141 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Justizausschusses


über den Antrag 66/A der Abgeordneten Doris Bures und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird

und

über den Antrag 90/A der Abgeordneten Doris Bures und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Doris Bures, Kurt Eder und Dr. Johannes Jarolim haben den Initiativantrag 66/A am 26. Jänner 2000 im Nationalrat eingebracht und im allgemeinen Teil wie folgt begründet:

“Mit der Wohnrechtsnovelle 1999 (WRN 1999) wurden eine Reihe von wichtigen Maßnahmen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und Wohnungseigentumsgesetz durchgesetzt. Darüber hinaus konnte in der XX. Gesetzgebungsperiode über einige bedeutende Neuregelungen im Mietrechtsgesetz keine Einigung erzielt werden. Der vorliegende Antrag soll nunmehr der Umsetzung dieser Anliegen dienen.

Die oft kritisierte Komplexität des Zu- und Abschlagsystems beim Richtwertmietzins und die sich aus dieser Komplexität ergebende Ineffizienz der Regelungsabsicht, nämlich gesetzliche Mietzinsobergrenzen vorzusehen, lassen es geboten erscheinen, eine genauer festgelegte insgesamte Obergrenze einzuziehen. Für sogenannte Luxuswohnungen (entweder in besonders guter Lage oder in entsprechender Größe, jeweils mit guter Ausstattung) sind Ausnahmen entweder jetzt schon vorgesehen (§ 16 Abs. 1 Z 4) oder werden nunmehr vorgesehen (§ 16 Abs. 1 Z 5 neu).

Hinsichtlich der Regelung befristeter Mietverträge wird der Weg eingeschlagen, dass eine Befristung einerseits bei Eigentumswohnungen nur in Gebäuden, die nach 1945 errichtet wurden, zulässig sein soll, und andererseits bei ,Altbaumietwohnungen‘ nur bei Vorliegen bestimmter Tatbestände, nämlich Eigenbedarf des Vermieters oder naher Angehöriger bzw. Sanierungsabsicht, zulässig ist.

Dadurch soll gewährleistet werden, dass entsprechend der auch schon bisherigen Absicht des Gesetz­gebers der unbefristete Mietvertrag die Regel sein soll, da eine gesellschaftlich sinnvolle Absicherung des Wohnens und eine Wahrnehmung der im Mietrechtsgesetz eingeräumten Rechte nur bei einem unbefristeten Vertrag gewährleistet ist.”

Am 24. Februar 2000 hat die Abgeordnete Doris Bures den selben Antrag nochmals im Nationalrat eingebracht, jedoch eine Erste Lesung verlangt, die am 27. April 2000 im Nationalrat durchgeführt wurde.

Den Initiativantrag 66/A hat der Justizausschuss erstmals am 11. April 2000 in Verhandlung genommen und nach Berichterstattung durch den Abgeordneten Otto Pendl vertagt.

In der Sitzung des Justizausschusses am 24. Mai 2000 wurde sowohl der vertagte Antrag 66/A als auch der Antrag 90/A in Verhandlung genommen.

Zum Antrag 90/A berichtete die Abgeordnete Doris Bures.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Dr. Harald Ofner, Dr. Gabriela Moser, Doris Bures, Mag. Johann Maier, Dr. Johannes Jarolim und die Ausschussobfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer.

Bei der Abstimmung wurde der als Verhandlungsgrundlage dienende Antrag 66/A von der Ausschuss­mehrheit abgelehnt. Damit gilt auch der Antrag 90/A als miterledigt.

Zur Berichterstatterin für das Haus wurde die Abgeordnete Doris Bures gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2000 05 24

                                    Doris Bures                                                      Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau