1291 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Eingelangt am 09.10.2002

Volksbegehren

gegen Abfangjäger

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

Volksbegehren gegen Abfangjäger

Der Nationalrat möge ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, das der Bundesregierung den Ankauf von Abfangjägern untersagt.

Begründung

Die Begründung zur Einbringung des Volksbegehrens gegen Abfangjäger gliedert sich in sechs Punkte:

1.     Sicherheitspolitische Argumente

1.1    Verteidigung gegen wen?

         Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Diktaturen 1989 und der Auflösung des Warschauer Paktes, ist dem österreichischen Bundesheer der „Feind aus dem Osten“ abhanden gekommen. „Die Demokraten“ sehen in einem befriedeten Mitteleuropa weit und breit kein Feindbild, vor dem es sich zu schützen gilt und lehnen daher die künstliche Erschaffung eines neuen Feindbildes ab. Weiters stellt sich die Frage, für wen Österreich und die österreichische Bevölkerung ein etwaiges Ziel darstellen könnten.

1.2    EU-Erweiterung

         In fünf bis zehn Jahren ist Österreich nach dem Beitritt der Nachbarstaaten (Slowenien, Tschechien, Slowakei und Ungarn) keine EU-Außengrenze mehr. Die Nachbarstaaten verfügen über eine intakte Luftraumverteidigung und -überwachung und daher muss ein Aggressor zuerst den Luftraum der anderen Länder durchfliegen, um somit in den österreichischen Luftraum zu gelangen. „Die Demokraten“ fordern die so genannte „Europapartei“ ÖVP auf, diese realpolitischen Umstände verstärkt in ihre Überlegungen einzubeziehen.

1.3    Die Terrorismus-Lüge

         Die Aussagen des Verteidigungsminister, „scheinbar seien die Ereignisse des 11. September bereits in Vergessenheit geraten“ werden von uns auf das Schärfste als Lüge und Angstmacherei zurückgewiesen. Kein Staat der Welt hat besseres, moderneres Fluggerät in einem größeren Ausmaß als die USA zur Verfügung, dennoch konnten die USA ihren Luftraum eben nicht schützen, genauso wenig wie die angegriffenen Gebäude und Menschen.

1.4    Österreich hat keine klar definierte Sicherheitspolitik

         Die Bundesregierung spricht von „bündnisfrei“, die Opposition von „neutral“, die einen wollen in die NATO, die anderen die Neutralität schützen. Solange Österreich seine Sicherheitspolitik nicht klar definiert macht es keinen Sinn Unmengen an Budgetmitteln für Ankäufe von Abfangjägern zu verschwenden. Es kann niemals Österreichs Rolle im Rahmen einer europäischen Sicherheitspolitik sein, Agenden der Luftwaffe zu übernehmen. Wenn, dann wird Österreich Spezialtruppen, Gebirgsjäger, Pioniere oder Sanitätspersonal bereitstellen. Die Haltung der Bundesregierung, dieses nicht zur Kennntnis nehmen zu wollen, ist gegen eine europäische Sicherheitspolitik gerichtet, wobei man nicht erkennen kann, wohin uns diese bornierte Haltung der Bundesregierung auf der Weiterentwicklung der Sicherheitspolitik eigentlich führen soll.

1.5    Die Staatsvertrags-Lüge

         Vermehrt werden Regierungsmitglieder mit den Worten „die Luftraumüberwachung ist im Staatsvertrag festgelegt“, zitiert. Dies ist unwahr. Im Staatsvertrag ist lediglich eine Verteidigung „mit allen zu Gebote stehenden“ Mitteln festgeschrieben. In einem befriedeten Mitteleuropa, ohne eine erkennbare Bedrohung unseres Staatsgebietes, steht wohl eine Verteidigung mittels Luftwaffe nicht zu Gebot.

1.6    Die Frage der Effektivität

         Wenn Österreich seinen Luftraum tatsächlich schützen will, muss man dieses Wollen wohl mit dem der Schweiz vergleichen. Dieses Vorhaben ist weder mit 24, nocht mit 50, noch mit 100 Abfangjägern gewährleistet. „Die Demokraten“ sehen die geplante Anschaffung mehr als Erwerb eines Statussymbols für Politiker, Waffennarren und Generäle, welche ganz klar abzulehnen ist. Wenn es tatsächllich „nur“ um die Luftraumüberwachung geht, dann sollte die bestehende „Goldhaube“ modernisiert werden, anstatt unnötige Abfangjäger anzuschaffen.

         Des Weiteren garantiert der Besitz von Abfangjägern keinerlei Schutz vor etwaigen Aggressoren, wie die Vorfälle rund um das Eindringen mehrerer MIGs aus dem ehemaligen Jugoslawien in den österreichischen Luftraum bewiesen haben.

2.     Verschwendung von Steuergeld

2.1    Steuerbelastung

         Die Steuerbelastung ist in Österreich so hoch wie noch nie. Jede Steuerzahlerin und jeder Steuerzahler arbeitet bis 23. Juni jedes Jahres für den Staat, erst danach für die eigene Briefstasche. Der Ankauf von Abfangjägern würde jeden Haushalt mit mindestens 1 000 Euro belasten. Dies ist der Bevölkerung nicht zumutbar und zeigt wie grausam die Regierung gegen das eigene Volk agiert.

2.2    Nulldefizit/Steuerentlastung

         Der österreichischen Bevölkerung wurde monatelang versichert, dass die Verteuerung der Autobahnvignette, die Besteuerung der Unfallrenten, die Einführung der Studiengebühren, die mehr als dürftige Pensionssteigerung und viele andere „Reformen“ mehr nur zum Erreichen des Nulldefizits beschlossen worden seien und es im Laufe der Legislaturperiode Steuerentlastungen geben soll. Wir lehnen jegliches Wahlzuckerl (für das man dann als Steuerzahler auch noch „Danke“ sagen muss) ab, die Regierung (wie jede Obrigkeit) ist Diener des Volkes und Treuhänder des Steuergeldes und soll anstatt einen Ankauf von Abfangjägern zu tätigen, dieses Geld den ÖsterreicherInnen im Rahmen einer Steuerreform zum Beispiel zurückgeben.

2.3    Arbeitslosigkeit

         Die Arbeitslosigkeit erreicht monatlich neue Rekordwerte mit Zuwächsen bis zu 20% im Vergleich zu den Werten des Vorjahres. Wirtschaftlich sinnvoll ist es daher, konjunkturfördernde bzw.
-stützende Programme zu initiieren. Ein Ankauf von Abfangjägern hat keine Auswirkung auf die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen und ist daher wirtschaftspolitischer Schwachsinn und beweist einmal mehr, dass es der Regierung nicht darum geht die Wünsche des Volkes umzusetzen, sondern nur die der diversen Lobbys usw. die diese Regierung unterstützen.

2.4    Soziale Härtefälle/Versteckte Armut

         Der Ankauf von Abfangjägern betrifft jede(n) ÖsterreicherIn und nimmt angesichts der Tatsache, dass eine geschätze Million an Mitmenschen bereits in versteckter Armut lebt, keine Rücksicht auf diese Gruppe. Der Ankauf von Abfangjägern bringt keiner Alleinerzieherin Geld für die Erziehung des Kindes, keiner Kleinrentnerin das Geld für Heizmittel für den Winter, keinem Unfallrentner Geld für Dinge, die für die Herrschaften in der Regierung selbstverständlich sind. Auch jetzt ist die Befriedigung der Grundbedürfnisse jedes Staatsbürgers bereits gefährdet, anstatt diesen Missstand zu bekämpfen, wird Geld anderweitig eingesetzt.


3.     Transparenz von Vereinbarungen

3.1.   Gegengeschäfte

         Die von der Abfangjägerlobby versprochenen Gegengegschäfte klingen ja auf das Erste ganz gut, sind aber in Wahrheit reine Realitätsverzerrung. Wie die Vergangenheit bewiesen hat, mussten österreichische Unternehmen bei Gegengeschäften derart billig anbieten, um zum Zug zu kommen, dass sie zu diesem letztlich vereinbarten Preis auch auf dem freien Markt problemlos verkaufen hätten können. Des Weiteren sind solche Gegengeschäfte NICHT einklagbar, also de facto nicht mehr wert als das Papier auf dem diese vereinbart werden. Wie mehrere Untersuchungen ergeben haben, haben die Gegengeschäfte bei diversen anderen Ankäufen (Thomson-Deal, Draken-Ankauf) 60% des Kaufpreises NICHT überschritten. Um jedoch das ganze Gegengeschäft schön darzustellen wurden längst getroffene Vereinbarungen in die Gegengeschäfte mit eingerechnet. Außerdem gehen wir davon aus, dass österreichische Unternehmen der betroffenen Branchen auch OHNE den Ankauf von Abfangjängern Aufträge bekommen werden, da diese durch professionelle und international geschätzte Qualität ihrer Arbeit bekannt sind und einen sehr guten Ruf genießen.

3.2    Provisionen

         Bekanntlich werden bei Ankäufen von Waffensystemen, Panzern, Abfangjägern usw. bis zu 20% an Provisionen bezahlt. Dies würde bedeuten, dass zwischen 300 und 600 Millionen Euro an Provisionszahlungen fließen werden. Da dieser Kauf erwiesenermaßen wohl nur den Empfängern dieser Zahlungen finanziell nützt und davon auszugehen ist, dass diese Organisationenen/Parteien/
Privatpersonen keiner sozialen Bedürftigkeit unterliegen und der/die gemeine SteuerzahlerIn diese Rechnung zu begleichen hat, ist der Ankauf auch aus diesem Grund abzulehnen. Die Frage warum die Bundesregierung bzw. diverse Parteiorganisationen so vehement für einen Ankauf eintreten stellt sich hiermit natürlich auch.

4.     Falsche Prioritätensetzung in der Anschaffungspolitik für das Bundesheer

4.1.1 Die Prioritätensetzung in der Anschaffungspolitik des Bundesheeres ist eine verfehlte und fern jeglicher Realität. Rund um die Ereignisse der Lawinentragödie von Galtür wurde medienwirksam stets von der dringend notwendigen Anschaffung von Transporthubschraubern gesprochen, getan wurde nichts.

4.2    Des Weiteren fehlt es dem Bundesheer an Transportmaschinen, die wir uns für teures Geld von anderen Staaten ausleihen müssen.

4.3    Die Ausstattung der Infanterie besteht hauptsächlich aus veraltetem Gerät und entspricht nicht den Anforderungen eines modernen Heeres. Waffensysteme mit Laserpointer, Waffensysteme mit Feind-Freund-Erkennung, Splitterschutz, Schusswesten, moderne Kommunikationsmittel, die allesamt der Sicherheit des Soldaten im Feld dienen, sollten oberste Priorität in der Anschaffung haben und nicht der Ankauf von Abfangjägern.

5.     Arbeitsplätze

         In der Argumentation der Befürworter taucht oft das Argument auf, der Ankauf würde Arbeitsplätze sichern bzw. schaffen. Dass der Ankauf Arbeitsplätze schafft ist keinesfalls glaubwürdig und auch nicht belegbar. Es ist richtig, dass in der Zeltweger Werft am Flughaften Hinterstoisser 200 Arbeitsplätze direkt von einer Nachbeschaffung abhängig sind. Es muss mit aller Deutlichkeit gesagt werden, dass es ein wirtschaftspolitischer Schwachsinn ist, einen Ankauf mit Kosten von mehr als 2,5 Milliarden Euro mit der Erhaltung von 200 Arbeitsplätzen zu rechtfertigen.

6.     Betroffene Bevölkerung in den von der Stationierung betroffenen Regionen

6.1    Die Bevökerung der betroffenen Regionen leidet nicht nur unter einer enormen Lärmbelastung und einer Verschmutzung der Luft durch Kerosin. Des Weiteren sind Abstürze bei Start- bzw. Landemanövern eine reale Gefahr.

6.2    Die Stationierung neuer Abfangjäger würde in den betroffenen Regionen sogar Arbeitsplätze kosten. In Fohnsdorf (Nachbargemeinde von Zeltweg in der Steiermark) sollen eine neue Therme entstehen, die weit über 300 Arbeitsplätze schaffen und tausende Besucher in die Region locken wird. Die Investoren würden bei einer Erhöhung der Flugtätigkeit Abstand von der Realisierung dieses Projektes nehmen. Des Weiteren steht ein Ankauf und damit verbundene Belastungen, die unter 6.1 aufgezählt sind, sicher im Widerspruch zum oft gepriesenen „Wellness- und Urlaubsland Steiermark“.

6.3    Ein sehr wichtiger Punkt, der gegen den Ankauf spricht, betrifft zwar in der Gesamtheit gesehen „nur“ ein paar tausend ÖsterreicherInnen, diese aber massiv und eventuell mit katastrophalen Folgen. In den betroffenen Regionen kommt es automatisch zu einer massiven Abwertung der Immobilien, Grundstücke, Eigenheime usw. Wer ersetzt diesen Wertverlust den betroffenen BürgerInnen? Dies kann bei grundbücherlich besicherten Darlehen durch den veränderten Schätzwert bis hin zur Zwangsversteigerung der eigenen vier Wände führen!

Diese sechs Punkte sind der Grund des Antrages auf Einleitung eines Volksbegehrens und zeigen wohl bei genauer Betrachtung, dass objektiv gesehen ein Ankauf NICHT im Sinne der ÖsterreicherInnen sein kann. Da aber die Regierung gegen das Volk agiert, die Meinung des Bürgers NICHT berücksichtigt, sehen wir dieses Volksbegehren als letzte Chance den Ankauf von Abfangjägern noch zu verhindern.

Als Bevollmächtigte wurden gemäß § 3 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 namhaft gemacht:

 

 

Vor- und Familienname

Beruf

Adresse

Bevollmächtigte(r)

Rudolf FUSSI

Selbständiger

Ziegelofengasse 27/4/3
1050 Wien

1. Stellvertreter(in)

Johann STRANER

ÖBB-Bediensteter

Brucknergasse 6/14
8753 Fohnsdorf

2. Stellvertreter(in)

Alexander JURANEK

Angestellter

Feldgasse 7
2261 Angern a. d. March

3. Stellvertreter(in)

Dr. Lorant RACZ

Pensionist

Staackmanngasse 6
1210 Wien

4. Stellvertreter(in)

Tennessee GEROLD

Student

Storchengasse 24/28
1150 Wien

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-
berechtigte

Unterstützungs-
erklärungen
und gültige
Eintragungen

Stimm-
beteiligung
inkl. Unter-
stützungs-
erklärungen

gültige
Unterstützungs-
erklärungen

gültige
Eintragungen

ungültige
Eintragungen

Burgenland

215 660

22 677

10,52%

253

22 424

40

Kärnten

419 128

40 316

9,62%

306

40 010

48

Niederösterreich

1 154 369

126 241

10,94%

4 219

122 022

200

Oberösterreich

999 925

132 486

13,25%

3 385

129 101

143

Salzburg

357 662

34 111

9,54%

157

33 954

37

Steiermark

913 096

85 550

9,37%

5 903

79 647

198

Tirol

477 189

45 400

9,51%

153

45 247

73

Vorarlberg

233 972

26 158

11,18%

2 389

23 769

144

Wien

1,098 070

111 868

10,19%

1 560

110 308

3

Österreich

5 869 071

624 807

10,65%

18 325

606 482

886


Im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 174 vom Dienstag, 10. September 2002 ist folgende Kundmachung über das Ergebnis der Eintragungen erschienen:

 

Bundeswahlbehörde

Zl. 48.637/45-V/8/02

Volksbegehren gegen Abfangjäger

Gemäß § 16 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2001, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 9. September 2002 auf Grund der Berichte der Bezirkswahlbehörden folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren gegen Abfangjäger ermittelt:

 

 

Gebiet

Stimm-
berechtigte

Anzahl der gültigen
Eintragungen (inkl. Unterstützungs-
erklärungen)

Stimm-
beteiligung
in %

 

 

Burgenland

215 660

22 677

10,52

 

 

Kärnten

419 128

40 316

9,62

 

 

Niederösterreich

1 154 369

126 241

10,94

 

 

Oberösterreich

999 925

132 486

13,25

 

 

Salzburg

357 662

34 111

9,54

 

 

Steiermark

913 096

85 550

9,37

 

 

Tirol

477 189

45 400

9,51

 

 

Vorarlberg

233 972

26 158

11,18

 

 

Wien

1 098 070

111 868

10,19

 

 

Österreich

5 869 071

624 807

10,65

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

Wien, am 9. September 2002

Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

Sektionschef Mag. Prantl