194 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


betreffend den Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Jahr 1998 (III-40 der Beilagen)


Der gegenständliche Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit enthält die Abschnitte

–   Tätigkeitsübersicht

–   Allgemeiner Bericht

–   Tätigkeiten des Zentral-Arbeitsinspektorates

–   Budget

–   Tätigkeiten der Arbeitsinspektorate

–   Erfahrungen der Arbeitsinspektorate

–   Aus der Sicht der ArbeitsinspektorInnen

–   Verzeichnis der Rechtsvorschriften

–   Tabellenteil

–   Personal und Organisation der Arbeitsinspektion

Im Vorwort (verfasst im Dezember 1999) des gegenständlichen Tätigkeitsberichtes weist die damalige Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch darauf hin, dass Verwaltungs­innovation und Kundenorientierung auch für die Arbeitsinspektion keine leeren Worthülsen sind: In einem Pilotprojekt, das 1999 gestartet wurde, soll in drei Arbeitsinspektoraten ein modernes System zur Intensivierung der Bürgerorientierung und zur optimalen Gestaltung von Arbeitsabläufen entwickelt und eingeführt werden. Weiters wird im Vorwort der Bundesministerin ua. darauf hingewiesen, dass vor kurzem auch die österreichische Website der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (http://at.osha.eu.int) der Öffentlichkeit vorgestellt wurde und an einer eigenen Home­page der Arbeitsinspektion gearbeitet wird. Ferner wird von der Bundesministerin auf eine Erhebung über das Image und die Bedeutung der Arbeitsinspektion für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen hinge­wiesen, die nicht nur bei beiden Zielgruppen positiv ausgefallen ist, sondern es wurde auch die Bedeutung der Tätigkeit der Arbeitsinspektion zur Schaffung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen allseits anerkannt. Schließlich betont Frau Bundesministerin Hostasch, dass seit 1. Jänner 1999 die Arbeitsinspek­torate auch für die Wahrnehmung des Arbeitnehmerschutzes des gesamten Bergbaus zuständig sind.

Im Vorwort der Leiterin des Zentral-Arbeitsinspektorates wird darauf hingewiesen, dass die Arbeits­inspektorate immer wieder “Schwerpunktaktionen” durchführen. Im Rahmen solcher Aktionen untersucht die Arbeitsinspektion spezielle Gefahrenquellen bestimmter Branchen und berät die BetriebsleiterInnen über betriebsbezogene Schutzmaßnahmen. So wurden zB im August 1999 im gesamten Bundesgebiet Diskotheken und vergleichbare Lokale während der Hauptbetriebszeiten in Bezug auf die Fluchtwege­situation verstärkt überprüft. Die Ergebnisse waren erschreckend: In jeder vierten Diskothek in Österreich waren Notausgänge oder Fluchtwege verstellt, versperrt oder nicht gekennzeichnet. An die 40% der Sicherheitsbeleuchtungen waren defekt oder nicht regelmäßig überprüft. Durch das konsequente Vor­gehen der Arbeitsinspektion und die ausführlichen Beratungen vor Ort wurden zahlreiche Sicherheitsmaß­nahmen in den Betrieben sofort realisiert. Die Leiterin der zentralen Arbeitsinspektion weist in ihrem Vorwort auch darauf hin, dass es seitens der Behörden notwendig sein wird, selbstkritisch und oft über die eigenen Grenzen hinauszublicken, von den Partnern zu lernen, verstärkt mit allen Zielgruppen zu kooperieren und die Öffentlichkeit über ihr Handeln und ihre Leistungen zu informieren. Gemeinsam mit den Sozialpartnern soll daher im Jahr 2000 im Rahmen einer “Zukunftskonferenz” diskutiert werden, welche Erwartungen, welche Anforderungen und welche Ziele für die Tätigkeit der Arbeitsinspektion im Vordergrund stehen sollten.

Im Jahr 1998 gab es 216 666 (Vorjahr: 212 294) Betriebsstätten, die für Amtshandlungen der Arbeits­inspektion vorgemerkt waren.


Im Berichtsjahr führten die Arbeitsinspektionsorgane in 35 226 (Vorjahr: 37 022) Betriebsstätten und 14 270 (Vorjahr: 14 110) auswärtigen Arbeits-(Bau-)Inspektionen durch. Durch die Inspektionen wurden ingesamt 702 494 ArbeitnehmerInnen erfasst. Weiters wurden 49 426 (Vorjahr: 58 198) Erhebungen (gezielte Überprüfung von Teilaspekten des ArbeitnehmerInnenschutzes) vorgenommen. Die Arbeits­inspektion hat im Berichtsjahr an 18 988 (Vorjahr: 18 545) behördlichen Verhandlungen teilgenommen. Die Zahl der Unterstützungs- und Beratungsgespräche hat 9 859 (Vorjahr: 7 645) betragen. Außerdem gab es 7 611 (Vorjahr: 7 069) Vorbesprechungen von betrieblichen Projekten.

Die Zahl der arbeitshygienischen Messungen und Probenahmen betrug im Berichtsjahr 841 (Vor­jahr: 1 126).

Im Berichtsjahr 1998 wurden von der Arbeitsinspektion 63 832 (Vorjahr: 65 204) Beanstandungen auf dem Gebiet des technischen und arbeitshygienischen ArbeitnehmerInnenschutzes festgestellt.

Im Bereich des Verwendungsschutzes wurden 2 359 (Vorjahr: 1 899) Beanstandungen hinsichtlich der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen und 1 896 (Vorjahr: 2 150) Beanstandungen im Bereich des Mutterschutzes festgestellt. Weiters wurden von den Arbeitsinspektoraten 3 611 (Vorjahr: 4 269) Bean­standungen in Arbeitszeitangelegenheiten festgestellt. Es gab im Berichtsjahr 164 (Vorjahr: 36) Bean­standungen in Krankenanstalten-Arbeitszeitangelegenheiten. In 141 (Vorjahr: 135) Fällen gab es Bean­standungen auf Grund des Verwendungsschutzes bei BäckereiarbeiterInnen. In 136 (Vorjahr: 259) Fällen gab es Beanstandungen auf Grund der Bestimmungen über die Heimarbeit.

Im Berichtsjahr wurden 1 746 (Vorjahr: 2 060) Beanstandungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz festgestellt. Es wurden 2 999 (Vorjahr: 3 858) illegal beschäftigte ausländische Arbeitskräfte festgestellt.

Die Zahl der überprüften Arbeitstage bei LenkerInnenkontrollen betrug im Berichtsjahr 96 546 (Vor­jahr: 146 609). Es gab 3 854 (Vorjahr: 5 938) Mängel und Beanstandungen.

Von den Arbeitsinspektoraten wurden 73 332 (Vorjahr: 74 781) Übertretungen von Vorschriften des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ohne Berücksichtigung der LenkerInnenkontrollen) festgestellt.

Die Arbeitsinspektorate erstatteten wegen festgestellter Übertretungen von ArbeitnehmerInnenschutz­vorschriften insgesamt 1 760 (Vorjahr: 1 941) Strafanzeigen bei den Verwaltungsbehörden. Dabei wurden Strafen in der Höhe von 23 024 650 S (Vorjahr: 24 148 850 S) beantragt. Im Berichtsjahr wurde bei abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahren ein Strafausmaß von insgesamt 11 821 750 S (Vor­jahr: 16 647 300 S) verhängt.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 31. Mai 2000 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war die Abgeordnete Ridi Steibl.

Bei der Abstimmung wurde der Bericht III-40 der Beilagen einstimmig zur Kenntnis genommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht (III-40 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2000 05 31

                                      Ridi Steibl                                                                 Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau