154 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Verkehrsausschusses
über den Entschließungsantrag 84/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Erstellung einer fundierten Studie über die Einführung einer Verkehrserregerabgabe
Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen haben am 8. Februar 2000 den gegenständlichen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
“Die Zunahme des motorisierten Verkehrs nimmt in vielerlei Hinsicht zerstörerische Dimensionen an: Belastungen durch Abgase, Lärm, Flächenverbrauch, Zerstörung von gewachsenen fußläufigen Infrastruktureinrichtungen, Verlagerung wirtschaftlicher Tätigkeiten an die Peripherie von Ballungsräumen, Benachteiligung autoloser Teile der Gesellschaft (ein Drittel aller Haushalte) usw. Der Wachstumssektor motorisierten Verkehrs beruht nicht zuletzt auf der Basis fehlender Kostenwahrheit und Finanzierung sowie anderwertiger Förderung durch die öffentliche Hand. Daraus resultiert nicht nur ein permanenter Anreiz zu weiterer Expansion des Autoverkehrs, sondern auch eine massive Gefährdung der Nahversorgung. Zur Eindämmung verschiedenster Verkehrserreger und der damit verbundenen Gefährdung erscheint deshalb die Einführung einer Lenkungsabgabe erstrebenswert. Weiters steht die Finanzierung des öffentlichen Nah- und Personenverkehrs vor wachsenden Finanzierungsproblemen, die weder Bund, Länder oder Gemeinden auf Basis bestehender Einnahmen zu decken gewillt sind. Somit wäre die Einführung einer Verkehrserregerabgabe auch in dieser Hinsicht ein Element verkehrs- und finanzpolitischen Umsteuerns in Richtung eines nachhaltigen und zukunftsfähigen Verkehrs- und Raumordnungssystems.”
Der Verkehrsausschuss hat diesen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 25. Mai 2000 in Verhandlung genommen.
Als Berichterstatterin fungierte die Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Anton Wattaul, Mag. Helmut Kukacka, Emmerich Schwemlein, Dr. Evelin Lichtenberger und Helmut Dietachmayr sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Dipl.-Ing. Michael Schmid.
Die Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Helmut Kukacka und Rudolf Parnigoni brachten einen Entschließungsantrag mit folgender Begründung ein:
“Im Öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999 ist in den §§ 32 bis 37 die Möglichkeit zur Einhebung einer speziellen Verkehrsanschlussabgabe durch Gemeinden vorgesehen, mit der die Kosten für die Erschließung von Betriebsansiedlungen für den öffentlichen Verkehr abgedeckt werden sollen.
Schon bei der Beschlussfassung im Jahr 1999 bestanden erhebliche Zweifel, ob dieses Instrument die gewünschte Wirkung entfalten würde, weil jede Gemeinde, die eine derartige Abgabe einführt, ihre Standortbedingungen verschlechtert, während andererseits ein erhebliches Steueraufkommen aus der Betriebsansiedlung lockt.
Es erscheint daher sinnvoll, nach Ablauf einer angemessenen Frist eine Überprüfung der Auswirkungen dieser Bestimmung vorzunehmen.”
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen [84/A(E)] nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.
Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Helmut Kukacka und Rudolf Parnigoni wurde einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Verkehrsausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle:
1. diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und
2. die beigedruckte Entschließung annehmen.
Wien, 2000 05 25
Bernd Brugger Mag. Reinhard Firlinger
Berichterstatter Obmann
Anlage
Entschließung
Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dem Nationalrat nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Inkrafttreten des Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetzes 1999 einen Bericht über die Erfahrungen mit der darin vorgesehenen Verkehrsanschlussabgabe zu übermitteln.