188 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 117/A der Abgeordneten Helmut Dietachmayr und GenossInnen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird


Die Abgeordneten Helmut Dietachmayr, Annemarie Reitsamer, Sophie Bauer und GenossInnen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 21. März 2000 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Durch die vorgeschlagene Änderung soll eindeutig klargestellt werden, dass auch Tätigkeiten von Feuerwehren im Einsatz, bei denen ein erhebliches Infektionsrisiko besteht, von der Nr. 38 der Anlage 1 zum ASVG (Berufskrankheitenliste) erfasst sind. Schnittverletzungen durch Blechkanten, Glasscheiben usw. sind oft trotz guter Schutzausrüstung unvermeidlich. Bei Körperkontakt mit Verletzten kommt die Einsatzmannschaft mit Körperflüssigkeiten wie Blut, Speichel usw. der zu Bergenden in Berührung, Einsatzkleidung wird kontaminiert.”

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag 117/A in seiner Sitzung am 6. April 2000 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war der Abgeordente Helmut Dietachmayr.

Nach einer Debatte der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Helmut Dietachmayr, Sophie Bauer, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag. Dr. Josef Trinkl sowie der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Elisabeth Sickl wurde vom Abgeordneten Mag. Herbert Haupt ein Antrag auf Vertagung gestellt. Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag 117/A in seiner Sitzung am 31. Mai 2000 neuerlich in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Heidrun Silhavy, Dr. Elisabeth Pittermann, Theresia Haidlmayr, Heinz Gradwohl, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Alois Pumberger, Dr. Reinhold Mitterlehner sowie die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Elisabeth Sickl.

Die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Dr. Gottfried Feurstein brachten einen Entschließungsantrag ein, der folgendermaßen begründet wurde:

“Der Antrag 117/A weist berechtigt darauf hin, dass Feuerwehrleuten trotz ihrer unbestrittenen Leis­tungen für die Allgemeinheit derzeit der Schutz vor dem durch ihre Tätigkeit bedingten Infektionsrisiko nicht durch kostenlose Schutzimpfungen erleichtert wird.

Bei der Vermeidung von Infektionsrisiken durch Schutzimpfungen muss einerseits die Wirksamkeit der einzelnen Impfungen geprüft, andererseits aber auch die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Durchimpfungen bestimmter Bevölkerungsgruppen in der Relation zwischen Aufwand und Erfolg, Nutzen und potentiellem Risiko für die Betroffenen abgewogen werden. Die Antragsteller sind daher der Ansicht, dass einer Beschlussfassung über das berechtigte Anliegen des Antrags 117/A eine entsprechend eingehende Evaluierung vorangehen muss.

Zusätzlich sollte eine Maßnahme zur besseren Vorbeugung von Infektionsrisiken sich nicht auf die Gruppe der Feuerwehrleute beschränken. Auch andere Gruppen von Freiwilligen etwa im Bereich der Pflege, aber auch Beschäftigtengruppen wie zB Angehörigen des Sanitätsdienstes sind in die Überlegungen miteinzubeziehen, um keine sachlich nicht begründbare Unterscheidung zwischen einzel­nen Gruppen zu schaffen.

Gleichzeitig ist zu bedenken, dass die Feuerwehren, aber auch andere Personengruppen, für die eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit kostenloser Schutzimpfungen wünschenswert erscheint, zum Großteil in die Kompetenz der Länder fallen. Es kann in diesem Zusammenhang nicht Sinn der Unfallversicherung oder Aufgabe des Bundes sein, allein die Kosten derartiger Maßnahmen zu übernehmen, wenn der Nutzen der dadurch erleichterten (freiwilligen) Leistungen den Ländern zugute kommt.”


Bei der Abstimmung fand der in 117/A enthaltene Gesetzentwurf keine Mehrheit.

Der oberwähnte Entschließungsantrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle:

           1. diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

           2. die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 2000 05 31

                            Sigisbert Dolinschek                                                       Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau

Anlage

Entschließung

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen wird ersucht, gemeinsam mit den Ländern

           1. eine Abklärung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von kostenlosen Schutzimpfungen für freiwillige Helfer wie etwa Feuerwehrleute, aber auch zusätzliche Berufsgruppen wie etwa (in manchen Ländern) den Sanitätshilfsdienst durchzuführen und

           2. für alle Gruppen, für die eine Möglichkeit kostenloser Schutzimpfungen geboten werden sollte, eine Finanzierung zu vereinbaren, die der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern und den Aufgaben der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt gerecht wird.