153 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 92/A(E) der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Genossen betreffend Modell einer zentralen Qualitätssicherung und -kontrolle

Der gegenständliche am 1. März 2000 eingebrachte Entschließungsantrag ist wie folgt begründet:

Der Untersuchungsbericht, der zu den skandalösen Vorkommnissen im Spital Freistadt vorgelegt wurde, hat große Mängel bei der Qualitätssicherung und ein weitgehendes Fehlen jeglicher Qualitätskontrolle aufgezeigt.

Es hat sich am Beispiel Freistadt eindeutig herausgestellt, dass Qualitätssicherungsmaßnahmen im Gesundheitswesen ohne entsprechende Ballance und wechselseitigen Ergänzungen von dezentralen und zentralen Kontrollen nicht greifen und dass es in diesem Bereich unbedingt zu einer entsprechenden gesetzlichen Regelung auf Bundes- und Länderebene kommen muss.

Bei Ausarbeitung einer gesetzlichen Regelung zur zentralen Qualitätskontrolle im Gesundheitswesen muss dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger eine bedeutende Rolle zugesprochen werden. Die Krankenkassen, als wichtigste Finanziers im Gesundheitswesen, müssen – allein aus wirtschaftlichen Gründen – größtes Interesse und Verantwortung an einer effizienten Qualitätssicherung und Qualitäts­kontrolle haben. Die vom Hauptverband in diesen Fragen bisher gezeigte Zurückhaltung ist vollkommen unverständlich.

Der Gesundheitsausschuss hat den erwähnten Antrag in seiner Sitzung am 25. Mai 2000 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Günther Leiner, Dr. Elisabeth Pittermann sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck.

Die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald und Genossen brachten einen Abänderungsantrag ein.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag in der Fassung des genannten Abänderungsantrages nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2000 05 25

                             Dr. Kurt Grünewald                                                         Dr. Alois Pumberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann