195 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Ausgedruckt am 5. 7. 2000

Regierungsvorlage


Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Eigentums­verhältnisse der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden, aufgehoben wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Das Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Eigentumsverhältnisse der österreichischen Elektri­zitätswirtschaft geregelt werden, BGBl. I Nr. 143/1998, wird aufgehoben.

§ 2. Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

§ 3. Mit der Vollziehung diese Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Vorblatt

Problem:

Die langfristig eintretenden Vorteile eines wasserkraftdominierten Elektrizitätssystems sind in Österreich zu lukrieren.

Schaffung von wettbewerbsstarken Strukturen, die sowohl das gewünschte europäische Strompreisniveau garantieren können, als auch die nationalen österreichischen energiepolitischen Zielsetzungen einbinden.

Die Festschreibung eines Mindestanteils des Bundes von 51% an der Verbundgesellschaft und den Sondergesellschaften sowie von 51% an den Landesgesellschaften steht einer “österreichischen Strom­lösung”, wie sie zur Schaffung von wettbewerbsfähigen Strukturen erforderlich ist, entgegen.

Ziel:

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Elektrizitätswirtschaft durch die Schaffung wett­bewerbsfähiger Strukturen.

Ermöglichung von Umstrukturierungsmaßnahmen und Stärkung der Eigenkapitalbasis.

Schaffung der Voraussetzungen zur Erreichung der zentralen energiepolitischen Zielsetzung einer “öster­reichischen Stromlösung”.

Inhalt:

Aufhebung der im Bundesverfassungsgesetz, mit dem die Eigentumsverhältnisse an den Unternehmen der österreichischen Elektrizitätswirtschaft geregelt werden, normierten Veräußerungsbeschränkungen.

Alternative:

Keine.

EU-Konformität:

Gegeben.

Kosten:

Keine.

Erläuterungen

Die Garantie eines europäischen, aus dem Wettbewerb gebildeten Strompreisniveaus verbunden mit den langfristig eintretenden Vorteilen eines wasserkraftdominierten Elektrizitätssystems stellt eine der zen­tralen Zielsetzungen der österreichischen Energiepolitik dar. Diese Zielsetzung ist nur durch die Schaffung von wettbewerbsstarken Strukturen in der österreichischen Elektrizitätswirtschaft (öster­reichische Stromlösung) zu erreichen.

Durch die Aufhebung des verfassungsgesetzlich festgeschriebenen Mindestanteils des Bundes an der Ver­bundgesellschaft und den Sondergesellschaften sowie der öffentlichen Hände an den Landesgesellschaften sollen Umstrukturierungsmaßnahmen sowie die Stärkung des Eigenkapitals durch Kapitalerhöhungen im Bereich der Elektrizitätswirtschaft ermöglicht werden.

Der vorliegende Entwurf stellt sich damit als wesentliche Voraussetzung zur Erreichung der energie­politischen Zielsetzung einer “Österreichlösung” im Bereich der Elektrizitätswirtschaft dar.