% |
157 |
33 954 |
37 |
|
Steiermark |
913 096 |
85 550 |
9,37% |
5 903 |
79 647 |
198 |
|
Tirol |
477 189 |
45 400 |
9,51% |
153 |
45 247 |
73 |
|
Vorarlberg |
233 972 |
26 158 |
11,18% |
2 389 |
23 769 |
144 |
|
Wien |
1,098 070 |
111 868 |
10,19% |
1 560 |
110 308 |
3 |
|
Österreich |
5 869 071 |
624 807 |
10,65% |
18 325 |
606 482 |
886 |
Im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 174 vom Dienstag, 10. September 2002 ist folgende Kundmachung über das Ergebnis der Eintragungen erschienen:
Bundeswahlbehörde
Zl. 48.637/45-V/8/02
Volksbegehren gegen Abfangjäger
Gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2001, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 9. September 2002 auf Grund der Berichte der Bezirkswahlbehörden folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren gegen Abfangjäger ermittelt:
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Gebiet |
Stimm- |
Anzahl der gültigen |
Stimm- |
|
|
|
Burgenland |
215 660 |
22 677 |
10,52 |
|
|
|
Kärnten |
419 128 |
40 316 |
9,62 |
|
|
|
Niederösterreich |
1 154 369 |
126 241 |
10,94 |
|
|
|
Oberösterreich |
999 925 |
132 486 |
13,25 |
|
|
|
Salzburg |
357 662 |
34 111 |
9,54 |
|
|
|
Steiermark |
913 096 |
85 550 |
9,37 |
|
|
|
Tirol |
477 189 |
45 400 |
9,51 |
|
|
|
Vorarlberg |
233 972 |
26 158 |
11,18 |
|
|
|
Wien |
1 098 070 |
111 868 |
10,19 |
|
|
|
Österreich |
5 869 071 |
624 807 |
10,65 |
|
Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.
Wien, am 9. September 2002
Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:
Sektionschef Mag. Prantl