144 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Justizausschusses


über die Regierungsvorlage (99 der Beilagen): Bundesgesetz über den Schutz zugangs­kontrollierter Dienste (Zugangskontrollgesetz – ZuKG)

Die Richtlinie über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontroll­diensten, ABl. Nr. L 320 vom 28. November 1998, S 54, verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU zur Einführung von Maßnahmen, mit denen unbefugte Eingriffe in Zugangskontrollen verhindert werden können. Dabei geht es um Decoder, Passwörter und andere Vorrichtungen, die bestimmte Dienstleistun­gen (etwa Fernsehsendungen oder Dienste der Informationsgesellschaft) nur mit Erlaubnis des Anbieters zugänglich machen. Die Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten bis 28. Mai 2000 umzusetzen.

Das vorgeschlagene Zugangskontrollgesetz will verhindern, dass Vorrichtungen, die einen unbefugten Zugang zu geschützten Diensten ermöglichen, gewerbsmäßig hergestellt oder vertrieben werden. Die zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen des Entwurfs richten sich nur gegen gewerbsmäßige “Piraten”, nicht aber gegen private Nutzer solcher illegaler Vorrichtungen.

Der Entwurf enthält nach dem Vorbild des Urheberrechtsgesetzes zivil- und strafrechtliche Instrumente, mit denen sich ein Diensteanbieter gegen gewerbsmäßig handelnde Hersteller oder Händler von illegalen Umgehungsvorrichtungen zur Wehr setzen kann.

Der Justizausschuss hat diese Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. Mai 2000 in Verhandlung genommen.

Nach einer Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim wurde die Regierungsvorlage einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (99 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2000 05 24

                          Mag. Rüdiger Schender                                           Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau