186 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Rechnungshofausschusses


betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 1997 und 1998 (III-12 der Beilagen)

Gemäß Art. 121 Abs. 4 B-VG hat der Rechnungshof bei Unternehmungen und Einrichtungen, die seiner Kontrolle unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht, jedes zweite Jahr die durchschnittlichen Einkommen einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen sowie zusätzliche Leistungen für Pensionen von Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie aller Beschäftigten durch Einholung von Auskünften bei diesen Unternehmungen und Einrichtungen zu erheben und darüber dem Nationalrat zu berichten. Die durchschnittlichen Einkommen der genannten Personenkreise sind hiebei für jede Unternehmung und für jede Einrichtung gesondert auszuweisen.

Im gegenständlichen Bericht liegt hiermit dem Nationalrat das Ergebnis seiner für die Jahre 1997 und 1998 durchgeführten Erhebung der Durchschnittseinkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen des Bundes vor, wobei das im Bericht wiedergegebene Zahlenmaterial sowie die Bezeichnung (“Firma”) den eigenen Angaben der Unternehmung/Einrichtung entspricht, die der Rechnungshof zwar auf Plausibilität, nicht aber auch auf materielle Richtigkeit überprüft hat. Der vorliegende Bericht schließt formal an den letzten Bericht des Rechnungshofes über die Einkommensverhältnisse in den Jahren 1995 und 1996 (III-109 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. Gesetzgebungsperiode) an. Inhaltlich weist er im Interesse der Erhöhung seiner Aussagekraft (insbesondere im Bereich der Pensionen) eine modifizierte Darstellung bei gleichzeitiger Wahrung der Vergleichbarkeit mit den Vorperioden auf.

Wie im Allgemeinen Berichtsteil ausgeführt wird, sind jene Unternehmungen und Einrichtungen zur Bekanntgabe der Einkommen und Pensionsleistungen verpflichtet, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen und für die eine Berichterstattungspflicht an den Nationalrat besteht. Es sind dies daher – wie in den Vorjahren – jene Unternehmungen, die der Begriffsbestimmung des Art. 126b Abs. 2 B-VG entsprechen. Auch hält der Rechnungshof am Begriff der “Einrichtungen” weiter fest; in diesem Sinne hat er die Einkommensverhältnisse bei jenen vom Bund verschiedenen Rechtsträgern erhoben, die – ohne Unternehmung zu sein – der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, also vor allem

–   bei Stiftungen, Anstalten, Fonds im Sinne des Art. 126b Abs. 1 B-VG,

–   beim Österreichischen Rundfunk (§ 31a des Rundfunkgesetzes),

–   bei den Trägern der Sozialversicherung (Art. 126c B-VG) und

–   bei der Agrarmarkt Austria (§ 20a des AMA-Gesetzes 1992).

Hinsichtlich der Durchführung der Erhebung ist festzuhalten, dass in den Jahren 1997 und 1998 sich die Eigentümerstruktur zahlreicher Unternehmungen/Einrichtungen derart änderte, dass sie für einen Teil des Berichtszeitraumes nicht mehr der Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes und/oder seiner Berichts­pflicht an den Nationalrat unterlagen. Sofern diese Unternehmungen/Einrichtungen für die verbliebenen Zeiträume Einkommensdaten meldeten, fanden diese Aufnahme in diesen Bericht.

Nachstehende Unternehmungen haben trotz Urgenz Auskünfte über Einkommens- und Pensionsdaten nicht gemeldet:

RH ab dem Jahr 1998 nicht mehr prüfungszuständig:

–   Autohaus Schönbrunn Kfz-Service- und HandelsgesmbH

–   Steyr Antriebstechnik GesmbH

–   Steyr Antriebstechnik GesmbH & Co KG

–   Steyr Mannlicher AG

–   Steyr Motorentechnik GesmbH

–   Steyr-Auto-Klagenfurt Kfz-Service- und HandelsgesmbH

–   Steyr-Auto-Leonding Kfz-Service- und HandelsgesmbH

–   Steyr-Automobil-Vertriebs-AG

–   Steyr-Barter HandelsgesmbH

–   Steyr-Daimler-Puch AG

–   Steyr-Daimler-Puch Fahrzeugtechnik AG

–   Steyr-Daimler-Puch Fahrzeugtechnik AG & Co KG

–   Steyr-Daimler-Puch Sicherheitstechnologie GesmbH

–   Steyr-Daimler-Puch Sicherheitstechnologie GesmbH & Co KG

–   Steyr-Daimler-Puch Spezialfahrzeug AG

–   Steyr-Industrie-Commerz- und HandelsgesmbH

–   SVS Steyr-Versicherungs-Service GesmbH

RH ab dem Jahr 1999 nicht mehr prüfungszuständig:

–   Score Consulting GesmbH

Im nachfolgenden Zahlenteil ordnet der Rechnungshof in gegenständlichem Bericht die von ihm in die Einkommenserhebung einbezogenen Unternehmungen und Einrichtungen insgesamt 19 Bereichen, vergleichbar einzelnen Wirtschaftszweigen, zu. Wegen der zunehmenden Bedeutung der Dienstleistungs­unternehmungen, welche hauptsächlich in der Übersicht 14 “Sonstige Unternehmungen” enthalten sind, ist diese Übersicht in neun Teilübersichten weiter untergliedert.

Die bisherigen Übersichten 5 “Unternehmungen der Erdöl- und Gasgewinnung sowie der Weiterver­arbeitung und des Handels mit einschlägigen Produkten” und 7 “Unternehmungen der Papier- und Zellstofferzeugung und des Handels mit einschlägigen Produkten” werden nur hinsichtlich ihrer fortlaufenden Nummerierung weitergeführt; die jeweils einzige verbliebene Gesellschaft ist nunmehr in der Übersicht 14i “Sonstige Unternehmungen (Übrige)” enthalten.

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seinen Sitzungen am 1. März und am 31. Mai 2000 behandelt.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Rosemarie Bauer, Otmar Brix und Ilse Burket sowie der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler.

Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 1997 und 1998 (III-12 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2000 05 31

                            Mag. Martina Pecher                                                        Mag. Werner Kogler

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann