20 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXI. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über den Bericht des Fachhochschulrates gemäß § 6 Abs. 2 Z 7 FHStG über die Tätigkeit des Fachhochschulrates im Jahre 1998, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr (III-17 der Beilagen)


§ 6 Abs. 2 Z 7 des Bundesgesetzes über Fachhochschul-Studiengänge, BGBl. Nr. 340/1993, in der geltenden Fassung verpflichtet den Fachhochschulrat zur jährlichen Erstattung eines Berichtes über seine Tätigkeit im abgelaufenen Kalenderjahr, über den Stand der Entwicklung im Fachhochschulbereich sowie dessen kurz- und längerfristigen Bedarf; dieser Bericht ist dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr sowie dem Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten zwecks Vorlage an den Nationalrat zu unterbreiten.

Der vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr dem Nationalrat vorgelegte fünfte Bericht des Fachhochschulrates, der dessen Tätigkeit im Jahre 1998 zum Gegenstand hat, listet die im Berichts­zeitraum vom Fachhochschulrat erledigten, aber auch die an den Fachhochschulrat gerichteten und noch nicht erledigten sowie die erst avisierten Anträge auf Anerkennung eines Studienganges als Fachhoch­schul-Studiengang auf.

Weiters wird über die Mitwirkung des Fachhochschulrates bei der Beurteilung der Förderungswürdigkeit von Anträgen, über die Erlassung dreier Doktoratsstudienverordnungen durch den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr, über die Zusammensetzung und Tätigkeit der Geschäftsstelle des Fachhochschulrates, über die Projekte des Fachhochschulrates, über die Evaluierung von Fachhochschul-Studiengängen, über das Schwerpunktprogramm des Fachhochschulrates für das Studienjahr 1998/99 sowie für das Jahr 1999, über Auslandsaktivitäten und internationale Austauschprogramme sowie über die Aktivitäten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit berichtet. Nachdem der Stand der Entwicklung im Fachhochschulbereich dargestellt worden ist, wird der kurzfristige Bedarf sowie der längerfristige Bedarf bis zum Studienjahr 2004/2005 skizziert. Schließlich beinhaltet der Bericht vier Empfehlungen des Fachhochschulrates.

Dem Bericht beigeschlossen sind die im Jahre 1998 erschienenen Nummern 11 bis 13 des als Infor­mationsorgan des Fachhochschulrates ins Leben gerufenen Periodikums “FHR-INFO” sowie tabellarische und graphische Übersichten.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 17. Dezember 1999 in Verhandlung genommen und auf Antrag des Abgeordneten DDr. Erwin Nieder­wieser mit Stimmeneinhelligkeit im Sinne des § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes beschlossen, den Bericht nicht endzuerledigen.

Als Berichterstatter für den Ausschuß fungierte der Abgeordnete Dr. Robert Rada.

An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Leopold Schöggl und Dr. Gertrude Brinek sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem.

Bei der Abstimmung beschloß der Ausschuß mit Stimmenmehrheit, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Berichtes zu empfehlen.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Fachhochschulrates gemäß § 6 Abs. 2 Z 7 FHStG über die Tätigkeit des Fachhochschulrates im Jahre 1998, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr (III-17 der Beilagen), zur Kenntnis nehmen.


Wien, 1999 12 17

                                 Dr. Robert Rada                                                                 Dr. Martin Graf

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann