156 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Verkehrsausschusses


über die Regierungsvorlage (32 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr

Durch das vorliegende Abkommen soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, gemeinsame Grenz­abfertigungsstellen der Zoll- und Grenzkontrollbehörden der beiden Staaten im Straßenverkehr zu er­richten sowie Amtshandlungen während der Abfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt vorzu­nehmen. Die Zoll- und Grenzkontrollorgane werden dabei berechtigt, ihre Amtshandlungen auch in bestimmten Zonen des Nachbarstaates auszuüben.

Zweck dieses Abkommens ist die beschleunigte Abwicklung des Grenzverkehrs, wobei dem seit der Unabhängigkeit Sloweniens wieder verstärkten Verkehrsaufkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien Rechnung getragen wird.

Das Abkommen ist ein sogenanntes Rahmenabkommen, da es nicht selbst bereits die Grenzab­fertigungsstellen, auf die das Abkommen Anwendung finden soll, festlegt, sondern dies Vereinbarungen zwischen den zuständigen Zentralbehörden der beiden Vertragsstaaten überlässt (Artikel 2 Absatz 4). Hierdurch wird die – im Hinblick auf die Verkehrsentwicklung notwendige – Flexibilität gewährleistet.

Das Abkommen regelt die Rechte, Pflichten und Befugnisse, welche den auf dem Gebiet des Nach­barstaates errichteten Grenzabfertigungsstellen (Grenzzollämtern und Grenzkontrollstellen) und den Bediensteten von Grenzabfertigungsstellen, welche die Grenzabfertigung auf fremdem Staatsgebiet vornehmen, zustehen bzw. obliegen.

Das vorliegende Abkommen ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Es enthält keine verfassungs­ändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Es bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Artikel 50 Absatz 1 B-VG.

Einer Zustimmung des Bundesrates im Sinne des Artikels 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG bedarf es nicht, da keine Angelegenheiten des selbstständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden.

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. Mai 2000 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter fungierte der Abgeordnete Hermann Reindl.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abkommens zu empfehlen. Weiters war der Verkehrsausschuss der Meinung, dass es im Gegenstand keines besonderen Bundesgesetzes gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung bedarf.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Verkehrsausschuss den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn- und Straßenverkehr (32 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2000 05 25

                                Hermann Reindl                                                         Mag. Reinhard Firlinger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann