191 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (39 der Beilagen): Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation
Die Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation wurde von der Allgemeinen Konferenz im Juni 2000 (85. Tagung) angenommen, wobei auch die österreichische Delegation für die Annahme gestimmt hat. Diese Urkunde hat den Charakter eines verfassungsergänzenden Staatsvertrages.
In dieser Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation ist vorgesehen, dass auf Vorschlag des Verwaltungsrates des Internationalen Arbeitsamtes die Internationale Arbeitskonferenz das Recht hat, jedes von ihr angenommene Übereinkommen wieder aufzuheben, wenn sich herausstellt, dass es gegenstandslos geworden ist oder keinen nützlichen Beitrag zum Erreichen der Ziele der Organisation mehr leistet.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 31. Mai 2000 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Ridi Steibl.
Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, den Abschluss des gegenständlichen Übereinkommens zu genehmigen.
Dem Ausschuss erschien bei der Genehmigung des vorliegenden Übereinkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
Der Abschluss des Staatsvertrages: Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation (39 der Beilagen) wird genehmigt.
Wien, 2000 05 31
Ridi Steibl Annemarie Reitsamer
Berichterstatterin Obfrau