190 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (21 der Beilagen): Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung


Das gegenständliche gesetzändernde bzw. gesetzesergänzende Übereinkommen wurde auf der 58. Ta­gung der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) am 26. Juni 1973 angenommen.

Gemäß Art. 19 der Verfassung der IAO ist jedes Mitglied verpflichtet, die von der Internationalen Arbeitskonferenz angenommenen internationalen Instrumente den zuständigen innerstaatlichen Stellen im Hinblick auf ihre Verwirklichung durch die Gesetzgebung oder durch andere Maßnahmen vorzulegen. Der diesbezügliche Bericht III-149 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates, XIII. GP, wurde vom Nationalrat im Jahre 1975 zur Kenntnis genommen. In diesem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass ein Antrag der Bundesregierung auf Ratifikation nicht gestellt wird, da eine Reihe von Bestimmungen des Übereinkommens nicht der österreichischen Rechtsordnung entspricht.

In den Erläuterungen der gegenständlichen Regierungsvorlage wird nunmehr darauf hingewiesen, dass fast alle zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Ratifikationshindernisse inzwischen beseitigt worden sind. Lediglich hinsichtlich Art. 7 Abs. 1 und 3 sowie hinsichtlich Art. 9 des Übereinkommens besteht ein geringfügiger Anpassungsbedarf.

In den Erläuterungen der Regierungsvorlage wird darauf hingewiesen, dass das gegenständliche Überein­kommen Nr. 138 zu den sieben Kernnormen der IAO gehört, auf die auf vielen Konferenzen und in vielen Gremien und Abkommen Bezug genommen wird, weshalb eine Ratifikation des Überein­kommens opportun erscheint.

Der Zweck des gegenständlichen Übereinkommens ist es, die zahlreichen bestehenden, jedoch nur für begrenzte Wirtschaftsbereiche geltenden Übereinkommen der IAO durch eine umfassende allgemeine Urkunde schrittweise zu ersetzen und gleichzeitig das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung oder Arbeit fortschreitend bis auf einen Stand anzuheben, bei dem die volle geistige und körperliche Entwicklung der Jugendlichen gesichert ist. Das Mindestalter im Sinne des Übereinkommens darf grundsätzlich nicht unter dem Alter liegen, in dem die Schulpflicht endet und keinesfalls unter 15 Jahren; das Mindestalter für die Zulassung zu sogenannten gefährlichen Beschäftigungen oder Arbeiten darf nicht weniger als 18 Jahre betragen. Es sind eng begrenzte Ausnahmemöglichkeiten vorgesehen, die im Wesentlichen auf den Entwicklungsstand des ratifizierenden Mitgliedstaates, auf die Art der Arbeiten, das Alter der Jugendlichen und die Erfordernisse der Ausbildung Rücksicht nehmen. Endziel ist die absolute Beseitigung der Kinderarbeit, wo noch eine solche besteht, und die weitestgehende Einschränkung der bestehenden diesbezüglichen Ausnahmeregelungen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 31. Mai 2000 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Ridi Steibl.

An der Debatte beteiligte sich die Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, den Abschluss des gegenständlichen Übereinkommens zu genehmigen.

Dem Ausschuss erschien bei der Genehmigung des vorliegenden Übereinkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (21 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2000 05 31

                                      Ridi Steibl                                                                 Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau