142 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Justizausschusses
über den Antrag 9/A der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Diskriminierung homosexueller Personen und Lebensgemeinschaften beseitigt werden soll
Die Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Mag. Terezija Stoisits und Genossen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 29. Oktober 1999 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
“Zu Art. I:
Nach den Bestimmungen der StPO sind sämtliche Personen (unabhängig davon, ob anders- oder gleichgeschlechtlich), die in Lebensgemeinschaft leben, im Verfahren gegen ihren Lebensgefährten/ihrer Lebensgefährtin von der Ablegung eines Zeugnisses befreit. Es ist daher nicht nachvollziehbar und sachlich auch nicht gerechtfertigt, warum nach der Zivilprozessordnung LebensgefährtInnen kein Zeugnisverweigerungsrecht haben sollen. Die ZPO soll daher entsprechend den Bestimmungen der Strafprozessordnung angepasst werden.
Zu Art. II:
Nach wie vor werden durch die geltenden Gesetze gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften diskriminiert.
Ein wesentlicher Bereich dabei ist das Mietrecht, konkret der § 14 Abs. 3 Mietrechtsgesetz, der das Eintrittsrecht in ein Mietrecht bei Todesfall regelt. Der etwas unklare Gesetzeswortlaut: ,Lebensgemeinschaft … ist eine … in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe eingerichtete Haushaltsgemeinschaft‘ wurde erst jüngst vom OGH diskriminierend für gleichgeschlechtliche Lebensgefährten ausgelegt und ein dementsprechendes Eintrittsrecht nicht anerkannt.
Es ist nicht rational erklärbar, weshalb Lebensgemeinschaften, die in jeder Hinsicht – ausgenommen der Verschiedengeschlechtlichkeit! – eheähnlich sind, dieses Recht auf Eintritt in einen Mietvertrag nicht zukommen soll. Diese ungerechtfertigte Ungleichbehandlung ist auch verfassungsrechtlich bedenklich.
Zu Art. III:
Zu den Z 1, 3, 4, 5, 7, 8 und 9:
In den Bezug habenden Paragraphen werden LebensgefährtInnen den Ehegatten gleichgestellt.”
Der Justizausschuss hat den Antrag in seiner Sitzung am 24. Mai 2000 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Dr. Harald Ofner, Dr. Gabriela Moser, Doris Bures, Mag. Johann Maier, Dr. Johannes Jarolim und die Ausschussobfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.
Zur Berichterstatterin für das Haus wurde Abgeordnete Dr. Gabriela Moser gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2000 05 24
Dr. Gabriela Moser Mag. Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatterin Obfrau